Haushaltshilfe nach Ks ?

Hallo ihr lieben ... wer beantragt denn schon vor dem Ks eine Haushaltshilfe und ist auch bei der AOK Versichert ??? Gibt es da etwas zu beachten? Da es Kind nr 4 ist und mit grosser Sicherheit ein Ks wird würde ich das gern vorher abklären lassen da mein Mann ja keine 4 Wochen Zuhause bleiben kann... ich danke für Tipps:)

Lg Mandy mit Krümel 24+0

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Die AOKs sind ja alle etwas unterschiedlich in ihren Leistungen und Vorgaben. Ich habe gerade zur AOK Plus gewechselt und mir wurde schon während der Beratung gesagt, dass eine Beantragung VOR der Geburt prinzipiell nicht möglich ist, sofern es keine Zwillings- oder Mehrlingsschwangerschaft ist. Auch nicht bei einem Kaiserschnitt. Insofern kommt es wahrscheinlich sehr darauf an, bei welcher AOK konkret du bist.

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Aok Baden Württemberg ... also Ärztin meinte die seien grad sehr spendabel und nach einem ks und 3 kids daheim genehmigen die aufjeden Fall eine ...

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Vom Gesetz her muss die Krankenkasse jeder Frau nach der Geburt eine Haushaltshilfe genehmigen, sofern keine andere Person über 12 Jahren den Haushalt weiterführen kann (also der Partner z.B. keinen Urlaub oder Elternzeit hat).

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Hey du,

Bin zwar nicht bei der AOK, aber ich weiß das wenn du mindestens 1 Betreuungsbedürdtiges Kind hast, sprich eins das unter 12 Jahre ist, hast du eine Anspruch auf eine HH, sofern dir deine Ärztin eine Bescheinigt... Heißt das sie sagt aufgrund KS muss XY Betrruhe halten, darf nicht schwer heben usw. Und braucht daher für mindestens 2-3 Wochen Unterstützung im HH..
Wenn du sogar Kinder unter 3 Jahren hast und deine Kids nicht in die Krippe gehen hast du einen Anspruch auf Vollzeit HH d.h. 6-8 Stunden am Tag...

Da gibt es einen Vordruck bei der KK, den muss dein Frauenarzt dann ausfüllen und den gibst du dann so wieder bei der KK ab..

Aber dein FA kann dir erst nach der Geburt diese Bescheinigung ausfüllen!
Du kannst aber dich vorab bei der KK informieren und diese Bescheinigung besorgen und dich auch selbstständig um eine HH kümmern, z.b über die Caritas etc. Die dann sicher ab Geburt kommen kann.. Dann musst du zwar das Geld für den ersten Monat vermutlich vorstrecken weil das mit der Genehmigung etwas dauert, aber dann hättest du definitiv eine ab Geburt und du bekommst definitiv von der KK das Geld erstattet, bzw. Der Träger rechnet es nach Genehmigung dann auch direkt mit der KK ab...

Ich hoffe das war jetzt nicht zu Wirr geschrieben🙈

Ich wünsche dir alles Gute! :)

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Nein nichts war wirr .. vielen Dank:) habe 2 kids u 7 ... die aber nur bis 13.30 betreut sind und mein Mann bis 23 Uhr arbeitet.. abholen kochen etc mit frischer Narbe..

Ok ich informiere mich die Tage mal .. vielen Dank der b lässt mich hoffen

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Gut wenn dein Mann so lange arbeitet und die Kinder nur so "kurz" betreut sind kann es gut sein das du auch für 6-8 Stunden eine bekommst.. Aber das entscheidet sowieso der FA, da kann man bestimmt drüber sprechen...Die KK prüft nachher nur nochmal ob es auch gerechtfertigt ist, mit der richtigen Begründung kann man aber viel Rechtfertigen:)

Nicht abschrecken lassen wenn die dann so betonen das es "nur" um die Betreuung der Kinder ginge..haben sie bei mir auch gemacht, aber am Ende geht es doch um Putzen und Kochen und auch Beaufsichtigung / Betreuung der Kinder...

Ich entbinden "normal" und bekomme auch eine HH für 2-3 Wochen nach der Geburt, habe aber auch 2 Kids unter 3...
Mein FA meinte sogar das bei KS sogar mehr Wochen gitb und je nach Heilungsverlauf das jederzeit verlängert werden kann...

Alles Gute dir! :)

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Ich schreib es nochmal hier:

Vom Gesetz her muss die Krankenkasse jeder Frau nach der Geburt eine Haushaltshilfe genehmigen, sofern keine andere Person über 12 Jahren den Haushalt weiterführen kann (also der Partner z.B. keinen Urlaub oder Elternzeit hat). Schau mal ins SGB V Paragraph 24h! (nicht nach Paragraph 38 - der wäre aber zum Beispiel in der Schwangerschaft bei Beschwerden anzuwenden).

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/24h.html

Der Antrag kann erst ab Geburt gestellt werden und die Genehmigung muss erfolgen. Egal wie die Geburt war und egal ob Kaiserschnitt oder nicht. Die AOK hat sich leider oft zickig. Du könntest noch die Krankenkasse wechseln. Ansonsten geh bei Ablehnung auf jeden Fall in Widerspruch. Im
zweiten Anlauf klappt es dann meist.

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Und nein, es ist egal ob Du ein Kind unter 12 hast oder nicht. Auch in der Schwangerschaft ohne Kind im Haushalt hast Du bei Beschwerden wie z.B. vorzeitiger Wehentätigkeit Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Alles andere ist veraltet.

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Ja bei Beschwerden die die Schwangerschaft "gefährend" oder die eigene Gesundheit, aber wenn man Kinder unter 12 hat ist es leichter eine zu bekommen, zu Bsp. Auch schon "nur" bei anhaltenden Rückenschmerzen oder ISG Problemen...
So stand es zumindest auf dem Antrag, bzw. In diesem Paragrafenschreiben was man von der KK als Infoblatt bekommt und den hab ich erst diese Woche ausgefüllt...

Aber ja, an sich hast du recht, war etwas blöd von mir ausgedrückt! Hatte nur die Option ohne Kind nicht erwähnt da sie ja meinte das sie Kinder hat...