Kennt der AG immer die Gründe für vorzeitiges BV?

Hallo 👋🏼
Habe mich gerade in das verfrühte BV eingelesen, was für Voraussetzungen es zu erfüllen gilt und bin über diesen Absatz gestolpert:

„Diese Gefährdung muss dem Arbeitgeber durch eine Facharztbestätigung eines Arztes für Frauenheilkunde oder der inneren Medizin nachgewiesen werden. Ein Zeugnis eines Arbeitsinspektionsarztes oder eines Amtsarztes ist seit dem 01.01.2018 nicht mehr notwendig.“

1. Frage
Weiß der AG also anhand dieser Bestätigung, was der Grund für das BV ist? Sprich steht dort schwarz auf weiß was mit mir oder dem Kind „nicht stimmt“?

Mir stellt sich da die Frage, was wäre wenn ich in Betreuung wäre weil es mir nicht gut geht psychisch . Dann würde ja der Psychiater ein Attest ausstellen, mit dem man dann zum Chefarzt muss, wo dieser dann entscheidet ob das mit dem BV „durchgeht“ oder nicht.
Ich würde ehrlich gesagt nicht wollen dass mein AG über mich in diesem Ausmaß Bescheid weiß.

2. Frage
Würde der AG selbst in diesem Falle wissen warum es mir nicht gut geht und in das Attest einsehen können?
Oder bekommt der AG einfach nur Bescheid dass ich ins BV gerutscht bin.


Wahrscheinlich rege ich mich grade furchtbar umsonst auf. Aber ich meine doch dass das privat ist und meine persönlichen „Probleme“ dem AG nicht zu interessieren haben.

Wünsch euch noch einen schönen Abend 👋🏼

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Für den AG steht keine Diagnose drauf. Er kann es anfechten.. aber selbst da erfährt er keine Diagnose

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Was ist denn ein "verfrühtes BV"?

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Beschäftigungsverbot. Also ich mein hierbei die Frühkarenz

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Aha, danke.
Die Wörter "verfrüht" oder "vorzeitig" habe ich im Zusammenhang mit Beschäftigungsverbot noch nie gehört. Das hört sich an, als ob es für ein BV einen festgelegten Zeitpunkt gäbe.

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Hallo
Auf meinem attest fürs BV steht nur drauf das laut Paragraf....... Muschg.... ein Beschäftigungsverbot besteht vom "Datum wann das BV beginnt" bis "Datum wie lange es geht"

Also bei mir bis zum Mutterschutz.

Wie schon erwähnt, kann der Arbeitgeber das ganze anfechten und eine neue Untersuchung verlangen, der Arzt darf hier aber nicht ausgesucht werden, d.h. man selber darf den arzt bestimmen der diese "Untersuchung" erneut durchführt. Ob der Arbeitgeber eine Auskunft beim Arzteinholen kann bezweifele ich, das ganze sollte doch auch unter die ärztliche Schweigepflicht fallen. Aber das kann ich jetzt auch nicht zu 100 Prozent beurteilen.