Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Steuerklasse als Beamtin

Hallo liebes Forum,

ich bin schwanger und voraussichtlich Anfang Januar dürfen wir die Geburt unseres kleinen Wunders erleben :) .... Ich arbeite aktuell als Lehrerin, bin bisher Angestellte und werde zum 01. August 2019 verbeamtet.

Ich habe noch drei Fragen, die sich auf das Mutterschaftsgeld, Elterngeld und die Steuerklasse beziehen:

1.) Aktuell haben mein Mann und ich die Steuerklassen-Kombination 4/4. Mein Mann und ich wollten diesen Monat den Antrag stellen, um in die Steuerklassenkombination 3 (ich) - 5 (Ehemann) zu wechseln. Im Januar 2020 würden wir dann in die Steuerklassenkombination 5 (ich) - 3 (Ehemann) wechseln. Wir dachten, dass dies die günstigste Kombination sowohl für das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld wäre?

2.) Ist der Steuerklassenwechsel, den wir diesen Monat noch beantragen, rechtzeitig genug, damit sich letztlich auch das Elterngeld erhöht? Wir haben gelesen, dass der Antrag auf den Wechsel in die Steuerklasse 3 bei Beamten spätestens sieben Monate vor der Geburt gestellt werden muss? Ist dies korrekt?

3.) Sollte mein Mann ab Januar 2020 die Steuerklasse 3 wählen und ich die Steuerklasse 5, würde dies zu einem geringeren Elterngeld und ggf. auch Mutterschaftsgeld ab Januar führen? Oder wird das Mutterschaftsgeld unabhängig von der Steuerklasse und orientiert an den drei Monaten vor dem Mutterschutz gezahlt?

Habt vielen Dank für eure große Hilfe.
lg

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Für Beamte gibt es kein Mutterschaftsgeld, da einfach die Bezüge weitergezahlt werden.
Deshalb werden die Monate vor der Geburt in denen Mutterschaftsgeld gezahlt wird, auch nicht aus der Berechnung herausgenommen, da ja keines gezahlt wurde.

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Seid ihr sicher, dass für Beamte andere Fristen gelten? Normalerweise muss der Wechsel der Steuerklasse 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes gestellt werden. Und Mutterschutz gibt es doch auch für Beamte?

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Hi,

du bekommst deine Bezüge weiter, kein Mutterschaftsgeld.

Mit dem Steuerklassenwechsel könnte es fristtechnisch knapp werden. Ihr solltet euch sich überlegen, ob das Sinn macht. Die Steuerlast an sich bleibt ja gleich, abernixj persönlich zahle nicht gerne nach.
Wir sind in 4/4 geblieben und bekommen immer etwas zurück.

LG

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Es geht hier vermutlich um das Elterngeld. Als angestellte Lehrerin bekommt man nämlich bei Vollzeit als Berufsanfänger in SK 4/1 nicht die 1800 EUR EG weil der Verdienst zu niedrig ist. Mit Beamtenbezüge hingegen schon, und so kann sie noch für zwei Monate ihren Lohn als Angestellte pushen. Wird aber vermutlich nicht soviel ausmachen

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Wenn euer Kind im Januar geboren wird, ist ein Wechsel der Steuerklasse zum 1.7. noch rechtzeitig. Ihr hättet dann zwar nur sechs Monate, es wird dann aber die letzte Steuerklasse für die Berechnung zugrunde gelegt. Falls euer Kind doch schon im Dezember kommt, wäre der Wechsel zu spät.
Wenn ihr nach der Geburt wieder wechselt, ändert das deine Bruttobezüge während des Mutterschutzes nicht.

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Hallo,

für Beamte werden die 12 Monatsgehälter vor der Geburt zur Berechnung des EG herangezogen (d.h Jan-Dez 19). Von diesen 12 Monaten musst du den Überwiegenden Teil in SK 3 gewesen sein, damit dies beim EG berücksichtigt wird. Wenn ihr jetzt zum Juli noch schnell wechselt, dann bist du noch 6 Monate in SK 3. Das ist zwar nicht der überwiegende Teil, sondern genau 50:50, aber dann wird die SK genommen, in der man zum Schluss war.
Solltet ihr in diesem Jahr geheiratet haben, habt ihr sogar noch etwas mehr Zeit, denn dann bist du ja noch eine Zeit lang in SK 1 gewesen. So kann "der überwiegende Teil" zB auch aus 5 Monaten bestehen.

Ab Januar könnt ihr die SK wieder wechseln, ohne dass es Einfluss auf das EG hat.

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Hallo Tiffy89,

vielen Dank für deine hilfreiche Antwort. Dann werden wir das mal so angehen :)

Voraussichtlicher Geburtstermin ist der 11. Januar 2020. Wenn ich dich richtig verstanden habe, könnte mein Mann im Dezember den Antrag stellen, ab Januar in der Steuerklasse 3 geführt zu werden und ich in der Steuerklasse 5? Relevant ist also das Jahr 2019 und nicht mehr der Monat Januar 2020? Dachten nämlich, dass er dann auch noch im Januar in der SK 5 bleiben muss, d.h. bis zur Geburt?

Vielen Dank für die Hilfe :)

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Ich glaube ihr könnt schon zum Januar wechseln.
Es geht im Prinzip nur um die Berechnung des EG und da zählt der Januar nicht mehr mit. Einmal festgelegt ändert sich an dem EG nichts mehr (es sei denn, es gibt Änderungen von eurer Seite).