Versicherungsschaden - Zahlung richtig?

Huhu,

mein Mann hatte einen Autounfall. Zum Glück Vollkasko versichert, 300€ Selbstbeteiligung. Es liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Gutachter hat ein Wiederbeschaffungswert von 3250€ und einen Restwert von 955€ festgestellt.
Heute haben wir eine Zahlung von der Versicherung über 1475€ erhalten. Müssten wir 2295€ von der Versicherung bekommen bzw. -300€ Selbstbeteiligung?

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Ich glaube auch noch abzüglich Mwst

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Die Mwst wird wie schon geschrieben auch abgezogen. Die bekommt ihr, wenn ihr ein neues Auto kauft.

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Hi,

habt ihr über Gutachten abgerechnet? Dann geht die MWST noch ab, da nur der Nettobetrag bezahlt wird. Trotzdem komme ich irgendwie nicht auf die von dir genannte Summe.

Frag am besten bei der Versicherung nach, wie sich der Betrag zusammen setzt.

Hattet ihr einen Leihwagen? Falls nicht, dann bekommt ihr auch noch Nutzungsausfall bezahlt.

Gruß
Kim

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Bei Kaskoschäden zahlt die Versicherung weder Leihwagen noch Nutzungsausfall.

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Natürlich! Gelesen hab ich das mit dem Kaskoschaden, aber bei der Antwort verdrängt!

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Habt ihr eine Rechtschutzversicherung?? Ich rate dir unbedingt, einen Anwalt hinzu zu ziehen.

Hätte nie gedacht, dass ich mal so denken würde.#zitter

Ich hatte erst vor ein paar Monaten einen "Unfall". Eine Frau fuhr mir seitlich in mein geparktes Auto. Zum Glück wartete sie auf meine Rückkehr und gab mir gleich ihre Adresse und ihre Versicherungsdaten.

Der Gutachter, der meinen Wagen in Augenschein nahm, riet mir, mir auf alle Fälle anwaltlichen Beistand zu organisieren. Erst war ich komplett perplex. Ich dachte, die Sache sei doch sonnenklar. Ich habe das schriftliche "Schuldeingeständnis" der Gegenseite und ein Gutachten - warum sollte die Versicherung nicht anstandslos bezahlen?!? Weit gefehlt.... Ich nahm mir zum Glück auch gleich einen Anwalt, der mir die Vorgehensweise der Versicherungen nochmals erläuterte. Die bezahlen freiwillig NIEMALS die volle Summe. Hatten sie auch bei mir (TROTZ ANWALT) so versucht.
Sie bezahlten letztendlich dann schon die volle Summe, die beim Gutachten angegeben war. Aber nur häppchenweise und immer erst nachdem mein Anwalt wieder ein Schreiben (Widerspruch gegen die Zahlung) rausgegeben hatte.

Alles Gute!

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Die Abrechnung kann ich so auch nicht nachvollziehen. Üblicherweise schreiben die Versicherer jedoch in einer Abrechnung was sie wie zahlen. Ggf. wurde ein höheres Restwertangebot eingeholt. Dieser höhere Betrag würde dir dann natürlich auch vom Restwertaufkäufer gezahlt.
Ein Anwalt kann dir hier im ersten Moment wenig helfen. Dieser verursacht nur Kosten, die dann langfristig von allen Versicherungskunden getragen werden müssen.
Ein Anruf bei dem Versicherer mit der Bitte um Klärung wäre der erste und sicher auch der schnellste Weg!

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Keine Schadensabwicklung bei PKW-Schäden ohne Anwalt!

Klar muss das wiederum auf die Beiträge umgelegt werden, die Versicherer schüchtern Geschädigte aber systematisch ein.

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Ganz ehrlich, das ist Unsinn! Die Versicherer halten sich einfach stumpf an die gesetzlichen Grundlagen und die Vertragsbedingungen. Selbstverständlich sitzen auch dort Menschen, die Fehler machen können. Das ist aber mit einem normalen Gespräch oder einer kurzen E-Mail normalerweise zu klären.
Unabhängig davon gibt es Versicherer, die ihre Schadenzahlungen gerne möglichst spät leisten. Das ist aber unabhängig von der fachlichen Korrektheit.
Ich bin weder Mitarbeiter einer Schadenabteilung, noch Rechtsanwalt oder in einer Kanzlei tätig. Trotzdem habe ich täglich mit Versicherungsschäden zu tun und kann diese pauschalisierte Aussage keinesfalls bestätigen!

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Frag nach der Abrechnung. Da siehst du, ob von einem anderen Restwert, wiederbeschaffingswert oder so ausgegangen worden ist. Auch, ob es eine Teilzahlung war. Wenn nicht, schnell der Höhe wider sprechen.

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Wenn ich es nachrechne, kommt das genau hin.
3250Wiederbeschaffungswert - 16%Umsatzsteuer - 955Restwert - 300Selbstbeteiligung = 1475.

Die Umsatzsteuer könnt Ihr der Versicherung in Rechnung stellen, wenn Ihr ein neues Auto kauft. Natürlich nur bis zur Höhe der Umsatzsteuer des gutachterlichen Wiederbeschaffungswerts.

Ich sehe jetzt nicht unbedingt einen Grund einen Anwalt einzuschalten. Es sei denn, Ihr bezweifelt das Gutachten.

Grüsse
BiDi

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Das ist aber lange her mit den 16% Mehrwertsteuer

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Gerechnet ist es aber mit 19% und stimmt!

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