Elterngeld Trick durch Mischeinkünfte gleiche EG Zahlung wie beim ersten Kind

Hallo,

mein Mann und ich planen derzeit demnächst Baby Nr 2 anzugehen.
Mein Kind ist nun fast 13 Monate alt und ich bin nich bis 31.5. in EZ. Bezieh seit 02.19 kein Elterngeld mehr. ab dem 01.06.19 gehe ich 30 Stunden arbeiten.

Ich habe nun durch mehrere Recherchen erfahren, dass ich durch Mischeinkünfte ( einkommen aus Gewerbe und einkommen aus nichtselständiger Tätigkeit) den Bemessungszeitraum verlegen kann.

Sollte unser 2. baby in 2020 zur Welt kommen , dann würde 2017 als Bemessungszeitraum genommen da ich in 2018 & 2019 in Elternzeit war .

Meine Frage: Bei wem war es so und hat das wirklich so geklappt? Gibts irgendwelche Stolpersteine , die zu beachten wären?

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Ja, es gibt Stolpersteine.
Normalerweise senken Mischeinkünfte nicht selten das Elterngeld. Wenn du natürlich das Gewerbe gezielt so anmeldest, dass du dadurch in einen anderen Zeitraum mit höheren Einnahmen kommst, erhöhst du es.
Allerdings ist es verboten ein Gewerbe nur zur Erhöhung des Elterngeldes anzumelden - du musst also auch etwas machen, mit all den Pflichten, die bei einem Gewerbe einhergehen. Das Gewerbe kannst du auch nicht erst 5 Minuten vor der Entbindung anmelden - das glaubt Dir niemand.
Außerdem lassen sich Babys nicht so genau planen. Kommt dein Baby erst 2021 zur Welt, hast du richtig Geld verloren.

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Warm hätte ich Geld verloren wenn das Baby 2021 zur Welt kommt? Ich gehe ab 1.7 mit 30 Stunden arbeiten.

Das Babys sich nicht planen lassen habe ich auch bemerkt :-) So Gott will kommt es 2020

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Mit der Elternzeit hat das ganze rein garnichts zu tun. Es kommt nur darauf an, wie lange dein Elterngeldbezug war.

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Ich hab 2018 und 2 monate in 2019 EG bezogen. Würde 2020 das Kind kommen ( so gott will) wäre 2017 der Bemessungszeitruam.

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a) du brauchst die Genehmigung deines AG für das Nebengewerbe.
b) du brauchst tatsächlich ein Nebengewerbe. So richtig mit Umsatz, Einnahme-Überschussrechnung, etc.

Grüsse
BiDi

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Das ist mir bewusst und beides werde ich auch genauso anmelden .

Auch mit der Steuererklärung etc. das war jetzt eh Vorraussetzung

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Hallo,

Anmelden reicht nicht, du musst Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit nachweisen können. Also erst mal Anmelden und dann nach Auftraggebern gucken geht nicht. Dann kommt nichts, da werden die schon argwöhnisch.
Ich habe Mischeinkünfte und konnte dadurch den Berechnungszeitraum verschieben. Allerdings hatte ich diese Einkünfte auch schon vor der ersten Schwangerschaft. Ich wurde aber auch gefragt, warum Ich plötzlich viel weniger in der Schwangerschaft verdient hatte. Das lag an einer Risiko- und Problemschwangerschaft.
VG
Hummel