Was denn nun...

Hallo ihr lieben,

ich hab da ein kleines Problem mit dem MuSch...also unser eigentlicher ET wäre der 04.09 gewesen und da wäre der letzte MuSch Tag der 30.10 gewesen. Der kleine wurde jedoch am 14.08 geholt und laut Rechner im Netz, wäre da der auch der letzte Tag des MuSch der 30.10...Aber mein Arbeitgeber meinte, verneinte dies und meint mein letzter MuSch Tag wäre der 10.10....

Was?! Steigt einer von euch dadurch?

Lg

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Hi, kommt dein Kind vor dem errechneten ET, wird die vor dem ET "verlorene Zeit" an die 8 Wochen Musch nach ET drangehängt. Lies dir mal §3 MuschG durch.

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Du hast Recht.

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Mutterschutz gilt bis acht Wochen nach der Entbindung. Die sechs Wochen vorher bekommst du auch bezahlt. Das haut hin. Ab da beginnt deine Elternzeit.

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Da der Kleine aber früher geholt wird, hat sie vorher keine sechs Wochen. Diese fehlende Zeit wird an die acht Wochen nach Entbindung drangehängt.

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Seit wann ist das so? Bei mir damals 2008 war es nicht so. Mein Sohn kam auch 10 Tage zu früh und die zehn Tage wurden nicht rangehängt. Ich habe die sechs Wochen vorher bezahlt bekommen, aber auch "nur" die acht Wochen danach.

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Du hast immer Anrecht auf 14 volle Wochen Muschu. Alles was vorne fehlt wird hinten angehangen.

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Weder noch. Es handelt sich um eine Frühgeburt, also 18 Wochen, beginnend mit dem 14.08.

Die bisherigen Antworten sind alle für die Tonne.

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3 Wochen zu früh ist doch keine Frühgeburt?

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Vor der vollendeten 37 Woche spricht man von Frühgeburt.

Dann wird der MuSch sogar verlängert, kann mich nicht erinnern wie lange, meiner kam 27. Woche zur Welt. Und sonst hinten angehängt.

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Es müsste geklärt werden ob exakt 3 Wochen zu früh? Oder ab 37+? Und wie schwer das Baby war?

Das Ende vom bisherigen Mutterschutz bleibt auf jedenfall..evtl sogar noch 4 Wochen länger wegen Frühchen oder Gewicht unter 2500g

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Bei 37+0, also vollendete 37. ssw.

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Dann bleibt das Ende vom Mutterschutz so wie es geplant war :)