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Das Elterngeld und das Mutterschaftsgeld in Höhe von ca. 19.000 € ist zwar steuerfrei, aber es erhöht Euren Steuersatz.

Derjenige, der in Steuerklasse 3 ist, zahlt weniger Steuern im Voraus als derjenige in Steuerklasse 4.

Hast Du Werbungskosten über 1000 € (Fahrtkosten ( Entfernungskilometer x 0,30€ x Arbeitstage ), Fortbildungskosten, Reisekosten, ...)?

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Das Gehalt des Mannes liegt schon im Bereich des Grenzsteuersatz, daher wird sich hier das EG durch Progressionsvorbehalt nicht bemerkbar machen.

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Durch die Zusammenveranlagung dürfte aber das zu versteuernde Einkommen wieder unter dem liegen bei dem der Spitzensteuersatz fällig wird.

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"Lohnsteuerjahresausgleich" Den kannst du nicht machen, den kann nur der Arbeitgeber machen. Du machst eine Einkommensteuererklärung.

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Oder vielleicht die Lohnsteuererklärung? (Finde ich glatt ich glatt noch schlimmer ;-) )

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Was erwartest du? Sie hat kaum gearbeitet letztes Jahr und fast ausschließlich steuerfreie Gelder bezogen. Jedoch erhöhen sowohl Mutterschaftsgeld, als auch Elterngeld euren gemeinsamen individuellen Steuersatz.
Du gehörst fast schon zu den Gutverdienern und hast in Steuerklasse 5 das gesamte Jahr viel zu wenig Steuern gezahlt.
Offenbar habt ihr als Familie nur wenig steuerlich abzusetzen. Natürlich muss man dann in dieser Kombi, speziell bei Bezug von Entgeltersatzleistungen EINES Ehepartners nachzahlen.
Mit 100%iger Sicherheit habt ihr noch einige Dinge in eurer Steuererklärung vergessen anzugeben. Nur das wird jetzt hier die Suche der Nadel im Heuhaufen. Kaufe Dir entsprechende Bücher, lies dich in die Thematik ein oder gehe die Formulare wirklich nochmal Schritt für Schritt durch und lies vor Allem auch die Erläuterungen dazu.
Für die nächsten Jahre rate ich dir die Erklärung zumindest vorab für dich schonmal im Dezember durchzurechnen. So siehst du, ob noch im Kalenderjahr Handlungsbedarf besteht.