Anspruch auf Weihnachtsgeld?!

Hallo ihr Lieben.

Ich hoffe, Ihr könnt mir vllt. weiterhelfen.

Mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 16. September.
Anschließend beginnt der achtwöchige Mutterschutz. Das bedeutet der Mutterschutz endet ca. Mitte November. Mir fehlen so zu sagen 2 Wochen oder ?!
Ende November erhalten wir seit ca 12 Jahren Weihnachtsgeld?

Steht mir Weihnachtsgeld zu ?

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Huhu,

Das kommt auf deinen Arbeitsvertrag an.

Bei der IG Metall BW ist im Tarifvertrag z. B geregelt, dass alle Sonderzahlungen anteilig gezahlt werden. Hieße bei einem Mutterschutz bis November bei dir würdest du z.B 11/ 12 des Weihnachtsgeld anteilig bekommen. So wird dort auch der Urlaub, das Urlaubsgeld und alle anderen Sonderzahlungen des laufenden Jahres berechnet.

Bist du tariflich angestellt, gibt es da sicherlich einen Eintag. Ansonsten mal den Arbeitsvertrag auf solche Klauseln durchschauen. Ist nix geregelt müsstest du eigentlich Anspruch haben ( von wrgen keine Benachteiligung durch Schwangerschaft), da bin ich mir aber nicht sicher.

LG

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Vielen lieben Dank für die Antwort.....

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Bekommst du:) nur halt nicht soviel wie vorher!
Habe unser wurm vor 3 jahren in August entbunden und habe dann auch in november bisschen bekommen:)

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Das kann man pauschal nicht sagen. Es hängt vom Vertrag ab und wird darin auch geregelt.
Mein Vertrag z.b. schließt diese Zahlung bei elternzeit aus.

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Es geht ja gar nicht um Elternzeit, sondern um Mutterschutz und da darf einem finanziell kein Nachteil entstehen.

Ihr steht es also anteilig zu, es sei denn das Weihnachtsgeld ist vertraglich eh als rein freiwillige Zahlung des AGs festgelegt. Aber auch dann könnte man darüber streiten, ob sie es anteilig bekommen muss, wenn es z.b. die anderen ANs in diesem Jahr auch bekommen.

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Hallo

Bei uns ist es so
Mein ET ist theoretisch mitte Juni. Ende November steht mir dennoch anteilig Weihnachtsgeld zu. Was ich jedoch machen muss, ist den Sachbearbeiter deshalb anzuschreiben.

Aber es hängt auch etwas von der Firma und dem Vertrag ab den du hast.
Frag sonst einfach in der Lohnbuchhaltung nach die können dir das sagen :-)

Lg

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Ich habe sogar in einem Jahr in dem ich aufgrund von Elternzeit keinen Cent anderes Gehalt bekommen habe, mein volles Weihnachtsgeld bekommen. Bei uns ist das Weihnachtsgeld eine Zahlung für Betriebstreue. Und somit erhält man es auch in der Elternzeit. Bei manchen Firmen ist das Weihnachtsgeld eine Leistungsbezogene Entlohnung, dann würde ich auf anteilig tippen.

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In meinem Vertrag steht zum Beispiel explizit, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld freiwillige Sonderzahlungen sind, bei denen jährlich quasi neu entschieden wird, ob sie gezahlt werden (genauen Wortlaut hab ich grade nicht parat).

Ich vermute ganz stark, ich bekomme nix 😅 bzw. anteilig Urlaubsgeld, denn Urlaubsanspruch hatte ich ja noch. Den hab ich ja auch genommen. :)

Laut meines Wissens ist das eine freiwillige Sonderzahlung, der AG muss also nicht zahlen. 🤷‍♀️

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Bei der Freiwilligkeit der Zahlung heisst das aber dass entweder alle oder keiner der definierten Personenkreise die Sonderzahlung erhält. Willkürlich aufgrund der Freiwilligkeit zu entscheiden Person A bekommt es und Person B nicht geht damit auch nicht.

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Wenn es in deinem Vertrag so geregelt ist stimmt das. Man kann jedoch darüber streiten, ob es dein AG dann nur dir nicht zahlen kann wenn er es allen anderen zahlt.

Es gibt auch Verträge, da gilt Urlaubs- und Weihnachtsgeld zusammen als fest vereinbartes 13. Gehalt. Das ist dann nicht freiwillig. Ich hatte z.B. MuSchu bis Anfang September, habe volles Urlaubsgeld und anteilig Weihnachtsgeld im November ausgezahlt bekommen, als ich bereits in EZ war. Den Abspruch darauf hatte ich ja schon vor der EZ erworben.

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Ich habe letztes Jahr im Mai entbunden und habe im November volles Weihnachtsgeld bekommen.