Erbe : Schwester kauft Haus

Hallo. Wenn meine Eltern ihr Haus verkaufen möchten und ein Makler( oder muss es ein Gutachter sein?) es auf 200.000€ schätzt, dann ist es doch vom Erbe her egal, ob meine Schwester das Haus zum regulären Preis kauft oder jemand Unbekanntes oder?
Fall 1: ich gehe leer aus, da meine sxhwester das Hazs regulär kauft und das Geld an meine Eltern geht.
Fall 2 : Meine Schwester und ich bekommen nichts, da meine Eltern ja ganz normal das Geld vom Verkauf bekommen.
Meine Freunde hatten was von Pflichtteil erzählt. Allerdings fachte ich, dass kommt nur zur Diskussion, falls meine Eltern, das Haus meiner Schwester wesentlich günstiger geben oder gar schenken.

Evtl kann jemand etwas dazu sagen?

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Solange deine Eltern leben, können die mit dem Haus machen, was sie wollen. Das hat überhaupt nichts mit Erbe zu tun.

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Hallo

Pflichtteil gibt es nur, wenn deine Eltern sterben.
Wenn deine Schwester das Haus kauft, gibt es nichts mehr zu vererben.

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Vermutlich gibt es dann doch zumindest noch einen Teil des Erlöses aus dem Hausverkauf.

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Ein Pflichtteil gibt es nur dann, wenn die Eltern versterben.
Schenkungen innerhalb von 10 Jahre vor dem Tod werden zum Teil berücksichtigt.
Kauft die Schwester das Haus zum Marktpreis, dann liegt keine Schenkung vor. Zahlt sie nur die Hälfte, dann liegt eine teilweise Schenkung vor.

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Das Erbe kommt ja erst im Sterbefall, es kann dir also wenn überhaupt nur nicht ganz egal sein, zu welchem Preis das Haus verkauft wird, weil der Erlös ins Gesamtvermögen deiner Eltern eingeht und daraus dann irgendwann das Erbe resultiert. Am sichersten wäre es also das Haus an den Bestbietenden zu verkaufen. Alternative: Den Preis, zu dem es der Bestbietende kaufen will, den zahlt dann auch deine Schwester. Dann ist es fair.

Oder: Deine Schwester kauft es dann zwar zum Freundschaftspreis, die Differenz zwischen diesem
und dem besten Gebot ist dann aber als Vorschuss zum Erbe zu verstehen und wird schriftlich fixiert. Entsprechend würdest du dann in gleicher Höhe später mehr bekommen von dem, was sonst noch so an Erbmasse da ist.

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Die Schwester muss doch nicht den Preis des Bestbietenden zahlen #kratz. Preise gehen immer von-bis und wenn die Parteien (Eltern/Schwester) sich auf den untersten regulären Wert einigen (z.B. 190.000), ist das absolut rechtens!
Auch ist die Differenz zum Bestbietenden (z.B. 220.000) kein Vorerbe oder eine Schenkung....

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Die Schwester muss weder den regulären Marktpreis, noch den Preis eines imaginären Mitbieters zahlen, sondern das, was die Eigentümer verlangen und das sind die Eltern der beiden, die noch am Leben sind.

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Du würdest, im Falle des Todes, ja dann teilweise das Geld erben. Wenn deine Eltern es nich nicht ausgegeben hätten.

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Du hast ja schon einige Antworten bekommen, da steckt meiner Meinung auch viel Wahrheit drin.

Ich denke, was dein Bekannter meinte:

Normalerweise macht man es so, dass wenn man dem einen Kind etwas von höherem Wert überlässt, dass man dann das andere Kind "ausbezahlt" also ihm etwas gleichwertiges überlässt. DAs macht man eben um Streitigkeiten unter den Kindern wegen dem Erbe zu unterbinden/auszuschließen.

Dafür müßte man sich als Familie aber eben auch zusammen setzen.

Bei meiner Mutter war es so, dass ihre beiden Brüder als sie selbst am bauen waren von meiner Oma "den Pflichtteil ausbezahlt" bekommen haben sozuagen als "vorgezoges Erbe" das wurde dann entsprechend notariell festgehalten. Meine Mutter hat zu dem Zeitpunkt nichts bekommen. Als meine Oma starb erbte meine Mutter das Haus und ihre Brüder nix mehr, weil die ja eben ihr Erbe vorgezogen erhalten hatten.