Pflichten AG in der SS? Brauche dringend Hilfe

Hallo ihr Lieben, ich habe eine Frage:
Ich hatte ein Gespräch mit meinen Chefs und habe denen mitgeteilt, dass ich schwanger bin. Laut meinem Frauenarzt, soll dringend die gefahrenbeurteilung ausgefüllt werden, da ich im Lager mein Büro habe und oft draußen Tätigkeiten ausführen muss. Meine Chefs haben von der gefahrenbeurteilung noch nie was gehört und meinten, dass ich nicht mehr zwischen Paletten tanzen müsste und mich da auch nicht mehr bücken müsse zum Paletten kleben, aber der Rest ja kein Problem wäre ( im Lager ist Dreck, es fahren Stapler, überall Gegenstände an Bändern, wo ich mich ständig stoße etc.) laut Frauenarzt darf ich das nicht mehr ausführen, aber den AG interessiert es nicht und meint, es gäbe keine Gefahr.
Ich hab morgen noch ein Gespräch mit der Personalabteilung, aber auch die hat schon im voraus gesagt, dass er noch nie was von einer gefahrenbeurteilung gehört hat und er sich da erstmal einlesen müsste.
Ist es nicht die Pflicht des AG, diese gefahrenbeurteilung auszufüllen und meinen Arbeitsplatz anzupassen? Ich bin nicht pingelig, aber es kann nicht sein, dass ich da im Lager Tätigkeiten ausführe, wo ich mich am Bauch stoße, weil irgendwelche Gegenstände aus dem Bändern rausragen?
Der AG hat doch auch eine Meldepflicht der Schwangerschaft oder sehe ich das falsch?
Hat diese Meldepflicht auch etwas mit dem Mutterschaftsgeld zutun, oder sind das 2 verschiedene Hausnummern?
Ich weiß garnicht wie ich morgen bei der Personalabteilung auftreten soll, wenn scheinbar keiner eine Ahnung von etwas hat und von mir nach wie vor das selbe erwartet wird, wie vor der Schwangerschaft.
Nochmal meine fragen zusammengefasst :
1. Ist die gefahrenbeurteilung eine Pflicht des AG?
2. Ist das melden der SS Pflicht? Wohin muss gemeldet werden?
3. Wie läuft das mit dem Mutterschaftsgeld ab, wenn die SS nicht gemeldet werden sollte?
4. Gibt es sonst iwelche Pflichten des AG oder Anträge, die ich vergessen habe?
5. Was tue ich, wenn der AG die gefahrenbeurteilung nicht ausfüllt, die SS nicht meldet und meinen Arbeitsplatz nicht anpassen will?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, sodass ich morgen vorbereitet ins Gespräch gehen kann.. Vielen Dank im voraus 🥰

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Dass man schwanger ist, entbindet nicht davon sich wo auch immer, mit Bedacht zu bewegen. Auch als Nichtschwangere schaut man doch, ob jemand wo rum fährt, oder etwas im Weg steht.
Solange es keine giftigen Substanzen sind ist Dreck jetzt nicht weiter tragisch.
Genau das wird in der Gefährdungsbeurteilung geprüft. Der FA kennt deinen Arbeitsplatz nicht. Nur aus deinen Schilderungen, daher ist er hier nicht wirklich aussagekräftig.
Der AG muss sich halt informieren, du wirst nicht die erste Schwangere sein, oder?
Sonst lies das Gesetz doch einfach mal, so Dinge wie Arbeitszeiten, Ruhegelegenheiten und Co. kann man sich ja merken.

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Der Arbeitgeber muss für jede Art von Arbeitsplatz eine Stellenbeschreibung mit entsprechender Gefährdungsbeurteilung für Schwangere schon vorliegen haben. Zusätzlich muss, wenn eine Mitarbeiterin schwanger ist, mit ihr gemeinsam ein Fragebogen zur Gefährdungsbeurteilung ausgefüllt werden. Da werden auch Maßnahmen festgesetzt, wie der Arbeitsplatz an das Mutterschutzgesetzt angepasst werden kann.

Der ausgefüllte Fragebogen geht dann nochmal an den Betriebsarzt, der das ganze absegnen muss.

Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft an die zuständige Aufsichtsbehörde melden. Kommt er seinen Pflichten nicht nach, meldest DU seine mangelnde Kooperationbereitschaft an die Aufsichtsbehörde.

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Hallo

Wegen Dreck, Stabler die fahren oder Gegenständen, wo du dich stoßen könntest, wirst du nciht deiner Tätigkeit dort entbunden.
Auch nichtschwanger musst du auf die Stabler achten, was ist schwanger daran anders? Stoßen könntest du dich auch, also musst du Obacht geben. Dreck hast du überall un der ist auch nicht gefährlich.

EIne Gefährdungsbeurteilung muss der Ag ausfüllen. Er hat aber doch schon gesagt, das du manche Dinge nicht mehr machen musst. Er hat deinen Arbeitsplatz schon angepasst.

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Hier ist ein Link zur Mustercheckliste zur Gefährdungsbeurteilung:

https://www.arbeitsschutz-portal.de/multimedia/pdf/muster-checkliste-gefährdungsbeurteilung-mutterschutz.pdf

Wenn Du Dir die anschaust, wirst Du feststellen, daß weder Staplerfahrer, noch Dreck, noch die Möglichkeit des Bauchanstossens eine Gefährdung im Sinne des Mutterschutzgesetzes darstellen. Die Personalverantwortliche wird sich einlesen, den Bogen mit Dir zusammen durchgehen und feststellen, was Du zukünftig tun darfst und was nicht.
Die Schwangerschaft meldet Dein AG an's Gewerbeaufsichtsamt (oder wer immer in die zuständige Aufsichtsstelle in Deinem Bundesland ist). Sollte sich Dein AG weigern, Mutterschutzbestimmungen einzuhalten, sind dort auch Deine Ansprechpartner.
Mit dem Mutterschaftsgeld hat das Ganze nix zu tun. Das läuft über die Krankenkasse.

Grüsse
BiDi

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Hallo!

Wenn Dein Arbeitgeber sagt, dass Du nichts schweres heben musst und die gebückten Arbeiten jemand anderes machen soll, dann ist da nichts, was eine Schwangerschaft gefährden würde.

Staub ist keine Gefährdung.
Wegen den Staplerfahrern wirst Du unschwanger auch aufpassen müssen, dass Dich keiner überfährt.
Wenn Du Dich dauernd wo anstößt: Geradeaus laufen sollte man in jedem Zustand können. Brauchst Du vielleicht eine Brille?

Dein Frauenarzt kennt deinen Arbeitsplatz nicht genau, dein Arbeitgeber aber schon. Daher soll auch nicht der Frauenarzt sagen, ob du da weiter arbeiten kannst, sondern der Arbeitgeber. Wenn der Dich von jeglichem Paletten bekleben befreit, dann macht er schon mehr als er müsste.

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Also sowohl deinem Chef als auch der Personalabteilung kannst du mal die Betriebssicherheitsverordnung und das Arbeitsschutzgesetz unter die Nase halten, damit sie mal generell was von Gefährdungsbeurteilung lesen, unabhängig von einer Schwangerschaft. Jeder Betrieb muss nach diesen Gesetzen für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung machen!
Das Mutterschutzgesetz konkretisiert dies und sagt, dass auch jeder Arbeitsplatz hinsichtlich einer Schwabe beurteilt sein muss, unabhängig ob Mann oder Frau dort arbeitet und ob gerade jemand schwanger ist. Dies muss alles schriftlich gemacht werden, mit reinem „du darfst das und das nicht mehr machen“ ist es nicht getan. Dann muss dein Arbeitgeber deinen Arbeitsplatz so anpassen, dass er dem Mutterschutzgesetz entspricht. Ggf. Werden Dir andere Tätigkeiten oder ein ganz anderer Platz zugewiesen. Du musst auch gegenzeichnen.

Alle deine genannten Gefahren sind keine, wo dein Arbeitgeber handeln müsste. Er hat die Pflicht, diese potentiellen Gefahren zu erkennen, zu bewerten und dann als Maßnahme eine Schulung zu halten („Stoßen Sie sich nicht den Kopf, nicht den Bauch und lassen Sie sich nicht vom Stapler überrollen“). Bzw. beim Stapler sind noch weitere Maßnahmen relevant (Blinklicht, Warnsignale etc.), aber all das hat nichts mit einer Schwangerschaft zu tun, sondern gilt unschwanger genauso.