Bezüge trotz Elternzeit?

Hallo zusammen, ich bin Beamtin in Ba-Wü. Meine Elternzeit begann zum 3. August, Elterngeld habe ich beantragt, aber noch nicht Bescheid bekommen.

Nun war gerade in der Post die Zusammenstellung meiner Bezüge für den August. Ich ging nur vom Kindergeld aus und war total überrascht, dass ich für den August volle Bezüge bekommen habe. (Das fiel mir auf dem Konto nicht auf, da ich im Urlaub war.)

Da stimmt doch was nicht. Soll ich das dem LBV melden?

1

Wann würde dein Kind geboren und wann war der Mutterschutz zu Ende?

2

Das Kind ist am 07.06. geboren, der Mutterschutz endete am 02.08.

3

Ja, solltest du. Wirst aber zu 99% eh eine Rückzahlungsaufforderung bekommen. Von dir als Beamtin wird aber auch erwartet, dass du es meldest.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-duesseldorf-101ls1916-bewaehrung-lehrerin-betrug-teilzeit-volle-bezuege/

4

Danke, dann ruf ich morgen gleich an!