Oma und Opa als Tageseltern?

Hallo,

seit 1.1.2006 kann man ja nun ab dem ersten Cent die Betreuungskosten absetzen.

Einen Betreuungsplatz kann man hier zur Zeit nicht finden und statt einer Tagesmutter wären mir natürlich meine Eltern lieber.

Kennt sich jemand aus, was in einem Vertrag stehen muss, damit das FA mir die Aufwandsentschädigung, die ich meinen Eltern zahlen würde, als Betreuungskosten anerkennt?

Macht es steuerlich oder versicherungstechnisch einen Unterschied, ob unser Sohn bei uns in der Wohnung oder bei Oma und Opa betreut würde?

Kenne mich leider nicht aus, wie das bei Tagesmüttern gehandhabt wird.

.... mal davon abgesehen, dass Oma und Opa das vielleicht auch noch versteuern müssten ....

Gruß
Angela

Unser Landkreis kann 10% aller unter Dreijährigen einen Betreuungsplatz anbieten (95 von 535 Pltzen sind davon nur Gruppen mit Erzieherinnen, Rest alles Tagesmütter). Bis 2010 soll das theoretisch auf 20% aufgestockt werden, aber es tut sich wohl doch nichts, da man fest davon ausgeht, dass die Geburten weiter zurückgehen.

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Hallo Angela,
ich muss am Montag im Büro noch mal genau nachlesen, aber etwas kann ich Dir schon genau sagen:
Du kannst die Grosseltern auf jeden Fall als Betreuer einsetzen. Ihr müsst aber einen richtigen Vertrag machen und das Geld würde ich per Banküberweisung übertragen, damit Ihr gegenüber dem Finanzamt einen Nachweis habt.
Sind Deine Eltern Rentner?
Dann könnte es evtl. problematisch werden. Seit 2005 werden die Renten ja mindestens zur Hälfte besteuert und dann kämen evtl. noch die Einnahmen aus der Kinderbetreuung dazu...
Aber wie gesagt, das ist nur ein erstes Feedback. Ich schaue Montag noch mal genau nach.
Conny

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Hallo Conny,

müssen die Rentner denn nicht erst ab einem bestimmten Betrag versteuern? Ich hab da was im Kopf mit ab 1.500,- Euro Monatsrente?
Oder verwechsel ich da was? #kratz

Susanne

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Hallo!

Ich denke erst letzte Woche gelesen zu haben, dass man bei Verwandtschaft 2. Grades (also zb die Großeltern des Kindes) diese Grundqualifikation nicht braucht. Ich schau nochmal nach und falls ich mich geirrt hab, werd ich nochmal was dazu schreiben!

Liebe Grüße
Denise

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hallo,

also großeltern können als tagseltern die betreuung übernehmen wenn sie eine qualifikation haben.


hier noch ne website für infos über tagesmütter !!

http://www.tagesmuetter-bundesverband.de/


hoffe konnte dir da etwas weiterhelfen

LG

maria

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Hallo Maria,

danke für die Info.

Ich denke nicht, dass meine Eltern extra eine Qualifikation brauchen.
Denke, dass ist nur, wenn man eine Unterstützung für die Betreuung vom Jugendamt möchte.

Kenne schließlich meine Eltern und weiss, dass sie persönlich und pädagogisch geeignet sind.
Klar, bei einer fremden Person ist so eine Qualifikation sicher eine sinnvolle Vorgabe zur Ausübung einer Betreuung.

Gruß
Angela

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hallo!!

ich würde mich da aber mal genauer informieren denn ich hab ne qualifikation gemacht und hatte eine mutter mit ihrer tochter im kurs die ihre geschwister entgeldlich betreut.
die müssen eine qualifikation ahben weil wenn man ein kind länger als 3 monate regelmäßig entgeldlich betreut muß man eine qualifikation heben sonst macht man sich stafbar.
das is meine info die ich habe die auch laut gesetz seid oktober 05 gilt.
will damit nicht sagen das deine eltern nicht qualifiziert sind wer is nicht besser geeignet als vertraute personen .

wünsche alles gute

LG

maria