Gehalt BV HILFE

Hallo,

ich habe schon die Suchfunktion benutzt aber ich habe leider immer noch keine passende Antwort bekommen. Vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich bin seit dem 15.4. durch meine Schwangerschaft im BV. Ich habe vorher jahrelang zusätzlich HomeOffice mit zusätzlicher Vergütung betrieben. Seit März allerdings nicht mehr, da es mir durch meine Schwangerschaft entzogen wurde, das bedeutet, dass mir seit März 650 Euro Brutto abgezogen wurden, und ich somit seit März nur noch mein Grundgehalt erhalte. Ich habe nun öfter gelesen, dass sich das Gehalt im BV aus den letzten 3 Monaten VOR der Schwangerschaft berechnet. Ich habe allerdings nur das Grundgehalt, welches ich auch im März erhalten habe, bekommen. Ich habe meinem AG mehrere Internetseiten genannt, auf denen steht, dass sich das Gehalt aus den letzten 3 Monaten vor der Schwangerschaft errechnet. Aber er bleibt dabei, dass es, nur mit dem Grundgehalt, richtig berechnet ist. Hat er Recht? Kann mir jemand helfen ?

Vielen Dank fürs Lesen 😊 liebe Grüße Nina

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Nein. Dein AG hat Unrecht. Das Gehalt im BV berechnet sich aus den letzten 3 Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft. Dir darf also nicht nur das Grundgehalt gezahlt werden. Dir darf kein finanzieller Nachteil aufgrund der Schwangerschaft entstehen.
Gruss

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Vielen Dank für deine Antwort 😊 Ich habe mir ein Termin bei einem Anwalt geben lassen.

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Lies ihm §18 MuSchG Satz 2 vor, da steht es drin. Vielleicht hilft es mit dem gesetz zu winken. Ansonsten: Anwalt einschalten (oder ihn darauf hinweisen, dass du ansonsten wohl einen Anwalt einschalten musst).

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Ja, ich habe mir einen Termin bei einem Anwalt geben lassen. Was mich nur verunsichert ist, dass ich einmal im März schon das geminderte Gehalt bekommen habe, das BV gilt erst seit dem 15.4. Die home office Tätigkeit würde mir aufgrund meiner Schwangerschaft entzogen.

Danke für deine Antwort 😁

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Im MuSchG steht aber auch:
Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen.
https://www.steuernetz.de/gesetze/muschg/11

Grüsse
BiDi

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Du hast Anspruch auf volle Lohnfortzahlung. Das bedeutet Du bekommst das Gehalt weiter, was Du vor dem BV bekommen hast. Und das war ja ohne das Grundgehalt.
Ein Beschäftigungsverbot darf Dir weder finanzielle Vor- noch Nachteile bringen.

Grüsse
BiDi

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Meines Wissens nach bekommt man das Gehalt das vor Eintritt der Schwangerschaft gezahlt wurde, nicht vor BV. Eintritt der Schwangerschaft ist der Monat der Empfängnis. Also ist irrelevant was nach Bekanntgabe der Schwangerschaft mit dir gemacht wurde.
Ich denke du hast Antecht auf dein gesamtes Gehalt!