Individuelles Beschäftigungsverbot ÖD

Guten Abend an alle.

Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Meine Frauenärztin hat mich aufgrund meiner Vorgeschichte (3 Eileiterschwangerschaften/Eierstockschwangerschaft, 3 Fehlgeburten, Frühchen) direkt ins Beschäftigungsverbot geschickt. Ich habe nun mein Gehalt bekommen. Auf meinem Lohnzettel steht weiterhin mein aktuelles Gehalt mit 30 Stunden. Ich habe ein ganzes Jahr zuvor 36 Stunden gearbeitet. Also bis Mai 2019. Im Mai bin ich schwanger geworden und im Juni kam ich ins BV.

Selbst in unserer Dienstvereinbarung steht drin, dass das BV das durchschnittliche Gehalt der letzten 13 Wochen vor Eintritt der Schwangerschaft sein soll. Ich bekomme aber nur die 30 Stunden bezahlt.

Sehe ich das falsche oder handelt mein AG falsch? Ich danke euch für Eure Anregungen/Antworten.

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Ist dein Vertrag über 30 Stunden? Ist die Differenz aus Zulagen die du jetzt nicht mehr erwerben kannst (Nachtdienste o.ä.)?

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Mein Vertrag ist mit 40 Stunden. Bin aber aus Arbeitsweggründen auf 30 Stunden runter und dann aber seit einem Jahr auf 36 Stunden wieder. Nun habe ich vor dem Wissen der Schwangerschaft die Stunden auf 30 reduziert.

Mein AG zahlte mir nun aber auch nur die 30 Stunden. Die 13 Wochen vor dem Eintritt der Schwangerschaft waren mit 400€ mehr ausbezahlt. Bekomme meinen Lohn laut TVöD. Keine Zulagen.

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Wenn du einen Vertrag über 30h hast, bekommst du diesen im BV ausgezahlt, sonst wärst du ja besser gestellt als eine Nicht-Schwangere. Der Schnitt mit den 13 Wocgen bezieht sich auf wechselnden Verdienst z.B. im Rahmen von Schichtdienst mit Zulagen.

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