Wann MUSS ich dem Chef Bescheid sagen?

Hallo
Ich habe zurzeit etwas Probleme auf der Arbeit und mein Chef ist, naja wie soll ich sagen, kein ehrlicher aufrichtiger Mensch. Ich habe auch nach der elternzeit keine Lust mehr dort zu arbeiten. Ich bin heute 9+5 und seit zwei Wochen wegen Übelkeit im Krankenschein. Davor bin ich im Streit mit meinem Chef auseinander gegangen. Jetjz habe ich noch zwei Wochen Krankenschein und dann Urlaub.

Die frage ist jetzt, muss ich meinem Chef es nach der 12. Woche sagen oder kann ich damit noch länger warten? Man ist ja eigentlich nicht gesetzlich dazu verpflichtet wenn die 12. Woche rum ist es sofort mitzuteilen.

1

Warum warten? An dem Moment wo du es sagst greift das Mutterschutz gesetzt inklusive Kündigungsschutz etc.

Offiziell kannst du bis zu 8 Monat warten wenn der Mutterschutz greift.

Finde es nicht richtig bis zur 13ssw zu warten ob was passiert, mam kann auch später eine FG haben o.ä.

2

Weil mein Chef mir in letzter Zeit immer eine rein drückt und ich dann auch mal so bin wie er. Auch mit Mutterschutz ändert sich bei mir auf Arbeit nichts, ich sitze im Büro.

10

Kündigungsschut gilt auch rückwirkend.
Und es macht schon Sinn zu warten. Bei einer Fehlgeburt nach der 12. Woche besteht der Kündigungsschutz für weitere 4 Monate, vorher kannst du direkt gekündigt werden.

3

Gerade wenn die Stelle scheiße ist.

Sagen , krank schreiben ihr gut.
Wenn es nicht mehr erträglich ist gibt's auch die Möglichkeit seines Beschäftigungsverbot.

Der Kündigungsschutz gilt bis Ende der Elternzeit.

7

Die Möglichkeit eines BV gibt es NICHT wegen schlechter Arbeitsbedingungen!

Es gibt gesetzliche Vorgaben, wann ein BV ausgesprochen werden darf. Kann der AG keinen Mutterschutzgerechten Arbeitsplatz anbieten, muss der AG ein BV aussprechen.

Der FA kann aus gesundheitlichen Gründen ein BV aussprechen, wenn das Leben des Kindes und/oder der Mutter gefährdet sind. "Mein Chef ist blöd" ist da keiner dieser Gründe.
Ja, ich weiß, jeder kennt jemanden, der jemanden kennt, der ein BV bekommt, weil der Pat. übel ist oder die Temperaturen zu hoch sind. Allerdings machen sich diese Ärzte strafbar!

Genau genommen musst du die Schwangerschaft erst dann bekannt geben, sobald Mutterschutz und Elternzeit beantragt werden müssen.
Ich verstehe allerdings nicht ganz, wie man seinem Chef "eins reindrücken" kann, weil man ihm nicht sagt, dass man schwanger ist. In dem Moment schadet man sich selbst mehr als dem Chef.

11

Dafür gibt es kein Beschäftigungsverbot!

weiteren Kommentar laden
4

Hallo, gesetzlich gibt es keine Vorschrift wann du es sagen musst. Ich habe auch bis zum Termin mit der Nackenfaltenmessung gewartet. Aber das Mutterschutzgesetz greif auch im Büro. Du darfst z.B nur noch Max 8,5 Stunden arbeiten. Der Chef muss es auch melden das du schwanger bist und die Behörden prüfen, ob er sich an die Gesetze hält.

Liebe Grüße
Nadine mit Zwerg im Bauch (24+2)

5

Du musst es gar nicht sagen (bis zum Schluss nicht), verzichtest aber solange er es nicht weiß auf alle Mutterschutzrechte. Wenn du es erst mit 5 Monaten dem Arbeitgeber sagen willst, dann sagst du es erst dann. Aber wie gesagt du hast dann keinen Anspruch auf Mutterschutz.

Die leibliche Mutter meines Mannes hat auch niemand gesagt das sie schwanger ist (also weder der Familie, noch sonst wen) hat ihn aber auch zur adoption freigegeben. Sie hat alt auf alle Rechte des Mutterschutzes verzichtet.

6

Ja das ist schon richtig mit dem Mutterschutz.

8

Ich habe letztens bei der Arbeiterkammer angerufen und mich informiert. Man sollte es möglichst bald sagen, da der Kündigungsschutz erst greift, wenn es der Arbeitgeber weiß.

9

Falls der Chef kündigt, kann man ihn dann immernoch informieren. Der Schutz gilt zwei Wochen rückwirkend.

13

Das stimmt so nicht.
Da Du aber die Arbeiterkammer erwähnst, nehme ich an, dass Du die österreichische Rechtslage meinst.

weiteren Kommentar laden
12

Garnicht. Erst die Geburt muss angezeigt werden.

15

Du MUSST die Geburt mitteilen. Der Mutterschutz NACH Geburt ist der einzig verpflichtende Mutterschutz.
Niemand zwingt dich die Schwangerschaft mitzuteilen. Du darfst das sagen, oder verschweigen...wie du willst. Natürlich kann dein Arbeitgeber das Mutterschutzgesetz nicht einhalten, wenn er von der Schwangerschaft nichts weiß. Bezüglich Kündigung bist du trotzdem geschützt, da du im Falle des Falles deine Schwangerschaft auch nach Erhalt der Kündigung bekanntgeben kannst.

17

Danke für eure ganzen Antworten. Seit 2018 ist es doch so das der Arbeitgeber sowieso eine Beurteilungn für den Arbeitsplatz abgeben muss auch wenn zurzeit keiner im Betrieb schwanger ist.

18

Ja das ist richtig. Er musste die Beurteilung zwar vorher auch schon machen aber erst im konkreten Falle einer Schwangerschaft anpassen. Jetzt muss er das direkt mit berücksichtigen

weitere Kommentare laden