Frage BV

Hallo ihr lieben, leider langer Text...

Ich hab mal eine frage bezüglich des Beschäftigungsverbotes..
bin aktuell in der 19ssw, ich habe meine schwangerschaft so in der 13-14ssw verkündet, dann war ich erstmal im urlaub und seit knapp 3 wochen krank geschrieben.
Mein Arbeitgeber ist natürlich nicht so überzeugt von meiner Nachricht aber was solls... Ich Arbeite in einer Zahnarztpraxis und die können mich ausser im Zimmer leider nirgendwo gebrauchen , also nach dem gespräch mit dem AG.
Aber mein Vertrag ist auch nur für die Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin, wo drinne als tätigkeiten auch nur Patientenbehandlung, Sterilisationszimmer aufbereiten, Röntgen sind... heute habe Ich eine nachricht vom Arbeitgeber das die mein Mutterpass in Kopie haben möchte , obwohl ich schon einen Attest/Bescheinigung dort mit entbindungstermin eingereicht habe... Die wollen mir einen Beschäftigungsverbot geben aber stellen sich so an als wäre es sooo schwierig, wollen unendliche unterlagen ect.
ständig zum Arzt gehen und weiter Krank schreiben möchte Ich auch nicht mehr, aber arbeiten kann Ich auch nicht... psychisch, körperlich, gesundheitlich... daher ist der BV für mich und für die wohl vom Vorteil...
Wie soll das in die Wege schneller geleitet werden eurer meinung nach????

1

Was für Unterlagen wollen sie denn noch? Auf den Mutterpass haben sie kein Anrecht.

5

Also trotz das ich schon die Bescheinigung eingereicht habe, wollen die eine Kopie vom Mutterpass... ich meinte im Mutterpass steht nicht viel mehr, als wie in der Bescheinigung daher sollen die damit klar kommen...

2

Gibt es keine Tätigkeiten, die Du auch Schwangerschaft machen kannst, Telefondienst, Organisatorisches usw?
In erster Linie muss Dein AG Dich entsprechend umsetzen, ein BV kommt erst in Frage, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass es keine mutterschutzgerechte Einsatzmöglichkeit besteht.

3

Leider alles gut besetzt in der Praxis, Ich wäre am Empfang ect überflüssig , und bin sowieso laut Vertrag auch nur als ZMP eingestellt.. daher gibt es sonst nichts für mich in der Praxis..

7

Ich kenne kaum Betriebe, in denen man keine z.B. Urlaubsvertretung o. ä. brauchen kann oder zusätzliche Arbeitskraft im administrativen Bereich, aber die Entscheidung muss Dein AG treffen und ggf verantworten.

Die im Arbeitsvertrag vereinbarten Tätigkeiten sind in dieser Situation nicht relevant. Wenn deine regulären Tätigkeiten nicht mit dem Mutterschutz zu vereinbaren sind, kann bzw MUSS der AG Dich entsprechend umsetzen.

weiteren Kommentar laden
4

Das habe ich erst überlesen. Du schreibst, dass Du nicht arbeiten kannst, also arbeitsunfähig bist. In dem Fall darf Dir weder AG noch der Gynäkologe ein BV aussprechen, weil Du dafür arbeitsfähig sein musst.

6

Naja sobald ich den BV bekomme erfolgt ja keine weiter verlängerung der AU
Wie soll ich also vorgehen? Nochmal mitteilen dem AG ?

9

Liest sich so als wärst du gar nicht AU sondern das nur der "gelbe Urlaub" bis zum BV🤔

weitere Kommentare laden