Muss Kindererziehungszeit tatsächlich „beantragt“ werden bei der DRV?

Hallo zusammen,
mir wurde heute gesagt, dass man bei der deutschen Rentenversicherung einen Antrag einreichen muss, um die Kindererziehungszeit angerechnet zu bekommen und hier Rentenpunkte zu erhalten. Kennt das jemand? IZ dies tatsächlich notwendig?

Anbei der Link mit dem entsprechenden Formular

https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/festsetzung_von_kindererziehungszeiten_va_-_noerdlingen.pdf

Besten Dank

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Ja. Die Rentenversicherung weiß nur, dass in dem Zeitraum keine Beiträge eingezahlt wurden, aber sie weiß nicht, warum. Das muss man eben noch klären, bevor man seine Rente beantragt.

Meine Tochter ist jetzt 5 und ich habe das auch noch nicht erledigt. Ich denke, irgendwann wird man angeschrieben wenn bei der Rentenversicherung festgestellt wird, dass man ungeklärte Zeiträume hat. Zumindest war das bei mir schonmal so. Da wollten die wissen, was ich eigentlich zwischen meinem 17. Geburtstag und dem Ausbildungsbeginn gemacht habe. Da habe ich dann das Formular ausgefüllt und mit der entsprechenden Bescheinigung, die ich mit dem Abizeugnis bekommen habe, zurückgeschickt.

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Besten Dank für die Antwort

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Je nachdem, wann du deine Kontenklärung machst, wirst du das damit „beantragen“. Ein separater Antrag ist nicht erforderlich.
Bei mir wurde das erledigt bei der Scheidung. Das ist eines der unzähligen Formulare, die man ausfüllen muss, wenn man Kinder hat.
Du KANNST das natürlich auch schon vorher machen. Das ist das Formular V0800.

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Falls du die Kontenklärung machen willst, nutze unbedingt die aktuellen Formulare von der Homepage der DRV. Dein Link ist wirklich uralt. Das aktuelle V0800 hat 12 Seiten und nicht 4 ;).

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Vielen Dank