TZ-BV nach Teilzeit in Elternzeit

Hallo zusammen,

Eventuell hat jmd Erfahrung.

Ich habe im 2. Elternzeitjahr Teilzeit (20h) gearbeitet. Ab Montag, den 13.05. gilt wieder mein alter Vollzeitvertrag. Bin nun in der 13 ssw und habe leider Komplikationen, so dass meine Frauenärtzin mir Teilzeit BV geben möchte, sprich ich würde dann anstatt 8h am Tag nur 4h arbeiten. Wie wirkt sich das nun auf mein Gehalt aus? Bekomme ich dennoch mein volles Gehalt oder wird der Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate zur Berechnung angezogen, das wäre dann der Teilzeitgehalt in der EZ?

Vielen Dank für Eure Feedbacks im Voraus.

VG

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Hallo bin auch in deiner Situation.
Ich habe BV und bekomme meinen vollen Lohn fuer die 25 Std die ich gearbeitet habe bis zum Mutterschutz.
Und das Elterngeld wird nach deinen letzten Wochenstd berechnet wie du die letzten 12 Monate gearbeitet hast.

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Danke für die Rückmeldung.

Heisst es, obwohl du einen Vollzeitvertrag(40h) hast, das BV Gehalt nur für die 25h bekommen hast?

Denn ich würde ab Montag wieder 40h arbeiten.

Ich hoffe, du verstehst was ich meine.

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Nein. Vorm 1. Kind habe ich 40 Std gearbeitet. Dann nach 1 Jahr wo ich zu Hause war bin ich in Teilzeit 25 Std wieder angefangen. Nun bin ich mit dem 2. Kind schwanger und habe eine Bv bekommen. Und mein Elterngeld wird auf die letzte. 12 Monate berechnet und da ich 25 Std gearbeitet habe wird es danach berechnet.
Du bekommst im Bv bis zum Mutterschutz das Gehalt ganz normal weiter. Bei mir also das was ich fuer 25h bekommen habe

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Du bekommst das Geld für deine Vollzeitstelle entsprechend deines Vertrages.

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Hallo,
ich hatte die gleiche Situation.
Bis 31.03. Teilzeit in Elternzeit, ab 01.04. ist mein alter Arbeitsvertrag wieder aufgelebt und ich war direkt im individuellen BV mit Stundenreduzierung.
Ich habe das Gehalt für Vollzeit erhalten, da das meine vertragliche Basis zu dem Zeitpunkt war.
Wichtig dabei ist für Dich aber: Sollte Dein Arzt das BV aufheben, musst Du natürlich auch Vollzeit zur Verfügung stehen.
Also die Betreuung Deines ersten Kindes sollte für Vollzeit klar geregelt sein.
War bei mir etwas schwierig, denn ich brauchte einen 45-Stunden-Platz, den ich eigentlich nicht ausgenutzt habe, aber voll bezahlt habe.

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Danke für die Info! War super hilfreich :-)

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Hey Niki,

ich habe da noch eine Frage - das Gehalt wird doch teilweise von der Firma und die Krankenkasse ausbezahlt. Steht auf deiner Gehaltsabrechnung dein normaler Vollzeitgehalt oder wird kenntlich gemacht, das die andere Hälfte von der Krankenkasse bezahlt wird und man bekommt eine separate Abrechnung von der Krankenkasse?

Danke im Voraus.

VG

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