Elterngeld als Lehramtsanwärterin in NRW

Hallo,

wir sind am überlegen, ob ich 1 Jahr oder 2 Jahre in elternzeit gehe. Natürlich spielt das finanzielle beibuns eine Rolle bei dieser Entscheidung. Von Bekannten wurde mir gesagt, dass mir als Lehramtsanwärterin (Beamtin auf Widerruf) nur der mindestsatz von 300€ zusteht. Die Dame bei der Elterngeldstelle, wo ich mich heute erkundigt habe, war verwundert und meinte, dass mir die üblichen 67% zustehen.

War schon mal jemand in dieser Situationbund kann mir weiterhelfen?

LG Milla

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Hallo

Du bekommst ganz normal die % max 1.800 €. Es geht einzig und allein um deinen Verdienst dabei ist es egal, ob Beamter auf Lebzeit, Widerruf oder Probe.

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Wie Verdienst hast du denn in den 12 Monaten vor dem Monat in dem du entbindest? Das ist die Grundlage, davon 65%, ggf. 67% wenn es sehr wenig ist. Mindestens 300 Euro, wenn du davor noch im Studium/ unbezahltem Ref bist.

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Ich hab ein ganz normales Einkommen:) vielen dsnk für die Antworten.

Mich wundert nur, dass ein bekannter (papa) in den 2 Monaten in denen er in elternzeit während des referendaraiats war nur 300€ bekommen hat

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Dann hat er zu wenig Geld verdient.

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Hast du das nicht schon mal gefragt und wurde dir nicht schon mal gesagt, dass das Quatsch ist?

Wichtig: Die private Krankenversicherung kostet weiter Geld.

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Du bekommst definitiv die 65/67%, außer dein Gehalt ist zu hoch bzw. niedrig, dann sind es 1800€ bzw. 300€.
Bitte beachte, dass du es aber NICHT für 2 Jahre bekommst.
Dein Bekannter mit 300€ hat wahrscheinlich noch nicht lange genug verdient, denn es wird (wenn ich mich richtig erinnere) der Durchschnitt der letzten 12 Monate genommen...