Elternzeit in Teilzeit Vater

Hallo,

ich habe noch mal eine Frage zur Elternzeit. Diesmal betrifft es allerdings den Vater.

Er hatte den 1. und den 8. Lebensmonat unsere Sohnes Elternzeit. Kann er jetzt im zweiten Lebensjahr für ein paar Monate Elternzeit in Teilzeit machen? Muss man im ersten Antrag die EZ gleich für die ersten zwei Jahre beantragen oder geht das jetzt noch?

Im November kommt unser kleines Ü-Ei auf die Welt. Da würde er dann wieder volle Elternzeit nehmen.

Kann er danach nochmal EZ in Teilzeit von Kind 1 beantragen und danach EZ in Teilzeit für Kind 2? Hat er für die vollen drei Lebensjahr pro Kind Anspruch auf EZ in TZ?

Die Voraussetzungen dafür sind von AG Seite erfüllt (mehr als 15 AN, mehr als 6 Monate Betriebszugehörigkeit, Job Teilzeit fähig).

Auf die ganzen Fragen habe ich leider keine genauen Antworten im Internet gefunden.

Vielen Dank schon mal für eure Mühe 😀

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Zuerst: es heißt Teilzeit in Elternzeit.
Er hätte die Elternzeit direkt beantragen müssen, so hat er kein Anrecht darauf. Also er kann es beantragen, der Arbeitgeber kann es aber ablehnen.
Dass er eh kein Elterngeld bekommen würde, ist euch bestimmt klar.

Für's zweite Kind dann besser direkt beantragen.

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Ums EG geht es auch far nicht, sondern nur darum, dass er weniger arbeitet. Also hat er das Anrecht darauf nur, wenn er es gleich im ersten Antrag für die ersten zwei Lebensjahr stellt? Das zweite und dritte Jahr stehen ihm ja trotz allem zu. Aber dann nur in Vollzeit zu Hause?

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Nein. Elternzeit allgemein muss für die ersten zwei Jahre direkt angemeldet werden.

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Mit der ersten Anmeldung der Elternzeit legt man sich fest. Man teilt dem AG mit, wie und wie lange man in den nächsten 24 Monaten in Elternzeit gehen will. Die Teilzeit kann man dann immer noch separat angehen.
Der Sinn ist, dass sich der AG darauf einstellen und die nächsten 2 Jahre planen kann. Wenn dein Mann also bei der Anmeldung gesagt hat, er nimmt in den nächsten 2 Jahren die Monate X und Y, hat er keinen Rechtsanspruch darauf, innerhalb dieser 2 Jahre noch die Monate A und B zu nehmen. Allerdings spricht ja nichts dagegen, mit dem AG zu sprechen, ob er das nicht doch genehmigen würde.

Verfällen tun seine restlichen noch nicht genommenen 34 Elternzeit Monate nicht (wirklich). Er könnte sie quasi nach Ablauf dieser 2 Jahre nehmen oder maximal 24 Monate auf den Zeitraum 3.-8. Lebensjahr mitnehmen.

Für Kind 2 wird alles wieder auf 0 gestellt und er kann dort direkt die Elternzeit neu anmelden.

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Vielen Dank für die Antwort.

Freiwillig wird der AG meinen Lebensgefährten jetzt nicht in Teilzeit gehen lassen. Das machen sie nicht gerne, da sonst mehr dieses Angebot nutzen wollen. Hätten wir vor der Geburt gewusst, dass wir umziehen etc. hätten wir das damals schon angemeldet. So verschieben wir es dann eben auf Jahresende statt schon im Sommer.

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Es geht ja auch in erster Linie darum, ob dein Mann Elternzeit bekommt. Über Teilzeit kann man dann immer noch reden.

Egal wie man es dreht und wendet, dein Mann wird um ein Gespräch nicht herum kommen, wenn er in Teilzeit arbeiten möchte. Und oftmals sind AG kulanter, als man es vermuten mag.

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