Aufhebungsvertrag oder kündigen? Urlaubstage auszahlen lassen?

Ai jai jai liebe Urbianer...
Ich bin gerade etwas überfordert und hoffe,vielleicht kann mir hier jemand sagen was ich am besten machen. Ich habe gleich 2-3 Fragen...

Kurzer Einstieg: 2012 habe ich bei meinem jetzigen AG angefangen zu arbeiten. Im August 2017 schwanger geworden und ab Oktober ins BV geschickt worden (vom AG).... April 2018 ist unser Baby geboren und ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt. So weit so gut. Da ich 2017 kaum gearbeitet habe(Verletzungsbedingt) hatte ich wenig Möglichkeiten Urlaub zu nehmen dementsprechend sind einige Tage über.
Jetzt ist es so,dass ich bei einer anderen Firma auf 450€ Basis angefangen habe zu arbeiten und auch dort bleiben möchte (habe auch eine feste Zusage),daher würde ich ganz gerne beim "alten" AG kündigen oder einen Aufhebungsvertrag machen (sofern er zustimmt). Was wäre denn hier besser? Oder tut sich da beides nichts?Habe ich denn Anspruch auf die Auszahlung der restlichen Urlaubstage?Denn nehmen kann ich diese ja nicht mehr.

Und jetzt habe ich öfters gelesen,dass man auch Urlaubstage während der Elternzeit bekommt? Oder habe ich das falsch verstanden? Dachte eigentlich während dieser Zeit bekommt man keinen Urlaub.
Oah,ich bin bei sowas echt nicht gut und möchte halt nicht mit völlig falschem Halbwissen zu meinem Chef dackeln und hinterher wieder rausgehen um zu sagen "Ich mach mich nochmal genauer schlau und komme dann wieder".

Könnt ihr mir da helfen oder habt ihr eine Ahnung wie das bei Anwälten läuft? Ist da eine "Erstberatung" immer kostenlos oder muss man gleich ein ordentliches Honorar bezahlen? Ist wahrscheinlich auch unterschiedlich und am besten ruft man einfach ein paar an und fragt direkt nach😅

Oh Leute,sorry für mein Wirrwarr,aber vielleicht wissen ja ein paar hier Bescheid?
Wenn nicht trotzdem danke fürs lesen und ich wünsche euch einen schönen Tag 🙂

Lg Menzi

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Hallo,

Du hast eine sozialversicherungspflichtige unbefristete Festanstellung in Elternzeit, arbeitest währenddessen in einem genehmigten "Minijob" bei einem anderen Arbeitgeber? EZ noch bis März/April 2020?Mögliche Verlängerung bis 2021. Warum willst Du kündigen?

Liebe Grüße Andrea

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Genau...
Mein AG weiß um den Minijob bescheid. Habe ihn selbst gefragt,ob ich auf 450€ Basis bei ihm arbeiten kann oder vielleicht sogar Teilzeit. Wollte er nicht (muss er ja auch nicht,weil ja Elternzeit 2 Jahre geht).
Grund: Vorher nicht so viel damit auseinander gesetzt wie was laufen soll und im Nachhinein gemerkt "das haut so alles nicht hin". Sprich,wir haben 2 Jahre Elternzeit genommen, dass Elterngeld aber auf ein Jahr auszahlen lassen. Somit haben wir seit Mai ja nur noch ein Einkommen und das reicht nicht. Es würde irgendwie gehen,aber seeeehr beschränkt und sehr knapp.
Ergo,gehe ich wieder etwas arbeiten.
So lange ich bei meinem alten AG noch angestellt bin,kann/darf ich (meine ich,bitte belehrt mich wenn ich auch hier auf dem Holzweg bin) nicht woanders in Teilzeit arbeiten gehen. Was ich aber inzwischen gerne machen würde (beim neuen AG).

Mein alter AG hat mich schon gefragt,ob ich denn 2020 wieder in Vollzeit bei ihm anfange. Als ich verneinte, hat er nichts weiter gesagt und war augenscheinlich angekekst. Hatte ihn ja vorher erst gefragt,ob es möglich wäre,in Teilzeit,bei ihm zu arbeiten und er verneinte dieses vehement.
Hinzu kommt,dass die "Guten Zeiten" bei ihm einfach rum sind,wir vor der Schwangerschaft schon unsere Streitereien hatten und ich beim neuen AG einfach auch bessere Konditionen habe(jetzt schon,nur auf 450€ Basis).

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Hallo,

wenn Du bei Deinem Arbeitgeber nicht Teilzeit in Elternzeit arbeiten kannst, muss er die die Bewilligung geben, das dU Teilzeit in Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten kannst. Dann kannst Du auch das dritte Jahr noch einreichen und weiter Teilzeit bei dem anderen Arbeitgeber arbeiten. Das ist nicht auf die geringfügige Beschäftigung ("Minijob") beschränkt.
"So lange ich bei meinem alten AG noch angestellt bin,kann/darf ich (meine ich,bitte belehrt mich wenn ich auch hier auf dem Holzweg bin) nicht woanders in Teilzeit arbeiten gehen. Was ich aber inzwischen gerne machen würde (beim neuen AG).
- Keine Ahnung, woher Du diese Information bekommen hast.

Solltest Du nochmal schwanger werden steht Dir dann nämlich auch in Deinem Alten Job, wenn Du dann Deine Elternzeit für den Mutterschutz unterbrichst das Vollzeitgehalt zu.

Kündigen halte ich für die schlechteste Variante.
Liebe Grüße Andrea

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Warum sollte eine Erstberatung kostenlos sein? Arbeitest du gerne umsonst?

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Nee,hast ja Recht.
Hatte nur vorhin einige Seiten gesehen,auf denen stand, dass die erste Beratung gratis sei.
Wahrscheinlich Bauernfängerei und nicht sonderlich seriös.
Sorry für die Sinnfrage Frage.

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sinnfreie

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Bei deinem alten AG würde ich nicht kündigen, sondern auf mein Recht bestehen! Der hat dir offenbar ganz schön viel Mist erzählt.

1. Klar kannst du bei ihm in Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Ablehnen kann er das nur aus dringenden betrieblichen Gründen und das bekommen eigentlich nur sehr kleine Betriebe unter 15 Mitarbeitern hin.
(Rechtsgrundlage BEEG)

2. Auch nach der Elternzeit kannst du in Teilzeit bei ihm arbeiten und musst nicht wieder in Vollzeit einsteigen. Denn dann greift das Teilzeit- und Befristungsgesetz, hier Paragraph 6 und 9a. Es muss langjährigen Mitarbeitern (in größeren Betrieben) möglich sein (und das soll gefördert werden) ihre Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum (1-5 Jahre) zu verkürzen.

Also stell die nötigen Anträge und los gehts!

Oder arbeitest du in einem 5-Mann-Betrieb?

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Hi...
Danke für deine Antwort.
Okay. Dachte,solange ich in Elternzeit bin,ist er nicht verpflichtet mich dann schon Teilzeit arbeiten zu lassen. Dachte das ist er erst wieder,nachdem die Elternzeit zu Ende ist.
Das er mir dann Arbeit in Teilzeit gewähren muss,dass wusste ich.
Mensch,manchmal sollte ich das Denken den Pferden überlassen, die haben die größeren Köpfe 😅 oder einfach mal nicht immer alles sofort glauben,was mir "Chefs'" so erzählen.

Sein "dringender,betrieblicher Grund" ist wohl der,dass man mich ja nach der Arbeit wieder zum Betrieb fahren müsste und das passt ihm nicht. Wäre zu viel Fahrerei.
Wie dem auch sei,letzten Endes möchte ich so oder so nicht mehr zurück. Das Betriebsklima hat die letzten Jahre massiv gelitten,die meisten guten Leute sind gegangen (freiwillig, nicht "gegangen worden) und ich sehe dort keine Zukunft mehr.
Ich würde halt einfach gerne noch das mitnehmen, was mir zusteht (Resturlaub),denn so wie mein AG nichts zu verschenken hat,habe ich das auch nicht.

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Zur eigentlichen Frage: Einen Aufhebunsgvertrag macht man nur, wenn man schon vor Ende der Kündigungsfrist den neuen Job antreten will. Ansonsten kündigt man ganz normal mit vertraglich vereinbarten Frist. Resturlaubstage werden immer ausgezahlt, wenn man sie nicht mehr abfeiern kann - was ja bei dir der Fall ist.