Absolute Verarsche beim Kindergeld *silopo*

Ich muss einfach mal meinen Ärger Luft machen.. Erst habe ich gedacht es wäre ein Fehler, aber alle Kinder die am 1. Eines Monats geboren werden, erhalten doch tatsächlich ein Monat weniger Kindergeld.. Am 2 eines Monats schaut es dann wieder anders aus. Da schaue ich heute auf dem Bescheid und staune nicht schlecht das wir erst Anspruch ab 1.6 haben, obwohl sie am 1.5 geboren ist.. Der Anspruch besteht dann bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Ende April.. Ich finde es nicht gerechtfertigt..

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Hallo ersteinmal,

zunächt einmal Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Deiner Tochter. Es ist so, man bekommt das Kindergeld ab dem Monat, in welchem das Kind geboren wurde. Ich vermute, Du hast eventuell den Bescheid missverstanden, Du wirst am 1.6. rückwirkend für den Mai und dann laufend für Juni Kindergeld erhalten. Wäre Deine Tochter am 30.4. geboren, würdest Du sogar noch für April rückwirkend Kindergeld erhalten - und nun? Also von Verarsche zu sprechen, halte ich für reichlich übertrieben.

Viele Grüße

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Danke erstmal . Nein ich habe den Bescheid mir genau durchgelesen und dort steht schriftlich das wir erst ab Juni 2019 Kindergeld erhalten, auch nichts rückwirkend. Ich hatte es auch erst nicht verstanden und habe darauf recherchiert.. Es ist tatsächlich so, das man ein Monat weniger Kindergeld erhält und dies ist rechtens.

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Eindeutig zu lesen..

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Dann ist dein Bescheid Fehlerhaft und ich würde mich an die Kindergeldkasse wenden. Kindergeld wird nämlich ab dem Monat der Geburt gezahlt, also in eurem Fall an 01.05. Selbst für ein Kind was am Ende des Monats geboren wird, gilt das.

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Was für ein Quatsch. Kommt dein Kind am 1.6 bekommst du auch für Juni Kindergeld..allerdings rückwirkend wenn du alle Unterlagen eingereicht hast.

Kinder die am 30/31. Eines Monats geboren werden bekommen das ganze Kindergeld für den Monat trotzdem

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Wie du lesen kannst, besteht bei uns aber der Anspruch erst ab Juni 2019. Steht sogar noch unter dem Satz nochmal. Es sind alle Unterlagen eingereicht worden,brauchte ja nur ergänzend einreichen, da sie mein drittes kind ist. Sprich Formular, Geburtsurkunde und Steuer id. Im unteren Feld steht auch nochmal detailliert von wann bis wann ich jeweils Kindergeld für meine Kinder bekomme.

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Auch wenn es da steht, kann es falsch sein. Auch in Ämtern passieren Zahlendreher / Vertipper. Ich habe gegoogelt und finde immer nur die Aussage, das der Monat der Geburt gilt.
Das Kinder, die am ersten eines Monats geboren sind, einen Monat weniger Kindergeld erhalten, als Kinder die z.B. am 2. geboren sind, stimmt auch. Allerdings bezieht sich das auf die letztmalige Zahlung. Also auf den April 2037. Wäre Dein Kind am 02.Mai geboren, würde es auch im Mai 2037 noch Kindergeld erhalten. Aber pünktlich zum 1.Mai ist es ja 18 und damit nicht mehr automatisch anspruchsberechtigt.

Ruf halt bei der Kindergeldstelle an und klär' das.

Grüsse
BiDi

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Hallo, bitte fristgerecht Einspruch gegen diesen Bescheid einlegen. Das Gesetz sagt eindeutig, dass Kindergeld von Beginn des Monats gezahlt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Im Normalfall also ab dem Monat der Geburt. Also sofort schriftlich Einspruch einlegen. wie und wo steht in der Rechtsbehelfsbelehrung.

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Danke für deine Antwort, ich werde Montag nochmal nachfragen, iwie muss da wirklich was verkehrt gelaufen sein.

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Gerne. Du kannst die Sache auch versuchen telefonisch zu regeln und wenn der geänderte Bescheid schnell kommt, ok. Ansonsten MUSST du bitte fristgerecht schriftlich Einspruch einlegen, sonst bekommst du das Geld für Mai nicht, weil dann der falsche Bescheid bestandskräftig wird.

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Bevor man in einem Forum von „absoluter Verarsche“ spricht sollte man sich vernünftig informieren und Kontakt mit der zuständigen Familienkasse aufnehmen!

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Guten Morgen 🙂 hätte ich gewusst, was für eine Welle ich mit dem Post mache, hätte ich es doch lieber sein gelassen. Ich war in dem Moment einfach verärgert. Das kennt doch jeder mal oder? Außerdem habe ich oben bereits erwähnt, das ich bei der Familienkasse nochmal Nachfrage. Im nachhinein kann es jetzt wirklich sein, dass iwas verkehrt gelaufen ist.

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Ich glaube dir wirft niemand vor das du verärgert warst. Nur die Wortwahl war für einen Erwachsenen vielleicht etwas daneben. Nur weil man verärgert ist wird man ja nicht gleich ausfällig.

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Muss ein Fehler sein.
Unsere Tochter ist am 25.01. diesen Jahres geboren und wir haben für den Januar rückwirkend die 200€ bekommen.

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Wie die meisten hier schon geschrieben haben, sollte der erste Weg, so etwas zu regeln, der Kontakt mit der Behörde sein.
Ich habe schon sehr viele Bescheide der Familienkassen gesehen und in keinem wurde erst ab dem Folgemonat bewilligt. Gleichzeitig sind die Bescheide aber nicht immer fehlerfrei (aus anderen Gründen).

Dort sitzen auch nur Menschen und Menschen machen auch mal Fehler.

Also, morgen die FamKasse anrufen, dein Anliegen schildern und falls bis kurz vor Ende der Widerspruchsfrist noch kein neuer Bescheid gekommen ist, legst du Widerspruch ein. Wichtig ist hier, dass du den Bescheid inkl. Darum benennst, auf den du dich beziehst und dass der WS handschriftlich unterschrieben ist. Ein WS per E-Mail genügt oft nicht der Form. Eine Begründung ist nicht zwingend notwendig, diese kann man nachreichen :-)