Dienstwagen während der Elternzeit

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass mir hier vielleicht jemand helfen kann.

Da ich beruflich ein Auto brauche, wird mir ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt, den ich auch privat nutzen kann, ich versteuere also 1 % vom Listenpreis und zusätzlich wird mir die Anfahrt zur Arbeit angerechnet.

So, nun gehe ich ab November in den Mutterschutz, wenn ich alles richtig verstanden habe, wird der Dienstwagen im Mutterschutz nicht abgerechnet und ich bekomme wie gewohnt mein Netto-Gehalt.

Nach dem Mutterschutz gehe ich für 20 Monate in Elternzeit und überlege das Auto mitzunehmen (1 % = ca. 420 €)

Hat das schon mal jemand gemacht? Bzw. ebenfalls überlegt? Warum habt ihr euch dafür oder dagegen entschieden? Und werden dann einfach vom Elterngeld die 420 € abgezogen oder ist das komplizierter?

Fragen über Fragen, ich danke euch für eure Hilfe!

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Ist das denn mit deinem Arbeitgeber besprochen? Ich hatte bisher auch bei meinem AG immer einen Dienstwagen, diesen hätte ich aber in EZ nicht nutzen dürfen. Vereinfacht wurde immer gesagt, bekommt man Geld vom AG hat man auch das Auto, bekommt man keins auch kein Auto.

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Ja, mein AG würde mir das Auto in der Zeit überlassen, ich arbeite aber auch im Unternehmen meiner eigenen Familie, da ist das recht gelassen.

Es geht nur darum was für mich günstiger ist :)

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Ich hatte das auch. Habe im gesamten MuSchu den Wagen gehabt und musste den Listenpreis auch versteuern, den Arbeitsweg aber nicht mehr.

Danach hätte ich den Wagen nur während der EZ behalten können, wenn ich die Vollleasingrate privat bezahlt hätte. Das war es mir nicht wert.

Vielleicht kann ich dir also nicht weiter helfen. Aber wie soll man den Wagen versteuern, wenn man in der EZ kein zu versteuerndes Einkommen hat? Oder arbeitest du TZ in EZ? Dann ginge es ja. Da hab ich jetzt auch meinen Wagen zurück.

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Der Wagen geht quasi als Verdienst während der Elternzeit in die Elterngeldberechnung ein. Das bedeutet nicht, daß Du mit Wagen automatisch 420€ weniger Elterngeld erhältst. Am Besten lässt Du mal einen Elterngeldrechner rechnen.

Grüsse
BiDi

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Ich bin im Moment auch am überlegen, meinen Firmenwagen in der Elternzeit zu behalten. Leider konnte mir unsere Buchhaltung (noch) keine 100% ige Antwort geben, wie das mit der Abrechnung abläuft. Bisher sieht es wohl so aus, dass wenn ich nur das Auto versteuere ich unter 450€ bleibe und es damit Abgabenfrei ist. Jedoch soll ich mich mit meinem Steuerberater unterhalten, da das Elterngeld progressionserhöhend (?) ist und ich wegen dem Firmenwagen eine Nachzahlung an das Finanzamt leisten darf.

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Beim Elterngeld sürde ich laut Rechner im Internet nicht die kompletten 400€ abgezogen bekommen, sondern nur etwa 180€ (wenn ich mich richtig erinnere). Wie oben schon erwähnt, zählen die 400€ als Einkommen und das wird nicht komplett vom Elterngeld abgezogen.