Hallo ihr Lieben,
Ich war heute bei meiner Chefin, pflichtbewusst wie ich bin, und habe ihr eröffnet, dass ich schwanger bin (4+0).
Zwei Stunden später hatte ich, händisch eingeworfen, die Kündigung im Briefkasten.
„Fristgemäß innerhalb der Probezeit“
Ich dachte, man hätte Kündigungsschutz?
Oder ist der von der Betriebsgröße/Mitarbeiteranzahl abhängig?
Hat sie irgendwelche Schlupflöcher?
Kann ich jetzt irgendwas tun?
Rechtsschutzversicherung hab ich leider nicht und einen Anwalt mal eben so kann ich mir auch nicht leisten.
Schwanger in der Probezeit: Kündigung erhalten!
Hallo, erst gratuliere ich dir zu deiner Schwangerschaft. Die Kündigung ist nicht wirksam. Als du deiner Chefin mitgeteilt hast, das du schwanger bist, hast du automatisch Kündigungsschutz und das muttschutzgesetz greift automatisch. Aber du hättest auch bis zur 12.woche warten können...
Geh zum Anwalt, wünsche dir alles liebe. Lg Sunny
Anwalt brauchst du keinen, lass dir vom FA die Bestätigung geben, gib sie der Chefin und geh zum Arbeitsgericht und erhebe Klage.
Evtl weiß deine Chefin gar nicht, dass die Probezeit mit deiner SS vorzeitig geendet hat? Drück ihr doch den entsprechenden Paragraphen aus dem MuSchG in die Hand und sag ihr, wenn sie die Kündigung nicht schriftlich zurückzieht, dass du wohl Kündigungsschutzklage einreichen musst.
Abgesehen davon, dass ich es bei 4+0 zu früh finde (kein Herzschlag, kein Dottersack im US etc), ist die Kündigung unwirksam.
Ich hoffe für dich, dass die SS tippi toppi verläuft. An deiner Stelle würde ich mir schnell was neues suchen.
Haben wollen sie dich scheinbar nicht.
Unmöglich deine Chefin. Hätte sie wenigstens persönlich machen können... Feige
Huhu,
Ich bin Altenpflegerin, da finde ich es so früh wie möglich angemessen. 😊
Aber nicht 4+0.
Ungestresst Schwangerwerdenden wissen bei 4+0 oft garnicht, dass sie SS sind.
Vielleicht an 5+...
Hallo
Die Kündigung ist unwirksam, auch in der Probezeit.
Allerdings, wenn dein Vertrag befristet ist, läuft er aus.
So früh hätte ich allerdings nicht gesagt. Was, wenn du das Baby verlierst? Dann bist du wieder sofort kündbar, wenn die Fehlgeburt vor der 12 Woche passiert.
Danach hast du 4 Monate Kündigungsschutz.
Wäre ich in einem anderen Beruf, hätte ich abgewartet. In der Altenpflege nicht.
Den Fehler hab ich schon mal gemacht und das Kind durch die Belastung verloren.
Es tut mir leid, dass du schon einmal eine Fehlgeburt hattest.
Dass die berufliche Belastung dazu geführt hat erscheint mir jedoch sehr unwahrscheinlich.
In anderen Ländern arbeiten Frauen bis zur Geburt in der Pflege, dennoch ist die Fehl- und Frühgeburtsrate nicht höher als in Deutschland.
Hallo,
Geh mit der Kündigung zum Arbeitsgericht.
Oder rufe vorher dort an!
Lass dir eine Bescheinigung nehmen vom FA, d.h. Zeugnis über den Mutmaßlichen Tag der Entbindung und reich es nochmals bei dein AG ein.
Die Kündigung ist einfach nicht rechtskräftig. Egal ob du in der Probezeit bist oder nicht.
Verlier keine Zeit , handel sofort, und lass dir nichts gefallen!
Oder ruf bei einem Anwalt an der Arbeitsrechte durchführt, und frag wie es ist das du keine Rechtsschutz versicherung hast, und Finanziell dir das gerade nicht erlauben kannst, jedoch im Recht bist, und du während deiner Probezeit gekündigt wurden bist, direkt nach deiner Mitteilung der Schwangerschaft.
Lg