Elterngeld beim zweiten Kind

Hallo ihr lieben,

Leider finde ich zu meiner Frage nichts im Internet đŸ˜„

Also mein Sohn ist jetzt 13 Monate alt.
Ich habe mir das Elterngeld 9 Monate 67% und die restlichen 6 Monate jeweils die HĂ€lfte von den 67% auszahlen lassen da ich mich doch nochmal Unentschieden hatte insgesamt 15 Monate zuhause zu bleiben . Ich sollte jetzt Mitte Oktober wieder anfangen zu arbeiten ( Teilzeit ) da ich 2 Jahre in Elternteil bin.
Nun bin ich aber wieder schwanger ( ganz frĂŒh ) .
Wie sieht es da aus mit dem Elterngeld fĂŒrs zweite Kind , wenn ich doch nicht wieder im Oktober arbeiten gehe sondern meine kompletten 2 Jahre zuhause bleibe und Kind zwei im April ( in der Elternteil zur Welt kommt ) bekomme ich dann nur das basiselterngeld? WĂ€re es „ schlauer „ dazwischen noch die 5 Monate arbeiten zu gehen ?

Oh man ich bin verwirrt und habe diese Woche das GesprÀch zum Wiederanfang in der Firma wo festgelegt werden soll wie Biel Stunden ich die Woche komme

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Ja, ist es. Da der Zeitraum nicht komplett ausgeklammert wird, hilft jeder Monat mit Einkommen.

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Naja, die Berechnungsgrundlage bleibt die gleiche. Ein Jahr vor Geburt des Kindes. Ausgeklammert werden nur die Monate mit Elterngeld-Bezug. Wenn du nun also nichts verdienst vor der Geburt, werden die Monate mit Null gerechnet. Ja, ich wĂŒrde arbeiten gehen.
LG

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FĂŒr die Berechnung des Elterngelds werden die letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz gerechnet. WĂŒrden in diesem Zeitraum noch Basiselterngeldmonate reinfallen dann wĂŒrden diese ausgeklammert werden und die Monate vor dem Mutterschutz des 1. Kindes gerechnet werden. Hast du in den letzten 12 Monaten, davon Monate in den du nicht gearbeitet hast, werden diese mit 0 berechnet.
Da kannst sowohl Basis als auch plus nehmen. Ohne EinkĂŒnfte sind es Basis 300 Euro.
So hab ich es jedenfalls verstanden, hoffe das es verstÀndlich erklÀrt ist.

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Kommt das 2. Kind noch in der Elternzeit des 1. Kindes?
Dann mĂŒsstest du die Elternzeit vorzeitig beenden, zum Beginn des Mutterschutz und du wĂŒrdest wieder das volle Gehalt bekommen.

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Also Elternzeit habe ich bis Juli 2020 beantragt , wollte aber ( eigentlich ) im Oktober 2019 wieder arbeiten gehen ( Teilzeit ) da ich das Eltern Geld nur bis Oktober 2019 beziehe.

Das 2. Baby kommt im April 2020 ( also wÀhrend Elternzeit ) zur Welt.

Die Frage wÀre ob ich dann echt bin Oktober bis Ende Februar arbeiten gehen sollte damit ich Einkommen habe oder ob ich weiterhin in Elternzeit bleiben sollte aber eben nichts verdiene in der Zeit .... werden die Monate Mitberechnet obwohl ich in Elternzeit bin ??

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NatĂŒrlich werden die Monate mitgerechnet.

Entweder mit 0€, wenn du nicht arbeitest oder eben das Teilzeitgehalt.