Kündigung in Frühschwangerschaft - wer war betroffen? HILFE

Hallo ihr Lieben,

und zwar habe ich noch keine Antwort von meinem Anwalt, wollte mich aber erkundigen ob jemand in der gleichen Situation war.

Laut ET und der Zurückrechnung der gesetzlichen 280 Tage, bestand meine SS bereits wenige Tage vor der Kündigung. Was ist jedoch wenn sich der ET ein paar Tage nach hinten ändert? Was ja wohl häufig während der SS vorkommt. Wenn sich mein ET nur um 3 Tage nach hinten schiebt, ist die SS nach der Kündigung eingetreten.

Ist der erstgenannte ET entscheidend? Aber spätestens zur Errechnung der Mutterschutzes wird dem AG ja eine Änderung des ET auffallen. Hat die Kündigungsschutzklage dann überhaupt bestand?

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Bist du aus Dtl? Kenne mich nur in Ö aus.

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Deutschland. Aber vllt ist das gesetzt ja gleich? Grundsätzlich ist die Kündigung ja unwirksam wenn es bei meinem errechneten ET bleibt. Aber wenn sich der ET während der SS ändert, was ist dann ?

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Gesetz in dem Fall gleich, meinte ich :)

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War deinem AG denn zum Zeitpunkt der Kündigung die SS bekannt?

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Das ist irrelevant, weil die Kündigung definitiv ist unwirksam ist, wenn es bei meinem ET bleibt. Die Frage ist jedoch was passiert wenn sich der ET noch ändert. 🤷🏻‍♀️

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Nichts ist dann. Es kommt darauf an wann du dem Chef gesagt hast das du schwanger bist. Dieses kannst du bis 14 Tage nach der Kündigung

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Huhu ich würde mit meinem Fa reden und den neuen et einfach nicht in den mupa schreiben (wenn nach hinten datiert)
Denke wenn du deine Situation erklärst ist das möglich.

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Danke 🙏🏼

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Wie schon geschrieben - entweder wusste dein Chef zum Zeitpunkt von deiner SS oder du hast es ihm binnen 14 Tagen danach gesagt. Wenn beides nicht der Fall ist, ist die Kündigung wirksam.

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Hier auch nochmal:

Wenn Sie Ihre Schwangerschaft selbst erst nach Erhalt der Kündigung festgestellt haben, führt dies nicht zwangsläufig zum Verlust des besonderen Kündigungsschutzes während der Schwangerschaft. Bei eigener Unkenntnis von der Schwangerschaft müssen Sie die Mitteilung an Ihren Arbeitgeber von der Schwangerschaft unverzüglich nachholen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie Ihre Schwangerschaft erst erst kurz vor Ablauf oder nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist festgestellt haben (BAG, Urteil v.26.09.2002, 2 AZR 392/01). Bei der späteren Feststellung der Schwangerschaft kommt es darauf an, ob die Schwangerschaft objektiv bei Zugang der Kündigung bereits bestand. Auch hierfür ist das ärztliche Attest maßgeblich. Sollten Sie aber bereits Anhaltspunkte für eine bestehende Schwangerschaft haben (z.B. weil die Periode ausgeblieben ist oder aufgrund eines positiven Schwangerschaftstests) sollten Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Schwangerschaft informieren. Das ärztliche Attest können Sie dann noch nachreichen.

„Unverzüglich“ heißt ohne schuldhaftes Zögern. Sie müssen Ihren Arbeitgeber damit nicht sofort informieren. Sie können sich zunächst von einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Von der Rechtsprechung wird Ihnen daher eine gewisse Überlegungszeit eingeräumt. Ein Zeitraum von einer Woche wird dabei noch als ausreichend für ein unverzügliches Nachholen der Mitteilung der Schwangerschaft angesehen (BAG, Urteil v.26.09.2002, 2 AZR 392/01).

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Auszug eines Anwalts:

Nun kann es sein, dass die Schwangere – zunächst – nichts von ihrem Zustand weiß und daher die Zweiwochenfrist versäumt. Die fehlende Kenntnis ihres Zustandes führt grundsätzlich zu einer unverschuldeten Fristüberschreitung.



Folglich ists egal ob dein ET sich verschiebt.

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Das stimmt nicht. Es ist lieb dass du helfen möchtest aber das stimmt so nicht. Deswegen wollte ich ja Erfahrungsberichte.

Wenn man von der SS nach der Kündigung erfährt, kann ich den AG noch informieren (unabhängig ob die zwei Wochen Frist versäumt ist) und muss Kündigungsschutzklage erheben. Das einzige ist dass ich unverzüglich informieren muss wobei das Recht bei unverzüglich auch 7 Tage nach bekanntgeben anerkennt.

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Wie weit bist du denn ?
Ich habe gelesen, dass nur in den ersten 12 weichen der et offiziell korrigiert wird und danach nichtmehr.
Und die verschieben es auch tatsächlich nicht um ein paar Tage. Ich war in der 8 SSW beim FA und lag drei tage zurück und dann meinte sie zu mir, dass man bei so minimalem Abweichungen vom errechneten ET ausgeht, da das Kind es noch aufholen kann. War dann in der 10SSW und in der 13 SSW nochmal da und da hatte ich bei beiden Terminen die Entwicklung vom errechneten ET und nicht wie beim ersten US drei Tage zurück.

Also solltest du dir deswegen keine Gedanken machen.

Ich wünsche dir alles Gute 🍀

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Der Kündigungsschutz in Deutschland ist umfassender. Hab das auch so gelesen, dass es wichtig ist, dass du ihm die Schwangerschaft mitteilst, spätestens 2 Wochen nachdem du die Kündigung erhalten hast, damit ein Kündigungsschutz überhaupt besteht.
Ich würde auch mit der Frauenärztin reden. So viel wird sich der ET nicht ändern, sie soll das einfach nicht eintragen wenn sich der etwas ändert. Das wird sie bestimmt machen, wenn du ihr die Situation erklärst, und ansonsten würde ich zu einem anderen Frauenarzt schauen.

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Die Kündigung ist wirksam. Es sei denn, du hast deinem Chef spätestens 14 Tage nach der Kündigung mitgeteilt, dass du schwanger bist. Ausnahme: Du wusstest da selbst noch nichts von der Schwangerschaft.

Beim Frauenarzt würde ich einfach darauf bestehen, dass der ET nicht umdatiert wird und deine Lage erklären.

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Danke für deine Antwort. :)

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Schau ich hab dir den Gesetzestext rausgesucht:

§ 17
Kündigungsverbot
(1) 1Die Kündigung gegenüber einer Frau ist unzulässig

1. während ihrer Schwangerschaft,
2. bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche und
3. bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung,
wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft, die Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche oder die Entbindung bekannt ist oder wenn sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. 2Das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn die Überschreitung auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. 3Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Vorbereitungsmaßnahmen des Arbeitgebers, die er im Hinblick auf eine Kündigung der Frau trifft.

Demnach musst du die Schwangerschaft spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Kündigen mitteilen, außer du kannst diese Frist aus einem von dir nicht zu vertretenden Grund nicht einhalten. Wahrscheinlich wenn du wusstest und es deshalb nicht mitteilen konntest usw (da gibt es bestimmt Judikatur dazu)

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Wenn du von der Schwangerschaft nichts wusstest und es deshalb nicht mitteilen konntest. Sollte das heißen, hab mich vertippt

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Danke :)

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Es zählt der erste Tag der letzten Periode.
Der Arzt wird ja auch grob feststellen können wie weit du bist.

Ich habe mal einer Mitarbeiterin in der Probezeit gekündigt.
Eine Woche später kam sie und teilte mit, dass sie in der 5ssw ist.

Ich musste sie wieder einstellen. Dann kam auch noch ein BV, da der Arbeitsplatz zu gefährlich war und ich nichts im oder so anbieten konnte...