Eigene Wohnung??

Hätte mal eine Frage, vielleicht kennt sich jemand damit aus!🤷

Steht einer wenn man mit 16 schwanger ist eine eigenen Wohnung zu wenn es Zuhause bei den Eltern bzw im Zimmer nicht ausreichend Platz ist?

Danke schonmal.😃

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Mit 16 wird es eher auf einen Platz im Mutter-KindHeim hinauslaufen....
Ein Baby benötigt im ersten Jahr übrigens praktisch keinen Platz, so winzig ist Dein Zimmer bestimmt nicht.

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Hallo
Eigene Wohnung glaub ich weniger .
Du wirst ja mit Sicherheit vom Jugendamt betreut ,ich denke das es erst mal für dich in eine Einrichtung geht wie ein Mutter-kindheim.
Bin auch mit 16 Mama geworden allerdings bin ich erst mit 19 aufgezogen

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Es kam nämlich irgendwas mit eigerner Wohnung zur Sprache wo eine Jugendamt Mitarbeiterin 2mal die Woche vorbeischaut. Hat mich ein wenig verwundert mit 16 eine eigene Wohnung zu haben.😅

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Was du meinst nennt sich "betreutes Wohnen". Da mietet ein Jugendhilfeträger (z. B. Caritas, Diakonie, und wie sie alle heißen) die Wohnung an und eine Betreuer/in schaut nach euch, hilft dir bei Ämtern, Anträge, Finanzen etc.. Habe jahrelang in diesem Bereich gearbeitet. Ich würde dir empfehlen diese Option anzunehmen, da du damit sicher finanziell besser wegkommst.
Du musst dich natürlich auch da an Absprachen halten und zuverlässig sein sonst ist die Wohnung ganz fix weg und die Hilfe wird beendet aber wenn du die Hilfe möchtest und annimmst, ist das ein guter Start in die Selbstständigkeit.
Lg Audrey in der 31ssw

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Hm, was ist bei Dir denn ''zuwenig'' Platz?

Ich gehe mal davon aus, dass es Dein erstes Kind ist und da würde ich es erstmal vermeiden in eine eigene Wohnung zu ziehen.
Genieße es lieber, dass Du nicht alleine bist mit der neuen Situation.....wenn es super klappt, dann kannst Du ja nach ein paar Monaten (vorher braucht das Baby eigentlich keinen zusätzlichen Platz) nach einer neuen Wohnmöglichkeit umschauen.

Wenn Du jedoch unbedingt von Zuhause weg willst.....dann erkündige Dich doch mal beim Jugendamt zwecks Mutter-Kind-Heim oder Ähnliches.

Du musst natürlich auch die Sache mit dem Sorgerecht bedenken, da Du minderjährig bist wird das Sorgerecht bei einer anderen Person (Dem Kindsvater, Deiner Mutter, Deinem Vater, Jugendamt.....) liegen.

Ich denke Deine erste Anlaufstelle wird wohl das Jugendamt sein, die können Dich da in allen Belangen beraten und unterstützen :).

Alles Gute.

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Für mich ist mein Zimmer zu klein vorallem wenn man bedenkt das ein babybett und wickeltisch usw mit rein muss wird es schwierig und dadurch das mein Neffe bei uns wohnt wird es noch schwieriger.😅

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Ein Wickeltisch muss nicht in dein Zimmer, wickeln kann man auch woanders, und ein Babybett ist nicht wirklich groß...

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Hallo

Nein.

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Es gibt im Rahmen der Jugendhilfe (das heißt jugendhilfebedarf muss bei Dir vorliegen) die Möglichkeit in einer vom jugendhilfeträger angemieteten Wohnung betreut zu werden. Die nötige Reife dafür muss bei Dir vorliegen. Es handelt sich dabei um 1-Zimmer Wohnungen. Im Fokus steht natürlich der jugendhilfebedarf und nicht der Wunsch nach mehr Platz. Falls deine Eltern (die als sorgeberechtigte natürlich zustimmen müssen) finanziell dazu in der Lage sind, werden sie an den Kosten beteiligt. Das Kindergeld für dich geht dann natürlich ans Jugendamt. Falls du ein eigenes Einkommen hast (Elterngeld z.b.) wird dieses auch zur Kostendeckung herangezogen, wobei Dir natürlich Gelder für den Lebensunterhalt zustehen-die Höhe wird genau festgelegt. Regelmäßiger Kontakt zur betreuungsperson und kooperative Mitarbeit an den Zielen der Jugendhilfe (werden im hilfeplan festgelegt) ist Voraussetzung. Da die Wohnung vom Träger angemietet wird, muss dieser jederzeit Zugang zu dieser haben können.

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Bist du jetzt lenalu19 oder minimaus9?

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Hallo Lenalu, schau mal, das hab ich gefunden:
Ab dem 16. Lebensjahr kannst du mit Zustimmung deiner Eltern auch eine eigene Wohnung beziehen. In diesem Fall ist es allerdings ratsam, frühzeitig zu klären, wie im Bedarfsfall die Kinderbetreuung organisiert wird und wo du dir auch mal tatkräftige Unterstützung holen kannst. Denn ein Kleinkind alleine zu versorgen und einen eigenen Haushalt zu bewältigen ist ganz schön anstrengend.

Wenn du als Jugendliche unter 18 Jahren mit deinem Freund zusammenziehen möchtest, bedarf auch das der Zustimmung der Eltern. Denn solange sie sorgeberechtigt sind, haben sie dabei ein Mitspracherecht.
Wenn du ein niedriges Einkommen hast, kannst du Wohngeld beantragen. Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Mietkosten und richtet sich nach deren Höhe und nach deinem Einkommen.

Du kannst auch einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Damit kannst du dann eine Sozialwohnung mieten. Die Mietpreise sind günstig. Allerdings kann es eine Weile dauern, bis man eine geeignete Wohnung findet. Die Wohnungsämter führen in der Regel entsprechende Wartelisten. Es ist also sinnvoll, sich dort frühzeitig zu melden.

Wenn du noch minderjährig bist, müssen Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein oder Wohngeld von deiner Mutter oder deinem Vater unterschrieben werden.
Wenn du mit deinem Kind zunächst in einer Mutter/Vater-Kind-Einrichtung wohnen möchtest, kannst du dich an das Jugendamt wenden. Auch die Schwangeren- und Familienberatungsstellen können hierzu Auskunft geben und dir einen Platz vermitteln.
Vielleicht hilft es dir?!
Alles Gute 🍀

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Bevor sie Gelder beantragen kann, sind die Elern dran. Bwz auch der Kindsvater.
Als minderjährige Schwangere sind die Richtlinien auch nochmal anders.

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Es können staatliche Leistungen wie zum Beispiel Sozialgeld, Wohngeld u.a.beantragt werden.
Können oder wollen die minderjährigen Mütter mit ihrem Baby nicht bei ihren eigenen Eltern wohnen, gibt es für sie verschiedene Möglichkeiten der Unterkunft: Dazu gehört zum Beispiel eine Mutter-Kind-Einrichtung, in der junge Mütter gemeinsam mit ihren Babys unterstützt und betreut werden.
Ab einem Alter von 16 Jahren können die Minderjährigen eine eigene Wohnung beziehen und Wohngeld beantragen. Voraussetzung: Sie benötigen das Einverständnis ihrer Eltern.

Sie kann natürlich Unterstützung bekommen. Lies mal nach!

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