Urlaub und individuelles Beschäftigungsverbot

Hallo.
Ich habe mal eine Frage.
Ich habe heute in der 22.ssw ein individuelles Beschäftigungsverbot aufgrund von verkürztem Gebärmutterhals und leichten wehentätigkeiten bekommen. (Wäre noch viel lieber arbeiten gegangen) Wie haben eigentlich geplant in den Urlaub zu gehen. In Europa und mit dem Auto für ca 3 Wochen. Darf ich rechtlich gesehen überhaupt in den Urlaub, falls mir mein FA mir das gesundheitlich soweit erlaubt? Oder darf ich jetzt nicht mehr gehen. Hat jemand von euch Erfahrungen oder weiß wo ich mich da am besten hinwenden kann?
Vielen Dank!

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Mit Deinen Beschwerden solltest Du wahrscheinlich das Bett hüten und nicht durch die Gegend gurken...

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Hi.
Das ist ohne Gewähr, aber ich habe hier öfter von anderen Userinnen gelesen, dass du zwar mit Einverständnis des FA fahren könntest, allerdings muss man das wohl auch dem AG mitteilen. Denn es könnte ja sein, dass das individuelle BV wieder aufgehoben wird vom FA und dann müsstest du ja rein theoretisch auch wieder deinem AG zur Verfügung stehen.
Ich selbst lag in der 1.SS ab 27.SSW 8 Wochen stationär mit Zervixinsuffizienz, vorzeitigen Wehen und so einigem anderen.. Ich bekam sogar 4 Wochen Tokolyse. Da war nix mit Urlaub.
Und ich würde sagen, wenn dein FA meint, dass du nicht arbeiten kannst, dann solltest du nicht 3 Wochen durch die Gegend tingeln. Vorallem sitzend im Auto.. Immer on Tour.. Sollst du dich schonen? Liegen? Ich würde es nicht riskieren.. Am Ende haste tatsächlich Mumuwirksame Wehen sonst wo in Europa. Also würde ich 2fach zu nein tendieren.
Liebe Grüße und alles Gute.

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>>>Denn es könnte ja sein, dass das individuelle BV wieder aufgehoben wird vom FA und dann müsstest du ja rein theoretisch auch wieder deinem AG zur Verfügung stehen.<<<

Da verwechselst du was. Warum sollte eine FÄ das individuelle BV aufheben, ohne überhaupt die Patientin gesehen zu haben (weil sie ja gerade in Urlaub ist).

Was du meinst, trifft zu, wenn eine Frau ein BV aufgrund eines nicht schwangerengerechten Arbeitsplatzes hat und der Arbeitgeber dann doch einen solchen einrichten/vergeben kann.

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Aja ok danke für die Info :).
Was ich mich da aber frage.. Wieso muss man es dem AG sagen mit dem Urlaub, wenn er das BV erteilt hat, aber nicht, wenn es der FA war? Das macht ja nicht wirklich Sinn bzw ist die Frage der TE dann ja tatsächlich echt interessant.

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Hallo.

Wie es rechtlich aussieht, kann ich dir nicht sagen.
Allerdings verstehe ich nicht, wie du drei Wochen mit dem Auto durch Europa tingeln willst, wenn du aus gesundheitlichen Gründen deiner Arbeit nicht mehr nachkommen kannst. MIR wäre das zu riskant. #schock

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Hi.
Habe mich vielleicht falsch ausgedrückt. Mit dem Auto in ein europäisches Land fahren und dort am Strand etc rumgammeln. Also keine extrem Tour mit dem Auto.
Lg

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In jedem Fall solltest Du Dir das medizinische "Go" vom Arzt holen. Meine Laienmeinung dazu wäre, dass ein verkürzter Gebärmutterhals und Wehentätigkeit längere Auslandsreisen ausschließen.

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Hallo,
Vielen Dank euch. Auch wenn mir niemand die Frage beantworten konnte. Ich habe extra geschrieben:... falls mir mein FA das gesundheitlich soweit erlaubt.“
Also keine Sorge, so lang keine Besserung in Sicht ist werde ich schon nicht fahren. Hätte mich nur interessiert, ob irgendjemand sich damit besser auskennt oder weiß wie es ist.
Lg

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Nochmal ich.
Nach nochmaligem durchlesen kommt mir mein Beitrag von gerade etwas biestig rüber. Soll aber nicht so sein ;-)
Danke euch nochmal und schönes Wochenende.

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Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass dein FA das erlaubt.

Wenn deine Beschwerenden so ernst sind, dass du nicht arbeiten darfst, dann wirst du auch nicht wegfahren können.

Und wenn es sich in paar Wochen gebessert hat, kann das BV ja wieder aufgehoben werden.
Dann kannst du deinen genehmigten Urlaub ganz normal antreten und danach wieder arbeiten gehen.

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Hi.
Das wäre natürlich das beste, dass ich wieder arbeiten gehen könnte. Ich geh echt gern auf meine Arbeit. Das problem ist, dass mein schon genehmigter Urlaub in 2 Wochen anfängt. Und auf dem Schreiben steht, dass ich bis zum Mutterschutz im BV bin.
Aber ich habe mich sowieso schon von meinem Urlaub verabschiedet und bleibe zu Hause.
Lg