AG möchte Auflösungsvertrag

Hallo ihr Lieben
Ich muss euch mal was fragen. Ich geh ab 28.7 in den MuSchu u möchte 2 Jahre zu Hause bleiben. Mein Chef möchte 2021 im Frühjahr in Rente gehen u die Praxis verkaufen u möchte das ich eine Verzichtserklärung unterschreibe damit er die Praxis frei verkaufen kann....was sagt ihr dazu
Kennt sich jemand aus wie die Rechtliche Lage ist? Wan zahlt dann wer wenn die 2 Jahre rum sind? Bekommt man dann ne Abfindung oder kann solche verlangen?
Danke euch

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Hey,
also genau kenn ich mich damit leider nicht aus.
Generell sollte man aber mit Aufhebungsverträgen vorsichtig sein. Dein Arbeitgeber bezahlt ja z.B. noch den Zuschuss im Mutterschutz (auch nach der Geburt).

Wie das beim verkauf der Praxis ist weiß ich ehrlich gesagt gar nicht. Ich vermute, dass dir dann aber notfalls gekündigt werden kann. Ich würde es aber notfalls darauf ankommen lassen. Vielleicht will ja der Nachfolger auch Personal übernehmen?

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Es geht ihm wohl darum das er die Praxis zum 1.1.21 verkaufen will. Ich würde ja erst im September 2021 wieder anfangen. Also muss er meine Stelle mit verkaufen sozusagen. Generell hab ich ja nix dagegen weil ich eh keine VZ mehr machen kann. Aber vielleicht muss ich das jetzt nicht unterschreiben sondern kann mich ja mit ihm nächstes Jahr im Herbst zusammen setzen
Er muss ja erstmal jemanden finden der kauft.

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Würde ich auf gar keinen Fall unterschreiben.

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Hallo,
das ist ganz einfach, weißt du wie ich darauf reagieren würde?

Hallo Herr...
wie Ihnen sicherlich bekannt ist, ist eine Kündigung einer Schwangeren und später eine Mutter in Elternzeit nicht möglich.

Was bieten Sie mir denn an, dass ich ein Auflösungsvertrag ihrerseits, welches sich ja ungünstig für mich auswirkt da ich auf grundlegende Ansprüche verzichte, als Gegenleistung an?

Und je nachdem was jetzt kommt könnte die Reaktion "verpiss dich", oder, unterschreibe ich sofort sein.

Was ich damit sagen will, es ist schlicht Verhandlungssache, da du nicht zu einem Auflösungsvertrag verpflichtet bist und eine Kündigung seitens des AG nahezu unmöglich ist.
Und nein, er kann auch den Laden nicht einfach dicht machen mit einer Mutter in Elternzeit ;-)

Gruß
Demy

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Er hatte das heute nur mal so angeschnitten wir werden da nochmal drüber sprechen. Ich will ihm ja auch keine Steine in den Weg legen aber man kann sich ja im Herbst 20 nochmal treffen u sprechen wie die Situation aussieht. Was er plant u wie sich das unsetzen lässt wird man ja erst dann sagen können. Aber Grundsätzlich denk ich erstmal an mich...er ist eben Chef...

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Ich würde die Elternzeit auf drei Jahre erhöhen und im dritten in Teilzeit wiederkommen.

Dann hättest du nicht das Problem, dass du nach zwei Jahren arbeitslos bist, denn der neue AG müsste dich mit übernehmen und du hättest das Problem der Vollzeitarbeit nicht.

Du kannst ihn auch um eine Abfindung fragen. Ich würde mich allerdings vorher beim Arbeitsamt erkundigen, ob du eine Sperre bekommst und wie du dich am besten verhalten sollst.

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Ist echt alles sehr schwierig. Ich warte jetzt erstmal das Gespräch ab und guck dann mal das ich mich beraten lasse.
Danke euch

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Ich würde 2 Jahre Elternzeit anmelden (keinesfalls 3!) und mit Sicherheit keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben!

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Das kommt doch immer darauf an, wieviel ihm das Wert ist, oder? Du willst doch eh nur TZ danach arbeiten. Ist also eher unwahrscheinlich in der Praxis. Also, wenn die Höhe der Abfindung passt, dann pass auf, dass du die Kündigungsfrist TROTZDEM in voller Höhe einhältst, sonst gibt es danach eine Sperre vom Arbeitsamt. Pass auf, wann die Abfindung eintrifft - die ist voll zu versteuern. Das erhöht den Jahressteuersatz meist heftig (zumindest wenn man einige Jahre Betriebsangehörigkeit hatte). Rechne mal, ob es günstiger ist, wenn du die in das nächste Jahr schiebst.

Ohne anwaltliche Beratung würde ich sowas übrigens nicht machen.

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Moin #tasse

Möchtest du denn dort aufhören und dir in Elternzeit einen neuen Job suchen?

Wenn du lieber zurückkehren möchtest (das wäre bei mir so, ich hätte keine Lust, mich mit Kleinkind bewerben zu müssen und die Chancen sind auch schlechter) würde ich auch nicht unterschreiben. Wozu auch? Er kann dich nicht zwingen, du hast Kündigungsschutz.

Und da der Praxisverkauf zum Frühjahr '21 kurz vor deiner Rückkehr stattfindet, würde ich sogar das 3. Elternjahr dranhängen und in Teilzeit zurückkommen. Dann hast du mit dem neuen Chef wieder 1 Jahr Kündigungsschutz und kannst in Ruhe da die Lage checken... wie ist die Stimmung, wie kommt Ihr aus, wird das was für die Zukunft etc.

So hältst du die Zügel in DEINER Hand, alles andere wäre dumm. Es sei denn, er bietet dir wirklich wahnsinnig hohe Abfindung an, aber da würde ich vorher zu einer Rechtsberatung/ Anwalt gehen und mich beraten lassen.

Im ggü. würde ich erklären (wenn er nett ist): Lieber Herr X, bei allem Verständnis für Ihre Situation werde ich keinem Aufhebungsvertrag mit Ihnen schließen, sondern meinen Arbeitsvertrag behalten und in Elternzeit gehen. Ich möchte nicht nach der Elternzeit ohne Arbeitsstelle dastehen, was Sie wiederum sicher verstehen können.

Ist es ein doofer Chef, sagst du einfach nein und gut ist. Er kann dich nicht loswerden!

LG, Nele

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Morgen Mädels
Ich wollte 2 Jahre zu Hause bleiben
Aber ist es nicht so das er oder ggf der Nachfolger mir nur das anbieten muss was ich vorher hatte. Nämlich eine vollzeitstelle? Mir ist das js echt zu hoch...ne Abfindung wird Mr Geizhals in Person 100% nicht zahlen. Der erwartet das kulanter Weise da ich erst seid 1 Jahr da bin.

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Nach der Elternzeit hast du deinen alten Vertrag zurück.
Eine Praxis mit einem ruhenden Arbeitsvertrag zu verkaufen ist deutlich weniger wert als eine unbelastete Praxis ohne Personal. Doch, ich denke du hast ganz gute Argumente. Ohne deine FREIWILLIGE Zustimmung kann er also einen guten Teil seines Gewinns vergessen.
Er kann natürlich auch warten, bis deine Elternzeit vorbei ist. Aber vielleicht bekommst du ja auch noch ein Kind...bei Frauen kann man das nie so genau wissen.

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