Beschäftigungsverbot - wer kennt sich aus? - Schulbegleitung

Hallöchen,

ich hatte heute ein Vorstellungsgespräch als Schulbegleiterin..
Ich komme gleich zum Punkt: Bezahlt wird nach Stunden. In den Ferien oder wenn das Kind krank ist, bekommt man kein Geld: Man betreut das Kind ja nicht im Unterricht.
Für Ferien spart man dann Stunden auf, damit man da auch seinen Verdienst hat.
Wie sieht es aber aus wenn man ins Beschäftigungsverbot rutschen würde?
Wir wollen gern noch ein Kind..und ich würde gern entscheiden, ob die Stelle für mich passt..nicht das ich dann irgendwann schwanger da stehe und keinen Verdienst habe weil ich dss Kind nicht in der schule begleite.
Kennt sich jemand aus?

1

Ich kann dir nicht direkt helfen, alles was ich dir sagen kann ist, dass ich als Lehrerin bis acht Wochen vor der Geburt arbeiten darf/muss.

10

Ja, das stimmt
ich hatte nur in der letzten Schwangerschaft frühwehen ..daher kommt die frage auf.

2

>>>wenn das Kind krank ist, bekommt man kein Geld: Man betreut das Kind ja nicht im Unterricht.<<<
Und wenn du mal krank bist, bekommst du dementsprechend auch kein Geld?

Darauf würde ich mich nicht einlassen, nach kurzer Zeit würde ich mir vorkommen wie ein Arbeitnehmer zweiter Klasse.
Soll das ein 450-Euro-Job sein?

3

Es geht wohl darum, dass man kein Geld bekommt, wenn das Kind krank ist, dass man betreut, nicht das eigene Kind.
Klingt trotzdem nicht sonderlich lukrativ.
Ist auch sehr schwer diese Frage zu beantworten, da wir nicht wissen, wie der Arbeitgeber es handhabt, aber normalerweise erhält man ja im Beschäftigungsverbot trotzdem die Summe des eigentlichen Gehaltes.

9

Genau.
Es geht darum: wenn das zu begleitende Kind krank ist, zur Kur geht etc.
Nein, es ist kein 450 Euro Job.
Ich hab weiter unten noch mal deutlicher erklärt..

weitere Kommentare laden
4

Das kommt mir komisch vor.
Unsere Begleiter bekommen einen ganz normalen Arbeitsvertrag mit wochen Stunden. Wenn Ferien sind muss die AN Urlaub nehmen. Ansonsten ist es bei uns - im Einvernehmen- so geregelt dass man automatisch Überstunden aufbaut weil 30 Tage Urlaub nicht für Schulferien reichen. (Zb 25std im Vertrag aber man arbeitet 28std pro Woche)
Alternativ können die AN anderweitig eingesetzt werden wenn sie keine Überstunden aufbauen wollen und das Kind krank ist bzw Ferien hat.


Ansonsten ist es bei schwankenden Gehältern so dass 13 Wochen vor eintreten der ss herangezogen werden.. bei dir zb sehr doof wenn da Ferien waren.

6

Genau, so wäre das auch geregelt.
In den Ferien Urlaub nehmen..und da das nicht reicht, überstunden in diesem zeitraum nehmen. Das heißt trotzdem: hat man keine überstunden (wahrscheinlich sehr unwahrscheinlich) würde man in diesem zeitraum kein geld bekommen. Man könnte aber auch in diesem Fall als urlaubsvertretung für eine andere Kraft arbeiten, z.B. im Hort etc.
Trotzdem..wäre das Kind bspw auf Kur fällt das Gehalt weg wenn man nicht anders eingesetzt werden kann.
Wie wäre das also beim beschäftigungsverbot?
ich hatte in der letzten SS frühwehen und durfte nicht arbeiten gehen..daher die frage wie das in dem fall wäre

8

Der Durchschnitt der 13 Wochen vor eintreten der ss zählen..das ist dann dein bv Gehalt

weitere Kommentare laden
5

https://www.google.com/amp/s/blog.minijob-zentrale.de/2016/09/12/beschaeftigungsverbot-bei-schwangerschaft-fortgezahlter-verdienst-wird-erstattet/amp/


Aber für ein Beschäftigungsverbot reicht der Job allein nicht aus😉

Alles Gute dir 🍀und viel Glück 😊

7

Ja, ich weiß:)
ich hatte nur in der letzten Schwangerschaft frühwehen..da darf man ja nicht arbeiten.
Und speziell in diesem Fall würde ich mit einem Kind arbeiten welches schwerste Epilepsie und Behinderungen hat..daher die frage.

13

Verstehe ich schon👍nur weiß ich, auch Sonderpädagogen bekommen es auch nicht unbedingt zwingend....
Aber in dem Link steht ja schon nützliche Informationen.
Ruf doch dort mal an.
Arbeite auch in der Richtung und bin mit Zwillingen schwanger.
Jede Schwangerschaft ist anders, vielleicht läuft ja in der nächsten Schwangerschaft alles super.
Ich bin das dritte Mal schwanger und kann den Spruch nur bestätigen.

weitere Kommentare laden
18

Wer ist denn dein Arbeitgeber?

Bei Krankheit steht dir als Angestellte selbstverständlich Lohnfortzahlung zu!

31

Ja, ich wäre Angestellte bei einer eigenständigen "Firma".
Dennoch wird die Betreuung ja vom Amt genehmigt. Und eben in den Ferienzeiten z.B. braucht das Kind keine Schulbegleitung. Da gäbe es aber andere Möglichkeiten.
Wie wäre das also bei einem BV?

32

Du bist Angestellte, also muss deine Firma dich trotzdem bezahlen. Ebenso falls du ein BV hättest.

weitere Kommentare laden
24

Hallo.

Da würde ich mir JETZT noch keinen Kopf machen. Bezüglich des Jobs wirst du ja nicht gleich in ein BV geschickt.
Hast du bereits ein Kind, während dessen SS du im BV warst??

Ansonsten würde ich den Job annehmen, jedoch nebenher die Augen nach "was Besserem" offen halten. Diese Zahlungsvereinbarung ist für mich nicht seriös.#zitter

25

Hallo,

Ist das quasi wie eine Honorarkraft? Geld gibt es nur Auftrag, bzw. Erfüllung des Auftrages? Oder bist du richtig wo angestellt?
Dann wird es im BV kein Geld geben, wenn es ähnlich wie Honorartätigkeit ist. Ich bin im Hauptjob im allgemeinem BV und in Nebenjob freischaffende Dozentin. Wenn ich als Dozentin einen Auftrag/Unterricht nicht machen kann, bekomme ich auch kein Geld. Hatte nämlich in der letzten Schwangerschaft ein vorübergehendes individuelles BV.

Vg
Hummel

28

Ich wäre angestellt bei einer Selbständigen.
Dort arbeiten allerdings mehrere Begleiter.
Dennoch ist es ja so, das auch die Chefin vom Landratsamt nur Geld bekommt für die Kraft, wenn diese am Kind arbeitet. In den Ferien zahlt dieses Amt ja nichts. Also müsste man dann über Ferienbetreuung, Urlaubsvertreung, angesparte Stunden gehen..oder Urlaub nehmen.

33

Ah okay, die Variante kenne ich gar nicht 🤷‍♀️
Da kannst du wohl nur bei deiner KK nachfragen oder bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Die können dir zur Not sagen, wer das weiß.

Alles Gute

weitere Kommentare laden