Nach elternzeit Beschäftigungsverbot

Hallo vielleicht kann mir ja jemand helfen. Meine Elternzeit endet am 30.12.2019, werde aber erst Ende Januar anfangen wegen Resturlaub. Wir wollen aber bald wieder anfangen mit dem zweiten Kind. Was ist jetzt wenn es nicht sofort funktioniert und ich es erst erfahre nach meiner elternzeit, bekomme ich dann das Geld so wie ich angestellt bin? Bin noch Vollzeit angestellt werde aber auf 50% reduzieren

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Ich verstehe die Logik leider nicht ganz.
Wenn du 50% arbeitest, bekommst du natürlich weniger Gehalt, als wenn du 100% arbeitest.
Das wirkt sich dann natürlich auch auf das Elterngeld für das 2.Kind aus.
Was das Ganze jetzt mit deinem Titel "Nach Elternzeit Beschäftigungsverbot" zu tun hat, verstehe ich nicht ganz.
Oder wolltest du nach Elternzeit ins Beschäftigungsverbot gehen?
Mit sowas würde ich persönlich nie planen.
Zumal die Gesetzte diesbezüglich auch strenger geworden sind.

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Da ich Erzieherin bin werde ich sofort in das Beschäftigungsverbot fallen.
Ich plane nicht nach der elternzeit in das Beschädigungsverbot zu gehen. Mich interessiert nur wenn ich jetzt nach meiner elternzeit schwanger werde wie sich das dann mit dem Geld auswirkt. Ob ich dann nur die 300€ bekomme oder eben mein Gehalt so wie ich angestellt bin. Und mir ist schon klar das wenn ich 50% arbeiten gehe ich weniger Geld habe als wenn ich 100% gehe

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OK. Wenn du dir 100% sicher bist, dass du ein BV bekommst.
Dann werden die Monate für das Elterngeld angerechnet, die du "arbeitest"(BV) bis zum Mutterschutz.
Du fällst nicht in die 300 Euro Mindestsatz rein.

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Du bekommst das Gehalt wie du angestellt bist.

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Auch wenn ich jetzt meine Schwangerschaft am 30.12.2019 begannt gebe, das wäre normalerweise mein erster Arbeitstag

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Bei uns muss man sich 3 Monate vor Beendigung der Elternzeit melden, WENN man Teilzeit arbeiten möchte... Ansonsten gehen sie davon aus, dass man seinen alten Vertrag wieder aufnimmt und Volkzeit arbeitet.
Ich weiß nicht, ob es gesetzlich so ist, oder firmenabhängig ist.
Das solltest du also berücksichtigen.

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