Nötigung zur Eigenkündigung - was soll ich tun?

Hallo,

vielleicht kennt sich ja jemand von euch etwas im Bereich Arbeitsrecht aus?
Folgendes:
Ich arbeite seit 4 Monaten bei einem neuen Arbeitgeber (Krankenhaus). Für diese Stelle habe ich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gekündigt unter der Voraussetzung, daß das neue Arbeitsverhältnis auch unbefristet wird. Man hat mir heute (2 Monate vor Ablauf der Probezeit) "angeboten", meine Kündigung zum 31.03.07 (datiert auf den 01.02.07) zu schreiben. Andernfalls droht mir eine Probezeitkündigung. Zwar ist sich der Chef relativ sicher, daß er die Kündigung spätestens im Januar wieder zerreißen kann (so sagte er), aber das eigentliche Problem ist, daß mein Mann und ich uns ein Kind wünschen und schon lange dafür üben. Sollte es jetzt endlich klappen, stünde ich ja mit Sicherheit ab 01.04. auf der Straße! Mitten in der Schwangerschaft! Jetzt bin ich hin und her gerissen! Wir wünschen uns so sehr ein Kind, aber unter diesen Voraussetzungen geht das nicht! Wir sind ja finanziell auf meinen Job abgewiesen! Und wenn ich selber gekündigt habe, gibt es ja nichtmal Arbeitslosengeld - und wenn ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe (wg. der Schwangerschaft) ja wohl erst recht nicht, oder?? Auf der anderen Seite wollen wir nur ungern 1 Jahr pausieren mit dem Üben! Wir sind dann schon über 34 und die Zeit wird knapp!

Hilfe! Wer weiß Rat?? Was soll ich machen? Habe ich irgendwelche Möglichkeiten?

verzweifelte Grüße

Struppi

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hi!

also, machen würde ich es nicht - es ist nötigung und sowas sollte man anzeigen... hat aber den nachteil, dass du deinen job dann auf jeden fall los bist...

ich würde dieses vorgehen unter folgenden bedingen akzeptieren: dein chef wiederholt seine "drohung" (wenn du nicht mit kü zum 31.03.07 einverstand bist, dann kündige ich dir in der probezeit) unter zeugen oder gibt es dir schriftlich... da er das nicht tun wird, musst du die schwere entscheidung selbst treffen.

mal so ne frage: hab ich das richtig verstanden, dass er eine kündigung verfasst, die du dann angeblich geschrieben hast?????#kratz

also, sag ihm doch einfach, dir wäre es lieber ihr würdet den vertrag so weiterlaufen lassen, da er ja ohnehin die möglichkeit im nächsten frühjahr hat, die wegen arbeitsmangel zu kündigen! dann bekommst du alg und falls du dann schon #schwanger bist, kann dir eh nix passieren... musst ihm ja nicht sagen, dass du am üben bist... damit würde ich nämlich erstmal nicht aufhören...

einen besseren rat kann ich dir leider nicht geben.... es ist ja verdammt schwer heutzutage einen job zu fairen bedingungen zu bekommen und zu behalten...

gruß
kim

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Hallo Kim,

vielen Dank für deine Antwort. Naja, die Alternative zur Eigenkündigung (ich soll meine Kündigung schreiben - mit Datum 01.02. - zum 31.03.07). wäre die Kündigung zum Ende der Probezeit (das wäre der 31.10.). Vor Zeugen wird er das nicht machen, er hat mir ja auch gesagt, wenn ich zum Betriebsrat gehe damit, dann weiß er von nichts.... *grmpf*

Mir bleibt wohl wirklich nur der Gang zum RA und ggfs. eine "Übungspause".
Aber so wie der Arbeitsmarkt aussieht, kann es ja mit dem Kindersegen in Deutschland nix werden ...

lg
Struppi

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hi!

rede doch mal nett mit ihm ;-) vielleicht lässt er sich ja auf das argument ein, dass er ja bei arbeitsmangel kündigen kann... kann er ja jetzt auch... und da hat er rechtlich nichts zu befürchten... argumentiere doch so, dass du, wenn du jetzt kündigst und sich die arbeitssituation im januar nicht geändert hat, dann 3 mon ersatzlose sperre vom aa bekommst. deshalb wäre es dir lieber er würde dir zu gg. zeit kündigen...

und beim betriebsrat würde ich trotzdem mal vorstellig werden... wie du reagieren sollst. die sind, sofern du sie nicht davon entbindest, auch schweigepflichtig... hab da meine erfahrungen mit.

gruß
kim

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Hallo,

" Ich arbeite seit 4 Monaten bei einem neuen Arbeitgeber (Krankenhaus). Für diese Stelle habe ich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gekündigt unter der Voraussetzung, daß das neue Arbeitsverhältnis auch unbefristet wird. Man hat mir heute (2 Monate vor Ablauf der Probezeit) "angeboten", meine Kündigung zum 31.03.07 (datiert auf den 01.02.07) zu schreiben. Andernfalls droht mir eine Probezeitkündigung. "

Ob eine Kündigung unter Vorbehalt von Bedingungen und Auflagen rechtlich möglich und vor allem durchsetzbar ist und wenn ja wie eine solche aussehen sollte, kann dir vermutlich nur ein RA für Arbeitsrecht erklären.

Gruß
Nobility

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Hallo Nobility,

vielen Dank für deine Antwort. Eine Kündigung unter Vorbehalt wird er wohl nicht akzeptieren. Ich werde wohl um einen RA nicht drum herum kommen. Wenn das nur nicht so teuer wäre....

lg
Struppi

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hast du eine rechtschutzversicherung? die übernimmt das normalerweise...

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