Arbeitslosengeld trotz Weiterbildung?

Hallo ihr lieben.
Und zwar hab ich mal eine Frage an euch und hoffe sehr das mir vielleicht jemand helfen kann.
Ab dem 01.10. Ist meine elternzeit zu Ende und ich habe dann leider keinen Job mehr. Mein Kind hat leider noch keinen Kindergartenplatz und ich habe sonst niemanden der auf ihn aufpassen könnte.
Nun ist es so das ich seid Mai diesen Jahres eine Qualifizierung zur Tagesmutter mache und sie endet im Dezember.
Ich hoffe das alles so klappt wie gedacht und ich ab Anfang nächsten Jahres als Tagesmutter arbeiten kann und mein Kind mitbetreuen kann. Jetzt fehlt mir bis dahin ja Geld. Ich habe einen Antrag auf Arbeitslosengeld vor mit liegen aber da steht wenn ich nicht arbeiten kann weil ich ( in meinem fall) mein Kind betreue, bekomme ich kein Geld. Ok. Im nächsten Abschnitt wird aber gefragt ob ich Schülerin/ Studentin einer Schule/Hochschule oder einer sonstigen Ausbildungstätte bin. Macht das dann wieder einen Unterschied ob ich Geld bekomme? Ich meine es ist ja abzusehen das ich wieder einen Job habe und ich tue ja was dafür. Hat jemand eine Ahnung und kann mir helfen? Ich bin euch sehr dankbar.
Bitte seid lieb und keine bösen Antworten. Es fällt mir eh schon schwer diesen Zettel vor mir liegen zu sehen.
Lg

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" Ich habe einen Antrag auf Arbeitslosengeld vor mit liegen aber da steht wenn ich nicht arbeiten kann weil ich ( in meinem fall) mein Kind betreue, bekomme ich kein Geld. Ok."

das stimmt.

"Im nächsten Abschnitt wird aber gefragt ob ich Schülerin/ Studentin einer Schule/Hochschule oder einer sonstigen Ausbildungstätte bin."

mit einem tagesmutter-kurs erfüllst du keinen der vorher genannten voraussetzungen.

du könntest alg 2 beantragen, wenn mit gehalt deines mannes (oder alternativ unterhalt für dich und das kind, wenn getrennt) und kindergeld euer bedarf nicht gedeckt ist, alternativ wohngeld.

wie regelst du denn jetzt die betreuung des kindes während des kurses?

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Mein Mann passt dann auf unser Kind auf. Der kurs findet immer abends statt.

Aber danke für deine Antwort. 😊

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dann musst du einfach mal eure einkünfte durch einen alg ii und wohngeld rechner jagen und könnt sehen, ob euch etwas zu steht.
bei diesen sozialleistungen bekommst aber dann nicht nur du geld, sondern die gesamt bedarfsgemeinschaft zählt.