Bekomme ich noch ALG1 oder nicht?

Hallo ihr Lieben,

Bevor ich in den Mutterschutz ging, lief mein befristeter Arbeitsvertrag aus. Ich ging dann ganz normal in Elternzeit (hatte hier erst einmal 2 Jahre geplant) und bezog auch Elterngeld. Dieses bekomme ich noch bis 31.7.19.
Nun habe ich unplanmäßig doch schon eine Stelle ab dem 1.9.19 angenommen. Ich habe also nach dem letzten Elterngeldmonat und vor Jobantritt einen Monat Leerlauf, in dem ich kein Geld bekomme.
Bei der Krankenkasse müsste ich mich jetzt in der Familienversicherung von meinem Mann melden.
Jetzt wurde mir aber gesagt, dass ich mich für diesen einen Monat auch arbeitslos melden könnte. Mir stünde ja für den Monat August noch ALG1 zu. 🤔
Ich habe für den Monat August mit keinem "Einkommen" gerechnet und es wäre natürlich toll, jetzt doch noch für den Monat etwas Geld zu bekommen.
Aber bin ich mit dem Antrag auf ALG1 nicht jetzt schon zu spät dran?
Man muss dich 3 Monate vorher beantragen? Bekomme ich da echt noch was, oder sollte ich mir die Rennerei für den einen Monat einfach sparen und einfach in die Familienversicherung gehen und dann ab September in meine neue Stelle starten?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

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Du solltest unbedingt das ALG 1 für den Monat beantragen, da Du in dieser Zeit auch versichert bist. Die Geldleistung kann nicht drei Monate im Voraus beantragt werden, es kann höchstens sein, dass man Dir die Leistung verwehrt, weil Du Dich nicht drei Monate vorher arbeitsuchend gemeldet hast. Aber ich würde es zumindest versuchen.

Außerdem: sollte Deine neue Stelle bei gleichem Stundenumfang schlechter bezahlt sein und erneut befristet sein, so wird das Arbeitslosengeld nach dem Auslaufen des neuen Vertrages nach dem früheren Gehalt berechnet!

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Hallo,

Wenn du eine Betreuungsmöglichkeit da schon hast, dann kannst du ALG1 beantragen, dafür musst du nämlich den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Lg

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Ich fange im August erst mit der Eingewöhnung in der Kita an. Da muss ich ja dabei sein und könnte so gesehen theoretisch nicht arbeiten.
Aber grundsätzlich habe ich den Betreuungsplatz ab August. 🤔

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Dann hast du die Vorraussetzungen auf dem Papier zumindest 😉

Dann steht es dir zu.
Ich bin eigentlich kein Freund davon, aber bei dir ist es ja eine Überbrückung.

Alles gute und Viel Glück bei der Eingewöhnung und im neuen Job!

Lg

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Also Elternzeit hast du ja keine, sonst hättest du ja das Problem nicht.

Ja, wenn du die Kinderbetreuung hast solltest du ALG I beantragen, bezüglich lückenloser Krankenversicherung.