Was passiert mit Elternzeit bei Arbeitgeberwechsel

Hallo,

kurz zu den Daten, mein Sohn ist am 28.03.2018 geboren, Elternzeit hatte ich bis 30.09.19 angemeldet habe diese aber verlängert bis zum 28.12.2019

Aktuell steht im Raum, das ich bei meinem bisherigen Arbeitgeber nicht wieder anfange, sondern zum Ende der Elternzeit kündige.
Meine Frage ist, was passiert mit der restlichen Elternzeit? Ich würde bei einem neuen Arbeitgeber anfangen. Würde aber gern nächstes Jahr im Sommer noch einmal 2 Monate Elternzeit nehmen, da die große in die Schule kommt.

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https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/jahreswechsel-arbeitsrecht-elternzeit-totz-arbeitgeber-wechsel_76_288202.html

Hallo, siehe Link. In den ersten 24 Lebensmonaten bedarf es keiner Zustimmung des neuen Arbeitgebers. Danach kann er ablehnen wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen.

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Du lässt dir von deinem alten AG einen Bescheid ausstellen, wie lange du bei ihm Elternzeit beansprucht hattest. Der Rest auf insg. 3 Jahre geht dir nicht verloren. Wenn du dann irgendwann bei deinem neuen AG Elternzeit beantragst, legst du den Bescheid deines alten AG bei.

Ich habe aktuell sogar während der Elternzeit gekündigt und woanders angefangen und setze dort (war beidseitig so abgestimmt) meine Elternzeit fort und arbeite Teilzeit in Elternzeit beim neuen AG.

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Dankeschön