Steuerklasse nach Hochzeit

Hallo zusammen,
wenn ich richtig informiert bin wechselt die Steuerklasse der beiden Partner nach einer standesamtl. Trauung automatisch in die Steuerklasse 4 - oder muss dies beim Finanzamt/Arbeitgeber beantragt werden?

Dies hat aber (zumindest lt. Online-Brutto-Netto-Rechner) zunächst keinen Einfluss auf das Netto-Einkommen?
Aber haben wir in Steuerklasse 4 nicht auch Steuervorteile - oder ergeben sich diese lediglich für einen Partner bei Wechsel in die Steuerklasse 3 (bzw. 5 beim anderen Partner)?

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Hi,

also im Prinzip ändert sich eure Steuerlast nur durch Hochzeit nicht. Wenn ihr vorher 1 hattet und jetzt jeder 4, ohne Faktor ist das netto gleich.
Bei der Kombi 3/5 zahlt einer weniger Steuern, der andere dafür mehr.
Vorteile gibt es nur, wenn ihr beide sehr unterschiedlich verdienen solltet. Bei 3/5 übers Jahr verteilt (wobei dann Nachzahlungen nach der Steuererklärung drohen), bei 4/4 halt dann mit der Steuererklärung.

https://taxfix.de/steuertipps/steuervorteile-durch-ehe/

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Nur, damit ich es auch richtig verstanden habe:
D.h. bei 4/4 sehe ich zunächst auf dem Gehaltszettel an sich nichts durch den Steuerklassenwechsel, wenn ich aber die Steuererklärung durch habe erhalte ich dann wesentlich mehr zurück als im Jahr zuvor in Steuerklasse 1?

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Äh nein, nicht grundsätzlich. Erkundige dich mal wegen des Ehegattensplittings. Der Effekt tritt nur auf, wenn Unterschiede im Gehalt vorhanden sind. Je größer die Unterschiede, desto größer der Vorteil.

Ich zitiere mal: "Heiraten Sie (standesamtlich, nicht nur kirchlich), können Sie steuerlich nach Ihrer Wahl einzeln oder zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Die steuerliche Zusammenveranlagung ist im Regelfall die für Ehegatten günstigste Veranlagungsform. Dazu werden Ihre Einkünfte getrennt ermittelt, anschließend aber zusammengerechnet. Danach werden alle abzugsfähigen Ausgaben wie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Sie werden wie eine steuerpflichtige Person behandelt. Auf Ihr sodann sich ergebendes zu versteuerndes Einkommen wird die Splitting-Tabelle des Einkommensteuerrechts angewendet. Aufgrund des progressiven Tarifverlaufs der Einkommensteuertabelle ergibt sich dadurch für Ehegatten ein Steuervorteil. Dies ist der sogenannte Splittingvorteil. Der Splittingvorteil ist umso größer, je weiter Ihre Einkommen auseinanderliegen. Er ist maximal, wenn ein Ehegatte ein Einkommen von Null und der andere ein Einkommen von mindestens 501.462 Euro hat. Verdienen Sie gleich viel, dann ist der Splittingvorteil gleich Null."

https://www.ehe.de/steuern-sparen-mit-eheschliessung-wie-spare-ich-geld.html

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Den Steuervorteil gibt es, unabhängig von der Steuerklasse, nur durch das sog. "Splitting-Verfahren", und auch nur bei unterschiedlich hohem Einkommen.

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Die Steuerklasse spielt keine Rolle, das ist nur ein unterjähriges Hilfsmittel für die Vorauszahlung. Vorteile durch Heirat ergeben sich nur aus dem Splittingverfahren, sofern es einen Einkommensunterschied gibt und mind. ein Gehalt nicht unter den Spitzensteuersatz fällt. Liegen beide drüber, dann hilft auch das nicht. Dann kann sogar, je nach persönlicher Lage, eine getrennte Veranlagung Vorteile bringen.

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Im Grunde geht es immer nur um das, was versteuert werden muss.
Wir verdienen zusammen 9400€ brutto.
Ich 4800 er 4600.. es ist schnurz Piep ob nun 4/4 oder 1/1 oder 3/5 oder 5/3.
Am Ende sind es netto immer 5300 Euro.
Weil wir egal wie, immer 4100€ versteuern.

Wir bekommen bei 4/4 immer etwa 2000 Euro zurück.
Bei 3/5 müssten wir nachzahlen

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Da kommt netto nur 5300 raus? Das ist ja furchtbar. 4100 Steuern???????

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Ja so ist das .. plus halt rund 2000€ Nachzahlung.
Also 166 im Monat ;-)

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