Beschäftigungsverbot ?

Hallo ihr Lieben,

Ich bin momentan seit 5/6 Wochen krank geschrieben. Ich habe anscheinend aufgrund der Schwangerschaft eine wahrscheinliche chronische Dickdarmentzündung bekommen. Ich leide unter Krämpfen muss unkontrolliert auf Toilette. Kann schlecht essen und trinken und liege quasi nur zuhause rum. Meinen Kreislauf geht es super schlecht und ich nehme immer weiter ab. Um das ganze kümmert sich meine Hausärztin. Mein Mann meinte ich soll sie morgen einfach mal fragen ob sie mir nicht eventuell ein beschäftigungsverbot ausstellen kann.
Kann mir jemand sagen ob das eine Grundlage ist für eine BV? Möchte meine Ärztin nicht fragen wenn es sowieso aussichtslos ist.

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Nein eigentlich nicht. Im BV muss man theoretisch arbeiten können- das kannst du aktuell aber nicht

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Oh wieso muss man da theoretisch arbeiten können ? Also den Fakt kannte ich noch gar nicht.

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Eine Krankmeldung hat immer Vorrang. Hier bekommt gefühlt trotzdem jeder ein BV .. je nach Arzt hast du evtl Glück

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Nein, in Deiner Situation kommt kein BV in Frage, weil eine Voraussetzung dafür Arbeitsfähigkeit ist. Solange das nicht der Fall ist, ist die AUB korrekt.

Alles Gute
W

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Und warum nicht? Kann mir das jemand konsequent erklären ? Evtl mit belegen das ich es mir durchlesen kann ? Denn einfach zu sagen man muss bei einer BV arbeitsfähig sein ist ja anscheinend auch Schwachsinn.

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Vielen Dank, dass Du meine Aussage als schwachsinnig bezeichnest.
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/schwangerschaft-beschaeftigungsverbot-oder-arbeitsunfaehigkeit_idesk_PI42323_HI20001.html

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Ich denke mal, dass deine Ärztin dich deswegen nur wöchtenlich krank schreibt, weil sie davon ausgeht, dass sich deine Situation bessern wird. Außerdem scheint die Erkältung nunmal nicht dein Lebent oder dem des Kindes zu gefährden.

Die Regeln für ein BV haben sich seit Anfang 2018 verschärft und vielleicht möchte deine Ärztin da kein Risiko engehen. Denn sollte sie mal geprüft werden und es stellt sich heraus, dass dein BV nicht rechtmäßig war, muss sie selber für die Kosten aufkommen.

Ich weiß jetzt um ehrlich zu sein nicht, wo dein Problem liegt.

Einerseits schreibst du hier, dass dir das Krankengeld nichts ausmachen würde, beharrst aber darauf, dass dir das BV zusteht.

Was machst du, wenn du nun tatsächlich ein BV erhälst und die Woche darauf wieder gesund bist? Dann musst du trotzdem wieder arbeiten gehen, weil du ja dann nicht mehr krank bist.

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Erkältung ? 😂 hast du überhaupt gelesen worum es geht ? Und wenn du richtig gelesen hättest habe ich die AUs wöchentlich bekommen, weil es nicht klar war was ich überhaupt habe.

Ich würde nur gerne wissen wo es geschrieben steht das man arbeitsfähig sein muss für eine BV denn alles was ich finde spricht nicht dafür 🤷🏻‍♀️ Ich würde mich gerne belesen. Und das einzige was alle eben schreiben man muss arbeitsfähig sein für eine BV.

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Beschäftigungsverbot und Arbeitsunfähigkeit
1. Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit und das Vorliegen eines Beschäftigungsverbotes nach § 3 MuSchG schließen sich gegenseitig aus.



2. Für die Beurteilung der Frage, ob ein Beschäftigungsverbot oder eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, ist maßgeblich das ärztliche Attest, welches der Arbeitnehmerin ausgestellt worden ist.



3. Ist das Attest uneindeutig und bestreitet der Arbeitgeber die Voraussetzungen eines Beschäftigungsverbotes, so muss das entscheidende Gericht Beweis erheben über diese Frage und zwar durch Einvernahme eines sachverständigen Zeugen, hier des behandelnden Arztes.

(redaktionelle Leitsätze)

BAG, Urteil vom 13. Februar 2002 - 5 AZR 588/00 § 3, 11 MuSchG; § 286 ZPO

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