Elterngeldplus+ Minijob =Anrechnung??

Hallo! Im Internet finde ich absolut nichts aussagekräftiges darüber, daher meine Frage: Wenn ich Elterngeldplus für 2 Jahre beantrage, kann ich dann auf 450€ Basis arbeiten gehen, ohne dass es mit dem Elterngeldplus verrechnet wird? Der Minijob ist ja steuerfrei und daher dürfte es nicht verrechnet werden. Sehe ich das richtig?

Ich hoffe so sehr auf eure Antworten!
Danke :)

Liebe Grüße
Jenny

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Das hat nichts mit steuerfrei oder nur chr. Zu tun. Kommt auf deinen vorherigen Verdienst an und die Höhe des Elterngeldes.

Kannst du aber ganz einfach im Internet ausrechnen mit dem Elterngeldrechner.

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Was hat das denn mit steuerfrei zu tun?

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Der Gedanke kommt wahrscheinlich von https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2.html

"Das Einkommen aus Erwerbstätigkeit errechnet sich nach Maßgabe der §§ 2c bis 2f aus der um die Abzüge für Steuern und Sozialabgaben verminderten Summe der positiven Einkünfte aus
1.
nichtselbständiger Arbeit nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Einkommensteuergesetzes sowie
.....
die im Inland zu versteuern sind ......."

Allerdings übersieht die TE das Minijobs nicht steuerfrei im sinne des EstG sind sondern pauschal versteuert sind wobei die Kosten meist der Arbeitgeber trägt.

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Der Minijob wird vom Arbeitgeber pauschal versteuert und nur für dich als Arbeitnehmer steuerfrei.
Damit zählt der Minijob auch als Einkommen zur Bemessung des Elterngeldes und damit auch bei der Berechnung des Zuverdienst.
Bei der modifizierten Zuverdienstberechnung im Elterngeld-Plus-Bezug ergibt es häufig keine Abzüge wenn das Gehalt im Elterngeld-Plus-Bezug max ca 50% des vorherigen Einkommens beträgt was bei vielen bei einem 450€ Nebenjob in der EZ der Fall ist.

Mit den Elterngeldrechnern die Online verfügbar sind kann man das gut durchrechnen.