Kündigung in der Schwangerschaft

Guten Morgen Zusammen,

an wen kann ich mich wenden, wenn ich davon ausgehen kann, dass aufgrund einer Umstrukturierung Betriebsbedingt gekündigt wird? Da dies nicht in der Person der Schwangeren liegt, ist dies so rechtens; es muss nur die obers­te Lan­des­ar­beitsschutz­behörde informiert werden.

Das Problem ist, dass es da so gut wie keine Informationen gibt wie ich nun vorgehen kann.
Noch gibt es nichts konkretes, aber die Kündigung würde ca 2 Wochen vor dem Mutterschutz wirksam. Außer es würde noch eine Lösung für mich gefunden werden. D.h. ich wäre sonst pünktlich zur Geburt arbeitslos. Würde ich trotzdem Elterngeld im vollen Umfang erhalten? Müsste ich Termine mit dem Arbeitsamt wahrnehmen?

Mir wurde geraten mich extern zu bewerben und meine Schwangerschaft (5. Monat) zu verheimlichen. Dabei fühle ich mich aber nicht so wohl.

Wie ist da das beste vorgehen?

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Die oberste Landesbehörde muss nicht nur informiert werden sondern diese muss als Aufsichtsbehörde im Mutterschutz/Elterngeld explizit dieser Kündigung zustimmen und diese ausnahmsweise für zulässig erklären. Dazu müssen schon recht gute Gründe vorliegen. Werden ganze Betriebsteile/Standorte geschlossen? Nur ein bisschen Umstrukturierung reicht da nicht aus. Es erfolgt auch eine ausführliche Stellungnahme der Behörden und du müsstest auch angehört werden.
Schon alleine jegliche Handlung die zur Kündigung führen müssen bei der Aufsichtsbehörde angezeigt werden.

Selbst dann kannst du der Kündigung noch widersprechen und Klage vorm Arbeitsgericht einreichen.

https://www.rechtsanwalt-bach.de/arbeitsrecht-leipzig/kuendigung-im-mutterschutz/

Du bekommst auch bei genehmigter Kündigung dein Mutterschaftsgeld und auch den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in voller Höhe weiter ( https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__20.html -> Absatz (3) )

Elterngeld wird eh nach den letzten 12 Monaten vor Mutterschutz berechnet und damit steht dir das voll zu.

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Vielen lieben Dank für die Info!
Das wusste ich bisher noch nicht.

Es werden ganze Bereiche geschlossen, u.a. auch der in dem ich arbeite. Das betrifft ein par hundert Mitarbeiter.

12 Monate vor Mutterschutz = 12 Monate bevor die Schutzfrist von 6 Wochen vor ET beginnt? Das ist mir noch nicht so ganz klar. Denn dann würde dies ja passen.

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Termine mit dem Arbeitsamt müsstetst du nicht wahrnehmen wenn du nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Einzig die Meldung der ggf erfolgten Kündigung solltest du online machen damit du zum Ende des Elterngeldbezuges wenn du ggf dann ALG 1 beziehen musst /willst keine Nachteile aufgrund verspäteter Meldung erfährst.

Solange du die Kündigung nicht schriftlich mit entsprechender Stellungsnahme auf dem Tisch hast brauchst du gar nichts tun.

Sobald diese erfolgt würde ich mich entweder anwaltlich beraten lassen bzw direkt Klage beim Arbeitsgericht einreichen und diese prüfen lassen.

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Also wäre es besser zu warten als einen großen Bewerbungs-Marathon zu starten?

Wenn ich schon zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses lügen muss, finde ich das auch keinen so guten Einstieg für's Klima..

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Und: würde eine mögliche Abfindung mein Elterngeld kürzen?

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