Mieteinkünfte anrechnen aufs Elterngeld?

Hallo zusammen,

im Internet finde ich nur Angaben dazu, wie die Anrechnung von Mieteinkünften im Bemessungszeitraum ist, nicht aber im Bezugszeitraum. Im Elterngeldantrag konnte ich keine Stelle finden, wo man es hätte angeben müssen. Wird das dann nicht angerechnet? Die Mieteinkünfte bestehen schon vor dem Elterngelbezug.

Es geht hier NICHT um die Berücksichtigung bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes, sondern um die Frage, ob es WÄHREND des Bezugszeitraums angerechnet wird.

Gerne auch mit der entsprechenden Quelle (das BEEG hab ich schon überflogen und nichts gefunden)
Danke euch :)

1

Mieteinkünfte und Erträge aus Kapitalanlagen wirken sich nicht auf das Elterngeld aus (weder im Bemessungszeitraums noch im Bezugszeitraum) da es keine Einkünfte aus Erwerbstätigkeit sind.

Im BEEG findest du das nicht, da es keine Berücksichtigung findet... $1 schreibt dort die anzurechenden Einkünfte als Einkünfte aus Erwerbstätigkeit vor.

Schau auch in die Richtlinien zur Elterngeldberechnung und suche nach dem Begriff Miete: https://www.bmfsfj.de/blob/119692/7a5fd1b8ca002fd9b682460b31a1a640/richtlinien-elterngeld-plus-data.pdf


Rechtssichere Antworten bekommst du auch vom https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/kontakt

2

Unsere Mieteinnahmen wurde nie angerechnet! Ich hab genau deswegen einen Steuerbescheid an die Elterngeldstelle geschickt um ja nix verheimlicht zu haben.

Alles easy!

3

Ok ich danke euch 😊