Hallo ihr lieben,
Bisher war ich immer nur Stille Leserin, da ich immer antworten zu meinen Fragen gefunden habe, aber diesmal habe ich mal eine Frage, die ich so nicht beantwortet bekam. Ich hoffe ich hab nix überlesen.
Ich habe eine 33std/Woche vertraglich vereinbart. Ich bin jetzt in der 25.ssw und merke immer mehr wie anstrengend das Arbeiten in einem nicht klimatisiertem Büro so ist. Das ist aber eher noch das kleinste Problem. Bereits vor der Schwangerschaft habe ich ganz bewusst meinen Vertrag auf 33 Std reduziert, weil mir 40 einfach zuviel waren.
Nun habe ich folgende Situation:
Mein Chef hat gleich 2 Kollegen parallel Urlaub gegeben, 1 Kollegin ist krank (mind. 10 Wochen) und mich hat er nun ungefragt eingeteilt 3 Wochen (Urlaubsvertretung) 6 Tage die Woche mit 45 std/Woche.
Darf er das? Ich hab ihn angesprochen das mir das zuviel ist, besonders bei den Temperaturen aber er meinte laut Muschg dürfte er das von mir fordern, weil ich in Woche 4 nur 20 Std und somit quasi den Ausgleich für die Mehrarbeit bekomme.
Ich bin total überfordert mit dem Muschg. Viele Formulierungen verstehe ich nicht oder finde sie ungenau beschrieben.
Ich hoffe jemand von euch kennt sich vielleicht etwas aus und kann mir weiter helfen.
33 Std Arbeitsvertrag, darf Chef 45 Std fordern
Ruf bei deiner Bezirksregierung an und lass dich beraten! Sag einfach, dass du eine Frage zum Mutterschutzgesetz hast und lass dich mit der entsprechende Stelle verbinden. Das ist total unkompliziert und kostenlos.
LG Isi
Oh klasse, das wusste ich gar nicht das man da nachfragen kann. Danke. Das werde ich Montag gleich mal machen.
Eigentlich nicht. In der Schwangerschaft darf man keine Überstunden machen.
Ja genau, das dachte ich auch, aber das hat mir mein Chef vorgelegt so steht es im muschg:
Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat.
Da steht aber nix zu den Voraussetzungen. Gilt das für eine vollzeit beschäftigte oder darf das auch von einer teilzeit Beschäftigten verlangt werden?!?
In Österreich kenne ich die Antwort, aber in Deutschland ist so manches anders. Ruf auf deiner Gewerkschaft oder Arbeiterkammer an. Die kennen sich aus
Wenn dein offizieller Vertrag 33h vorsieht, dann darf er das nicht.
Laut Muschg darfst du deine vertragliche Arbeitszeit nicht überschreiten.
Die möglichen Überstunden mit 8,5 h am Tag und 90h in der Doppelwoche darfst du machen aber nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung! Er darf es also nicht einfach von dir verlangen
Lass dich aber da nochmal genau beraten!
Muschg Paragraph 4: Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht in einem Umfang beschäftigen, der die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt des Monats übersteigt.
Also: Wenn du nun in einem Monat 3*45 und 1*20 Stunden arbeitest, kämst du auf mehr als 33 Stunden im Schnitt und das ist somit nicht zulässig, auch wenn weder die 8,5 Stunden pro Tag noch die 90 in der Doppelwoche überschritten werden.
2*45 Stunden und 2*21 beispielsweise, wäre zulässig.
VG Isa