Beschäftigungsverbot. Hat jemand einen Rat für mich?

Hallo,

ich bin im öffentlichen Dienst tätig, genau genommen Fachbereich Schule.
Da ich keine 100% Immunität aufweise und mein Arbeitgeber meinen Arbeitsort nicht zu 100% Unfallfrei gestalten kann, wird er wohl das Direktionsrecht / Weisungsrecht sich zu Nutze machen. Mit Mitsprache des Betriebsrats ...

Damit möchte er nach MuSchG eine "sichere Arbeitsmöglich" verschaffen während der Schwangerschaft.

Der Wechsel wäre quasi bis zur Mutterschutzfrist. Wenn ich in Elternzeit gehe (1Jahr) gibt er meine Stelle, in meinem eigentlichen Fachbereich, für Bewerber frei.

Das Problem an der ganzen Sache ist :

Wer einmal durch einen Ausschluss in einen anderen Fachbereich wechselt, kommt nicht mehr - im Grunde genommen - überhaupt nicht mehr in seinen Fachbereich zurück.

Dass die Stelle erst einmal besetzt werden muss ist mir klar, aber ich muss die Möglichkeit haben in meinen Fachbereich zurück zukommen auch wenn ich nicht mehr die gleiche Tätigkeit verrichte wie vorher auch.

Ich kann nur zurück wenn ich ins Beschäftigungsverbot komme bevor es zum Gespräch mit dem Ausschuss kommt.

Mein Arbeitgeber sagt mein Frauenarzt soll mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Mein Frauenarzt sagt, das macht der Arbeitge er usw.

Der Betriebsarzt schaut ja "detaillierter" (wen man das so sagen kann) auf den Imunschutz. Gegen Keuchhusten bin ich beispielsweise nicht imun... Darauf hat die Frauenärztin nie getestet. Kann ich mit dem Ergebnis vom Betriebsarzt zum Frauenarzt o. Hausarzt und somit ein Beschäftigungsverbot "erbitten"

Es gibt ja noch ganz viele andere Infektionsrisiken in meinem Fachbereich wie "Krätze" usw... muss das die Frauenärztin berücksichtigen.

Ihr lieben mir geht es um kein Beschäftigungsverbot, um daheim bleiben zu können, sondern ich möchte meinen Fachbereich nicht verlieren auf gar keinen Fall.
Ich bin total fertig !!! Sehr sehr unglücklich.

Ich habe eine noch relativ frische Fehlgeburt hinter mir. Bin kurz über 40 Jahre alt und jetzt erneut Schwanger. Ich hoffe es verläuf diesmal alles gut, ich will überhaupt nicht daran denken, aber es kann noch so viel passieren... daher wäre der Bereichwechsel sovso unnötig.

Habt ihr Ideen Möglichkeiten dieses Beschäftigungsverbot zu "erwirken"...??(
Über jeden Beitrag bin ich sehr sehr dankbar.
VG

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Hallo. Ich verstehe deinen ganzen Text leider nicht. Bist du Beamtin? Da kenne ich mich leider nicht aus. Wenn du angestellt bist: das ist totaler Quatsch. Ein BV vor der Elternzeit hat absolut nichts mit einem Rückkehrrecht auf seine Stelle zu tun.

Ganz im Gegenteil. Mit einem BV kann er deine Stelle sofort ausschreiben, ohne ein BV erst zu deiner Elternzeit. Ein Anrecht auf genau die Stelle hast du so oder so nicht.

LG

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Danke dir für deine Antwort.

Nach der Elternzeit, ist erstmal der Bereich für mich "verantwortlich / Ansprechpartner wo ich aufgehört habe - bzw. in Elternzeit gegangen bin. Letzendlich werde ich ja offiziell versetzt.
LG

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Tut mir leid, ich sehe keine legale Möglichkeit eine bvs durch einen Arzt. Du/das Baby ist ja durch die Arbeit gefährdet, also ist dein Arbeitgeber zuständig.
Wieso wäre ein bereichswechsel so schöimm?

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Hallo Danke für deine Antwort. Ich möchte nicht wechseln, weil ich nicht mehr zurück kommen kann. Man findet heutzutage nicht immer die richtige Stelle, ich fühle mich sehr wohl in meiner Arbeit. Würdest du so etwas einfach aufgeben... und irgendetwas ungewisses neues anfangen wollen?
LG

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Es geht doch nicht darum, den Job aufgeben zu wollen, aber Du willst doch sicher nicht illegal versuchen wollen, den Wechsel zu umgehen? Es gibt einfach keinerlei Grundlage für ein BV für Dich aus ärztlicher Sicht und Dein AG, der hier zuständig ist, steht ausdrücklich in der Pflicht, Deine Arbeitssituation anzupassen bzw Dich anderweitig einzusetzen.

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Also Krätze kann jede Schwangere bekommen, die ein Kind in der Kita hat. Das ist nicht lebensbedrohlich, weder für dich noch das Kind. Keuchhusten ist für Säuglinge gefährlich. Jetzt lass mal die Kirche im Dorf.

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Wenn wir Krätze im Haus haben werden Schwangere nach Hause geschickt und die wiederum klären alles weitere mit ihrem Arzt. Muss nicht überall gleich sein.