Welche Steuerklasse?

Hallo in die Runde,

wir heiraten im Juni und bekommen im Dez. unser erstes Kind.
Wir sind beide Beamte und verdienen aktuell fast gleich viel. Nach einem Jahr Elternzeit steige ich Teilzeit wieder ein. Vielleicht machen wir aber dann auch beide 30 Std.

Nun fragen wir uns, welche Steuerklassen wir am besten nach der Hochzeit wählen.
Wir freuen uns über eure Tipps und Anregungen :-)

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Nach der Heirat werdet ihr in 4/4 übergeleitet und nach der Geburt könnt ihr auf 5/3 wechseln. Wichtig: es ist eh egal in welcher Steuerklasse ihr seid. Das ändert lediglich eure monatliche Vorauszahlung. Am Ende des Jahres wir mit dem Lohnsteuerjahresausgleich eure Steuerlast berechnet und mit der Vorauszahlung verrechnet. Ihr zahlt aufs Jahr gesehen also das gleiche.

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Ich stimme bina größtenteils zu.
Jedoch macht ja nicht jeder ne Steuererklärung. Wenn ihr also keine machen "müsst"...könnt ihr prinzipiell jährlich die Steuerklasse wechseln und gucken, wie's am besten hinhaut.

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Wenn man Steuerklasse 3/5 hat oder beide die 4, aber das Faktorverfahren anwenden, "muss" man die Steuererklärung abgeben. Da die Daten dem Finanzamt vorliegen, bekommt man im Zweifel einen netten Brief. ;-)
Klar kann man jährlich wechseln, je nachdem wer grade wie viel arbeitet, aber der Staat holt sich am Ende des Jahres immer (mindestens) seinen Teil.

An die TE:
Für einen Wechsel zur Erhöhung des Elterngelds seid ihr glaub ich zu spät dran, das wäre aber evt. bei einem 2. Kind interessant. Wenn du in der Zwischenzeit nur Teilzeit arbeitest könntest du über die Klasse 3 deinen Anspruch erhöhen.
Die höheren Abzugsbeträge vom Vollzeitpartner müsstet ihr dann natürlich monatlich erstmal verkraften, dauert ja etwas, bis nach Jahresende die Erstattung kommt.

Ich wünsch dir eine tolle Hochzeit und eine schöne Schwangerschaft!

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Jaaaaaaa, deswegen ja auch die: " " ;)
Fehlen ja ein paar Infos von der TE.

Soweit mir bekannt, kann die Steuerklasse innerhalb des Kalenderjahres, in der die Eheschließung stattfand, rückwirkend angepasst werden. (Bzgl. Elterngeld).
Aber Achtung: Gefährliches Halbwissen meinerseits. Müsste man sich also mal informieren.

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4/4 gibt es automatisch und danach würde ich es nur ändern, wenn es für die Berechnung des Elterngeldes etwas ausmacht. War bei uns zB nicht der Fall.

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Also bei 5/3 mussten wir immer viel nachzahlen, sind jetzt wieder bei 4/4 und bekommen immer was ausbezahlt. Ich zahle lieber monatlich mehr und bekomme wieder was zurück wie wenn ich ordentlich (das letzte mal mit 5/3 fast 1.700€) was nachzahlen muss.

Liebe Grüße

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Wir sind immer in 4/4 geblieben, obwohl ich weniger verdiene als mein Mann. So bekommen wir jedes Jahr recht viel zurück. Ich kenne viele in 5/3, die nach der Elternzeit nachzahlen müssten.

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Wenn ihr beide etwa gleich verdient dann ist 4/4 vollkommen ausreichend.
Wenn einer von euch weniger Stunden macht, ist 3/5 ratsam.

Ist bei uns z.b auch so wir haben 3/5 mein Mann umgeht Vollzeit und ich Teilzeit mit 20 std. Die Woche.
Und wir bekommen jedes Jahr ein Batzen an Geld wieder.wir mussten nie bei bei dem Steuerjahresausgleich etwas nachzahlen.


Lg

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Selbst wenn du in Teilzeit weniger verdienst, könnt ihr getrost in 4/4 bleiben.
Ihr zahlt dann monatlich etwas mehr an steuern, bekommt aber auch bei der Steuererklärung mehr raus.
Bei 3/5 müssen die meisten gut was nachzahlen.

Bei normalen Arbeitnehmern wird in dem
Fall trotzdem oft 3/5 empfohlen, da dann der Vollzeit arbeitende Elternteil mehr im Monat raus bekommt und sich von dem höherem netto im Falle eines Falles das Krankengeld und das Arbeitslosengeld berechnen.

Da ihr als Beamte aber weder das eine noch das andere bekommt, könnt ihr getrost in 4/4 bleiben.

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Hallo,

4/4 ist vergleichbar mit Steuerklasse 1 als ledige Person. Man bekommt im Monat etwas weniger, würde aber ggf. mit Steuererklärung den Überschuss zurück bekommen.

3/5 würde ich gut durchrechnen. Der, der auf 5 geht, sollte mindestens 40% des gesamten Einkommens verdienen, da andernfalls eine ordentliche Nachzahlung zu befürchten ist. Ihr bekommt zwar im Monat mehr Geld, aber das "rächt" sich im Zweifelsfall mit der Steuererklärung (bei 3/5 besteht Pflicht zur Abgabe).

Des Weiteren unterliegt das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt, kann daher auch nochmal ganz nebenbei eine schöne Nachzahlung mit sich bringen.

Eine pauschale Allgemeinantwort ist aber nicht möglich, es spielen zu viele Faktoren mit rein. Da bleibt nur der Weg zum Steuerberater (Finanzamt darf hier nicht beratend tätig werden) oder vielleicht vorsorglich erstmal auf 4/4 bleiben. ;-)

LG erdbeerchen

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Ich mache jedes Jahr unsere Steuererklärung mit einer Software. Nachdem ich mit der aktuellen fertig war habe ich mal einen Probelauf mit 3/5 und Elterngeld Plus gemacht. Da bekommt man einen guten Überblick.
Die Software kostet unter 30€. Gebraucht vom Steuerjahr 2017 ist aktuell günstig zu haben.

LG
Muriel 🐇