Mutterschaftsgeld+ Elterngeld

Liebe Mädels, ich habe bei meinen Kindern davor nicht gearbeitet und kenne mich deswegen nicht aus.. für euch sind die Fragen bestimmt langweilig,sry 🤭 trotzdem würde ich nicht freuen wenn jemand antwortet.

1.) 6 Wochen vor Et und 8 Woche danach kriege ich Mutterschaftsgeld ?? Richtig?
Und evtl Aufstockung vom Arbeitgeber..
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld? ..

2.) Ich kriege 7 Wochen vor dem Et einen schreiben von der Fa. , mit der Info wann mein Et ist ???! Und dieses muss ich dann dem AG und der Krankenkasse schicken ??

3) Elterngeldantrag : ich möchte 2 Jahre zu Hause bleiben.. wievielte Geld kriege ich dann 24 Monate lang..
🤪🤪🤪🤦‍♂️🤦‍♂️🤦‍♂️
Ich danke euch im voraus.

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Guten Abend 😊
Zu 1:
Richtig, du bekommst 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung Mutterschaftsgeld. Diese bedeutet quasi volles Gehalt. Je nachdem wie viel du verdienst.
Zu 2:
das ist auch richtig, damit du pünktlich Geld erhältst. Und die Krankenkasse zahlt Dir 8 Wochen lang nach der Entbindung das Mutterschaftsgeld.
Zu 3:
Du erhältst 67%-100% das Geld was du quasi gearbeitet hast. Minimum 300€-1800€ soweit ich es weiß. Du erhältst auch nicht für 2 Jahre sondern für 22 Monate, da du die ersten 8 Wochen nach der Entbindung Mutterschaftsgeld erhältst und das wird als Basis gerechnet. Du kannst dich auch beraten lassen. Ich gebe dir ein Beispiel m, du hast 1.8 netto und das möchtest du auf 2 Jahre basieren/verteilen dann wird daraus durch 2 gerechnet und zusätzlich 67%, = 450-550€ monatlich. Schick frühzeitig sobald dein Kind geboren (am besten sofort) ist die Anträge für die familienkasse (Kindergeld), Elterngeldstelle von deinem Wohnort. (Mit der Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, lohnabrechnungen und und und). Es sind öfters mit Wartezeiten zu rechnen.

Hoffe konnte dir helfen und richtige Antworten dir geben.

Liebe Grüße
Hm mit Baby Noah 💙

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Vielen Dank, Mädels🥰
Also ich werde dann Elterngeld für 22 Monate beantragen müssen. 67% vom Lohn und durch 2 ?? Is dattttt weniggggg🤦‍♂️🤦‍♂️

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Ob das viel oder wenig ist, ist vermutlich Ansichtssache. Es gibt genügend Länder, in denen es kein Elterngeld gibt, Mütter aus diesen Ländern würden auch das "wenige" Elterngeld plus wahrscheinlich mit Kusshand nehmen.

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Zu 2.:

Die Bescheinigung bekommst du wesentlich früher vom FA und muss nur zur Krankenkasse.

Zu 3.:

Elterngeld bekommst du so wie du es beantragst. Da läuft nichts automatisch. Du kannst also 2 Jahre zu Hause bleiben und 12 Monate Elterngeld beantragen oder wie auch immer.

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"Die Bescheinigung bekommst du wesentlich früher vom FA und muss nur zur Krankenkasse.“ stimmt nicht. Das was du meinst ist die Bestätigung der Schwangerschaft.
Die reicht manchen KK aus. Es gibt aber eben vorher noch die Bescheinigung die fürs Elterngeld abgegeben werden muss. Die bekommt man kurz vor dem Mutterschutz ausgehändigt und gibt diese dann entsprechend ab.

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„stimmt nicht. Das was du meinst ist die Bestätigung der Schwangerschaft.“

Doch stimmt, und was ich meinte ist die Bescheinigung fürs Mutterschaftsgeld!

Stand 2014 übrigens im Ärzteblatt, aber leider sind viele FÄ und auch Schwangere immer noch zu unwissend.

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Komplett vergessen hast du übrigens den Elternzeitantrag! Das bitte nicht mit Elterngeld in einen Hut werfen!

Elternzeit reichst du bei deinem AG ein, da geht es rein um das Verhältnus AG/AN

Elterngeld beantragst du beim Staat, damit hat dein AG wiederum nichts zu tun.

Deshalb muss die Elternzeit auch nicht genau so lang sein wie der Elterngeldbezugszeitraum. Du kannst also 12 Monate EG bekommen aber 2 Jahre, 3 Monate und 2,5 Wochen in EZ gehen. Vielleicht kaufst du dir mal so einen Standardratgeber?!

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Ein Elternzeitantrag??? Wo gibt es denn?? Oder mach ich den mit meiner AG.. Das habe ich noch nie gehört..

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Ohje.... also doch mal den Ratgeber lesen, z.b. sowas:
https://www.amazon.de/Mama-hat-Recht-Mutterschutz-Gesetzestexten/dp/3746759676/ref=mp_s_a_1_7?keywords=ratgeber+elternzeit+elterngeld&qid=1564779114&s=gateway&sr=8-7


Zur Elternzeit ist das kein offizieller Antrag, kein Formular. Das kann dein AG auch nicht ablehnen. Das meldest du einfach an bei deinem AG mit einem Brief. Oder du fragst mal in der Personalabteilung, manche Firmen machen es ihren Angestellten leicht und haben Vordrucke dafür selbst entwickelt.

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