Aus der Elternezit heraus gekündigt alg 1 beziehen ? Krankheitsbedingt

Hallo eigentlich würde meine Elternzeit noch bis 04.12.2019 gehen. Da ich schon immer an einer zwangsstörung leider war alles gut nur durch den ständigen druck im Betrieb Angstzustände vom Arbeitgeber wurde die Krankheit so schlimm das ich auch während der Elternzeit enormste angst vorm Arbeitgeber habe . Die Ärzte und ich kamen zum entschluss die Elternzeit vorrzeitig zu beenden damit mein Kopf wieder bei der therapie ist und ich mich konzentrieren kann den Ob Urlaub , frei oder Elternzeit ich habe dauer dem Betrieb im Kopf und dadurch enorme Angst und darum wieder verschlimmert sich mein Alltag sehr stark . Die Kündigung ist auch zum 30.06.2019 bestätigt worde, meine Hausarzt und meine terhapeutin stehen hinte mir , ein schreiben indem mir mein Arzt empfohlen hat zu Kündigen hab ich auch .
Jetzt Die Frage , kann mich das arbeitsamt dafür bestrafen und sagen : Sie hätten bis ende der Elternzeit im betrieb bleiben müssen und bekommen somit erst dan ab 05.12.2019 Alg 1 oder wird trotzdem normal Alg1 bezahlt sobald meine Arbeitslosigkeit beginnt ab 01.07.2019 ?
Alles etwas kompliziert vielen dank im vorraus

1

Hallo, um Alg1 zu bekommen musst du dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen.
Bei krankheitsbedingten Eigenkündigungen ist es üblich, das der Amtsarzt zu Rate gezogen wird.

Gruß Sol

2

Hallo und vielen dank für ihre antwort , also laut meinem Arzt liegt es am arbeitegber das mein zwang soviel schlimmer geworden ist , er will das ich weiterhin auf dem arbeitsmarkt zur verfügung stehe nur allerdings bei einem anderen Arbeitgeber. Die wichtigste Frage ist kann mich das Arbeitsamt aber dafür bestrafen und sagen z.b naja sie hättena uch in der elternzeit bleiben können somit bekommen sie jetzt erst alg ab 05.12.2019 anstatt am 01.07.2019 wissen sie ungefähr wie ich das meine =)

4

Nein, du darfst grundsätzlich immer auf Anraten des Arztes gesundheitsbedingt kündigen. Teile das so dem Arbeitsamt mit, das schickt dann dem Hausarzt ein Schreiben, das er ausfüllen muss. Du bist dann nicht gesperrt.

weitere Kommentare laden
3

Wie das Amt das bewertet müssten wir alle raten.
Solltest du keine Sperre vom Amt bekommen, steht dir ALG1 nur zu, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, und das auch nur in dem Umfang, in dem du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. (Wochenstunden)
Hast du keine Kinderbetreuung (Krippe, Partner, oder, oder,...) stehst du nicht zur Verfügung und kannst maximal ALG2 beziehen. Ich hoffe, das hast du bei deinen Überlegungen berücksichtigt.

5

ja sehr überlegt bin auch so psychich am ende das ich mich auf nichts konzentrieren kann :( ich hatte nur angst das wenn alg 1 bewilligt wird erst ab 05.12.2019 in kraft tretet einen partner habe ich in meinem Kopf spielt sich die ganze zeit nur ab das ich eigentlich gezwungen bin in elternzeit zu bleiben

Und dan die frage wie jeder andere auch sie waren doch in Elternzeit da kann man doch kein strass vom Betrieb haben , doch bei mir schon alles was irgendwas mit dem Betrieb zu tun hat wird mir echlehct und die angst kommt sodass meine zwänge sich verschlimmern ...

7

Warum hast du nicht erst zum Dezember gekündigt?
Bis wann hast du denn Elterngeld bekommen?

8

Elterngeled bekommt mine Partner muste er machen weil er ein mindestbetrag von alg 2 bekommen hatte sodass er ganz rausfällt ich habe die ganze zeit Krankengeld bezogen das läuft allerdings auch ab 7 Juli aus , das ist genau die frage undzwar liegt es daran das nur der gedanke allein an de Ag mich psychich fertig macht auch jetzt wo die kündigung ab 30.06 durch ist habe ich enorme angst und mein ganzer alltag ist beeinträchtigt

9

Achso, wenn es ab Juli kein Krankengeld mehr gibt, möchtest du das durch ALGI auffangen und hast DESWEGEN gekündigt?

weitere Kommentare laden
12

Wenn es nur an diesem AG liegt, warum hast du dich nicht beworben? Bis Dezember wäre ja genügend Zeit gewesen.
Ich vermute eher, es geht ums Geld. ALG bekommst du natürlich nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Wie ist denn die Betreuung geregelt?

14

Werde sobald die Kündigung durchgegangen ist mich bewerben es ist schwer mit Angstzustände überhaupt was zu machen das Kind ist betreut und bewerben kann ich mich sobald der AG komplett weg ist , es ist eine komplizierte Krankheit und ja natürlich geht es auch um das Geld das ich auch irgendwo her finanzielle Hilfe bekomme wie gesagt ich wollte ja vorher kündigen aber hieß am Telefon ich soll solange Krankengeld beziehen wie es geht

16

Bewerben kann man sich immer, auch mit AG und bestehendem Vertrag - klingt nach fauler Ausrede 🤔

weiteren Kommentar laden
15

Hi,

ich gebe zu, es ist schwer nachvollziehbar, dass einem der AG Angst machen kann, wenn man in Elternzeit ist (bist du denn in Elternzeit, wenn dein Partner das Elterngeld bekommt oder bist du krank geschrieben?) und nichts mit ihm zu tun hat. Aber bei dir ist das so, da muss man nicht diskutieren.

Was ich nur nicht verstehe:
Du sagst, Dein Krankengeld läuft aus - bist du denn schon seit 1,5 Jahren krank geschrieben?

Falls ja... bist du sicher, dass ein neuer AG besser ist? Du scheinst mit Druck - und den gibt es bei jedem AG und auch sonst im Leben immer wieder - durch deine psychische Erkrankung nicht zurecht zu kommen. Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass du dem Bewerbungsstress und dem Druck, der ganz automatisch bei einem neuen AG erstmal entsteht, gewachsen bist. Zumindest nicht von dem, was du so schreibst. Und auch arbeitslos zu sein ist kein "Spaß" - das Amt erwartet regelmäßige Bewerbungen von Dir, dass du aktiv nach Stellen suchst, ggfs an Fortbildungsmaßnahmen etc teilnimmst. Da ist eine ganze Menge Druck dahinter - denn erfüllst du die Erwartungen nicht, dass drohen sie auch gerne mal mit Sperre etc.

Hast du mal darüber nachgedacht, Rente zu beantragen? Diese wird zunächst ja auch erstmal befristet genehmigt (zumindest war / ist das bei einer Freundin so) und du könntest dann ganz entspannt an Deine Therapie gehen und dich erst dann um einen Job bemühen, wenn du wirklich stabil bist. Sprich doch mal mit Deinem Arzt darüber.

Alles Gute!

Kim

19

Nein es ist keine faule ausrede wirklich ich wusste das sowas kommt das man mir nicht glauben kann ,

Ich erkläre es , z.b habe ich Expositionstraining dich ich machen soll aber nie richtig mitmache weil ich immer den Ag im hinterkopf habe ,angst wieder zu im zurück zu müssen obwohl in Elternzeit , dan läuft das Kg ab 7 Juli ab wobei ich ja gewzungen wäre in elternzeit zum Ag zurück zu kehren wissen sie wie ich das meine :( wenn die Kündigung am 30.06. durch ist bin ich erst mal beruhigter und stabiler druck gibt es überall das ich weis ich aber das ich durchgemacht habe nicht ich llebe schon seit 15 jahre mit dem zwang bei anderen Ag war dies nie ein Problem , selbst mine Ausbildung kontne ich machen aber da war es halt zu heftig das ich im Betrieb schon zwänge machte deswegen entschloss ich mich erst Elternzeit zu nehmen mich auf das Kind und Thearpie zu fixieren was nicht klappt ich bin auf der arbeit ohne auf der Arbeit zu sein wissen sie wie ich das ungefähr meine
Nur habe ich halt Angst das die beim arbeitsamt sagen , sie hätte in Elternzeit bleiben müssen und bekomme somit erst alg 1 erst a

20

erst alg 1 erst ab 04.12 anstatt nach meiner kündigung am 01.07 oder ist das schwachsinn ? der rest vom text hat gefehlt

17

Wenn Du Beratung zu psychischer Erkrankung im Arbeitsleben brauchst - auch zum besseren Wiedereinstieg - kann ich dir die Integrationsfachdienste empfehlen. Musst du mal googlen wer für deinen Landkreis zuständig ist.

Alles Gute!
Muriel 🐇

18

Nein es ist keine faule ausrede wirklich ich wusste das sowas kommt das man mir nicht glauben kann ,

Ich erkläre es , z.b habe ich Expositionstraining dich ich machen soll aber nie richtig mitmache weil ich immer den Ag im hinterkopf habe ,angst wieder zu im zurück zu müssen obwohl in Elternzeit , dan läuft das Kg ab 7 Juli ab wobei ich ja gewzungen wäre in elternzeit zum Ag zurück zu kehren wissen sie wie ich das meine :( wenn die Kündigung am 30.06. durch ist bin ich erst mal beruhigter und stabiler druck gibt es überall das ich weis ich aber das ich durchgemacht habe nicht ich llebe schon seit 15 jahre mit dem zwang bei anderen Ag war dies nie ein Problem , selbst mine Ausbildung kontne ich machen aber da war es halt zu heftig das ich im Betrieb schon zwänge machte deswegen entschloss ich mich erst Elternzeit zu nehmen mich auf das Kind und Thearpie zu fixieren was nicht klappt ich bin auf der arbeit ohne auf der Arbeit zu sein wissen sie wie ich das ungefähr meine
Nur habe ich halt Angst das die beim arbeitsamt sagen , sie hätte in Elternzeit bleiben müssen und bekomme somit erst alg 1 erst ab 04.12 anstatt nach meiner kündigung am 01.07 oder ist das schwachsinn ?