Wann Elternzeit beantragen bei ET an Weihnachten

Hallo ihr Lieben,
der voraussichtliche ET unseres Krümels ist der 26.12.19. Nun stelle ich mir die Frage, wie ich das mit dem beantragen der Elternzeit beim AG mache, wenn der Kleine tatsächlich um die Weihnachtszeit herum auf die Welt kommt. Im Prinzip hätte ich ja bloß eine Woche nach der Geburt Zeit um die Elternzeit zu beantragen. Mein AG ist ab dem 23.12. bis einschließlich dem 6.1. nicht da. Wie würde ich es in diesem Fall machen mit dem Antrag?

Liebe Grüße pinkesocke

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Du beantragst die ET nicht, du meldest sie an.

Dass dein AG nicht da ist, soll nicht dein Problem sein. Kannst es ihm ja schon vorher ankündigen mündlich.

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Danke für deine Antwort.

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Und am besten bitte mit Einwurf-Einschreiben!

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Der Geburtstermin unserer Kleinen war am 25.12., lange vor Beginn des Mutterschutzes (etwa September), habe ich mich mit meiner Chefin zusammen gesetzt und sie fragte, wie lange ich Elternzeit nehmen möchte. Ich habe ihr die drei Jahre mitgeteilt, sie gab es an die Personalabteilung weiter. Nachdem die Kleine da war, habe ich dort nur bescheid gegeben, an welchem Tag sie genau geboren wurde. Mehr war das nicht.

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Unser Büro war zwei Wochen lang nicht besetzt, wo meine Anmeldung der Elternzeit lag. Wusste ich vorher schon. Hatte der Personalzuständigen einfach parallel eine Mail mit den Daten geschickt, sodass sie alles normal bearbeitet hat und der Originalschrieb einfach später bei ihr auf dem Schreibtisch landete. Wir haben da keine Wissenschaft raus gemacht, einfach offen kommuniziert. Kommt beiden Seiten zu Gute.

Ich würde einfach vorher dem Chef bescheid geben "Ab ET den Jahre, bis Voraussichtlich Mitte/Ende Dezember Jahr X" und gut ist. Wenn dein Schreiben dann erst zwei Wochen später auf dem Tisch liegt, dann ist es halt so. Musst du dich absichern, dann eben zusätzlich ein Einwurf-Einschreiben.

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So werde ich es machen. Vielen Dank für eure Antworten 😊

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Bitte nicht ab Geburt Elternzeit anmelden. Wichtig ist für den Chef eh nur dass Enddatum und das teilst du eben vorher mündlich mit.

Schriftlich eben fristgerecht nach der Geburt. Wenn du dann länger anmeldest als vorher besprochen war ist es auch kein Problem, da muss Cheg mit rechnen.