Umschulung-wann Urlaub?

Hallo zusammen.
Ich bin 33 Jahre alt und habe eine 18 Monate alte Tochter. Ich beginne ab morgen meine zweijährige Umschulung.
Ich habe bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung. Aber aufgrund der Betreuungszeiten meiner Maus, kann ich nicht in meinen erlernten Beruf zurück.
Die Agentur für Arbeit hat mir daher eine betriebliche Einzelumschulung genehmigt.

Nun zur Frage :
Muss ich in den Schulferien Urlaub nehmen?
Ich habe nämlich an 2 Tagen in der Woche Berufsschule.
Eigentlich bin ich ja nicht mehr berufsschulpflichtig aber das Amt besteht auf die Anwesenheit.
Es ist auch alles ein Problem, ich habe alles mit der Tagesmutter abgesprochen.
Aber ich weiß nicht, wie das mit dem Urlaub aussieht.

Ich würde mich über Antworten freuen.

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Du wirst in Berufsschulzeiten keinen Urlaub machen können, das ist ja wohl logisch!

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Hast du das irgendwo vielleicht schriftlich?

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Wozu so ein Zermon?

Du willst doch einen neuen Beruf erlernen, dann hast Du auch in der Schule anwesend zu sein!

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Du machst eine duale Ausbildung und bist deshalb berufschulpflichtig.

§13 BBiG:
Auszubildende haben sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Sie sind insbesondere verpflichtet,
...
2.
an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen, für die sie nach § 15 freigestellt werden,
...

Und in ebendiesem §15 steht:
Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind.

Grüße
BiDi

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Gilt das denn auch für eine Umschulung?
Ich bin ja in dem Sinne keine richtige Auszubildende. Und da ich bereits eine Ausbildung gemacht habe, ist das was anderes. So wurde es mir gesagt.
Ich darf zb auch in der 2ten Stunde kommen weil die Schule um 7:30 Uhr anfängt und meine Tagesmutter erst um 8 Uhr die kleine nimmt.

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Umschulung bedeutet nichts weiter, als das Du schon eine abgeschlossene Ausbildung hast. Ansonsten machst Du nun eine stinknormale (zweite) duale Ausbildung mit allen im BBiG beschriebenen Pflichten. Das Du zur zweiten Stunde kommen darfst, ist ein Entgegenkommen der Schule und beruht wahrscheinlich eher auf Deinem Betreuungsproblem denn auf Deinem Umschulungsstatus. Auch wenn die Berufsschule vermutlich davon ausgeht, daß manche Inhalte für Dich ein alter Hut sein sollten.
Nichtsdestotrotz unterliegst Du der Berufsschulpflicht und brauchst eine Freistellung durch die Schulleitung, wenn Du die Schule an einzelnen Tagen gar nicht besuchst. Ein Recht darauf Dir nach eigenem Gutdünken freizunehmen, hast Du definitiv nicht.

Grüße BiDi

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Die relevante Frage ist ja, wann hat die Tamu Urlaub, alle.die ich kenne schließen in den Schulferien...von daher: warum willst du da keinen urlaub nehmen?

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Das wissen wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Bekommen den neuen Urlaubsplan Ende Dezember.