ALG 1 nach Geburt wieder beziehen?

Hallo ihr lieben,

Ich bin damals im Juni 2018 schwanger geworden und habe bis August 2018 gearbeitet. Durch einen besseren Job für meinen Partner sind wir umgezogen. Da habe ich dann von August bis Anfang Feb. ALG 1 bezogen.
Das sind 5 1/2 Monate, anschließend gab es das Mutterschaftsgeld.

Nun habe ich alles beantragt, nun ist die Frage ob ich wieder ALG 1 beantragen kann bzw. Soll oder ob ich das Geld beim Elterngeld mitbekomme.

Beim Elterngeld habe ich 12 Monate gestellt ohne Partner.

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Hi,

ALG 1 kannst du meines Wissens nur beantragen, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Also sprich dann auch arbeiten gehen kannst, Bewerbungen schreiben kannst etc. Solange du zu Hause bist, um dein Kind zu betreuen funktioniert das ja nicht.

LG

Isabel

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Hm macht schon Sinn. Wundert mich warum die Frau aus dem Jugendamt mir diese Option dann vorgeschlagen hat.

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Weil sie nicht vom Arbeitsamt ist.

Jugendamt zu mir: Sie sind ein Fall für die Krankenkasse, dann sollen DIE zahlen und nicht wir.
Krankenkasse: wenden Sie sich ans Jugendamt. Sie brauchen keine medizinische Versorgung, hauptsache das Jugendamt zahlt.

Rentenversicherung: da ist die Krankenkasse zuständig. Wir müssten zahlen, wenn .... aber wenn sie der Krankenkasse das anders schildern, dann müssen die zahlen.


Eine der vielen Stellen: ich schlage Ihnen jetzt mal alles vor, was NICHT WIR zahlen müssen. Dazu wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Stellen. Diese werden Sie natürlich zurück schicken, das ist uns dann aber egal. Bei uns sind Sie dann nämlich raus aus dem System, weil wir sie weiter schicken. Wenn Sie zurück geschickt werden, stellen Sie hier einfach einen neuen Antrag, dann können wir Sie entsprechend weiter schicken.

Danke...............................................................

Mit Beratungsstellen ging es dann meistens doch. Von wegen "wir" müssen nicht zahlen.

Beleuchte deine Situation.
Hol dir Beratung - passend zu deiner konkreten Situation.
Dann wende dich an die entsprechende Stelle und stelle direkt klar, warum xy nicht zuständig ist, sondern konkret diese Stelle.

Arbeiten gehen ist einfacher, aber wenn es nicht geht, geht es manchmal nur mit Wissen und konkreten Informationen.

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Alg 1 nur, wenn du dich mind. 15 Std. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst. Ansonsten besteht kein Anspruch.

Wenn du also nach 1 Jahr bzw. 12 Monate nach Muterschutz wieder arbeiten gehen möchtest, kannst du beantragen und dich entsprechend dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.

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Ich hätte da eine Frage an dich, bin leider gerade restlos überfordert. Bedeutet das, dass ich nach dem Mutterschutz (mein Vertrag läuft genau zum Mutterschutz aus) ALG1 bekommen kann aber nicht DIREKT dem Markt wieder zur Verfügung stehen muss? Ich wollte zumindest die 5 Monate nach Geburt (ab dann habe ich wieder Arbeit) zu Hause bleiben und mein Baby nicht in Betreuung geben müssen.
Die Dame am Telefon war leider sehr ruppig und meinte nur "Kind haben wollen aber nicht arbeiten, sowas unterstützen wir nicht" seit dem sitze ich hier heulend rum und suche mir die Finger im Netz wund.

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Während du Elterngeld beziehst, hast du kein Anspruch auf ALG1. Danach kann man ALG1 beantragen, muss aber wieder zur Verfügung stehen - hier wird verlangt dass man ein Kita Platz hat. Sonst steht man ja nicht zur Verfügung. Ob man dann direkt n Job hat ist dabei irrelevant. Und bei der Platzvergabe beim Kita geht es um Dringlichkeit, dh jemand der Geld verdienen muss, weil er bspw. ein Haus abbezahlen muss, hat höhere Chance als jemand, der das nicht muss

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Wie die anderen gesagt haben. Solange du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst kannst du auch kein ALG1 bekommen. Elterngeld hast du ja schon beantragt, dann würde ich die Zeit nutzen um einen neuen Job zu finden :)

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Danke auch für eure Antworten :-). Bei mir ist die Angst lediglich die Versicherung. Selbst zahlen kann ich die für die Übergangszeit nicht. Aber da habe ich nun auch zwei unterschiedliche Aussagen :-/ (Amt und Krankenkasse)
Es geht tatsächlich nur um 3 Monate. Ab dann bin ich wieder angestellt.
Es wird eine Lösung geben. Ich fände es nur schön wenn man verlässliche Aussagen bei den Ämtern bekommen würde.