Trotz haupttätigkeit auch minijob

Liebe community,
Ich habe eine Frage und zwar bis ich seit April 2018 in Elternzeit und habe im November 2018 einen minijob angefangen und bis April diesen Jahres ausgeübt. Da ich mit meinem Arbeitgeber damals nicht friedlich auseinander gegangen bin habe ich ihn jetzt schriftlich über meiner erneute Schwangerschaft informiert und meine Elternzeit zum nächsten Mutterschutz gekündigt. Jetzt ist es so er hat mir eine Bestätigung geschickt vom Schreiben und ich habe damals den minijob NICHT genehmigen lassen bei ihm und jetzt hat er ein weiteres Schreiben geschickt wo drin steht das er Zeugen hat die ihm dieses bestätigen und er jetzt wissen möchte wann und wie viel ich gearbeitet habe. Jetzt ist meine frage kann er mich jetzt kündigen? Es war aber nicht bei der Konkurrenz oder so. Und er wusste es schon eher als jetzt und schreibt mir das jetzt im selben Zug mit der Bestätigung. Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Habe natürlich direkt jetzt ein Brief geschrieben mit einer Bescheinigung vom minijob von wann bis wann ich diesen ausgeübt habe. Mittlerweile übe ich diesen ja auch schon nicht mehr aus. Ich bin gespannt auf eure Antworten.

Wünsche einen schönen Abend und entschuldige mich für den langen Text.

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Hi,

bei nächsten Mal verwende doch bitte Satzzeichen zusätzlich zu den Punkten am Satzende ;-) Macht das Lesen leichter. Danke!

Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag drin bezüglich Nebentätigkeit?
Ich habe einen Vermerk, dass ich jede Nebentätigkeit genehmigen lassen muss und diese nicht bei einem Konkurrenzunternehmen ausgeübt werden darf. Tue ich das nicht, kann es eine Abmahnung rechtfertigen (allerdings keine Kündigung).

Da ein Minijob ja idR weniger als 15 Wochenstunden beinhaltet, sollte das keine Probleme mit der Elternzeit und von Seiten des AG geben. Außer, du hättest diesen genehmigen lassen müssen (ich weiß leider nicht, ob man das ganz unabhängig vom Vertrag in der Elternzeit tun muss).

Sollte Dein AG hier irgendwelche Probleme sehen, dann lass dich bitte auf jeden Fall rechtlich fundiert beraten.

Gruß
Kim

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Je nachdem, wie dein Arbeitgeber drauf ist, kann schon Ärger auf dich zukommen.

Während der Elternzeit muss man sich Nebentätigkeiten auf jeden Fall genehmigen lassen. Dein Arbeitgeber hat als erster das Anrecht auf deine Arbeitskraft. Kleinunternehmen sind besonders geschützt, d.h. dass bei weniger als 15 Mitarbeitern kann der AG die Nebentätigkeit ablehnen.

Bei mehr als 15 Mitarbeitern hast du ein Recht auf Teilzeit in Elternzeit. Wenn der AG dich nicht selbst beschäftigen will, muss er eine Nebentätigkeit genehmigen, es sei denn, seinem Unternehmen könnte ein Schaden daraus entstehen.

Ob dich dein AG aufgrund des Vertrauensbruches, den du dir geleistet hast während der Elternzeit oder des Mutterschutzes kündigen kann, weiß ich nicht. Für die Zeit danach solltest du aber mit einer Kündigung rechnen.

Hattest du die Nebentätigkeit denn wenigstens bei der Elterngeldstelle gemeldet und dir den Verdienst anrechnen lassen?

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Ja klar. Das ist alles gemeldet und auch von der Elterngeldstelle abgesegnet worden. Mal abwarten was er so machen wird. Die Option da jemals wieder zu arbeiten kommt für mich sowieso nicht in Frage. Da ist zu viel passiert. Der Mensch will einem nichts Gutes. Leider.