Hallo 😊
vlt kann mir jemand von euch helfen
und zwar bin ich bis November noch in Elternzeit
nun bin ich erneut schwanger und mein Mutterschutz beginnt genau 1 Woche nachdem meine jetzige Elternzeit aufhört.
habe ich dann Anspruch auf Mutterschaftszuschuss vom AG ?
ich wäre ja quasi dann eine Woche arbeitslos oder 😂 bzw hätte dann eine Woche kein Arbeitsverhältnis
Mutterschaftsgeld
wobei kündigen darf mich mein AG ja nicht weil er natürlich früher von der Schwangerschaft erfährt 😁
Soweit ich weiß ,bekommst du nur den mindessatz
Dann kannst du ja in der einen Woche deinen Urlaub der dir aus der Mutterschutzzeit zusteht nehmen und dann direkt wieder in den Mutterschutz gehen.
Das Mutterschaftsgeld bezieht sich dann auf seinen Lohn von vor dem letzten Mutterschutz.
das wäre ja schön wenn das so geht
weißt du oder auch ihr die den Beitrag lesen
wo man sich da genau informieren kann? ist das irgendwo gesetzlich beschrieben ?
Das ist das Mutterschutzgestz.
Geht ganz sicher genauso.
Wie sollte es auch sonst sein?
Verwechsel das Mutterschaftsgeld nur nicht mit dem Elterngeld. Da werden die durchschnittlichen Netto Einkommen der letzten 12 Monate (vor Geburt) heran gezogen. Elterngeld wird mit angerechnet.
Wieso wärst du arbeitslos? Du bist doch in Elternzeit?
Die Frage ist ja auch, was du die eine Woche machst: arbeiten, Urlaub, Elternzeit verlängern bis 1Tag Jörn Mutterschutz?
Mutterschaftsgeld bekommst natürlich von der Krankenkasse wieder die 13€/täglich.
Den Zuschuss muss dein AG die auch zahlen, in welcher Höhe kommt auch darauf an, ob du für nach deiner Elternzeit schon eine Stundenveränderung unterschrieben hast etc
Hey ich mische mich mal ein,
Habe diesen Fall, habe meine Elternzeit bis zum neuen Mutterschutz verlängert und eben mehr Geld zubekommen. Nun habe ich aber einen 450 Euro Vertrag unterschrieben beim gleichen Arbeitgeber. Der alte Vertrag erlischt dadurch aber doch nicht oder?
So müsste es doch gehen das ich das Mutterschaftsgeld von vorher bekomme.
Vielen Dank
Lg
Wenn der 450€ Vertrag nur für deine Elternzeit gilt, dann lebt dein Alter Vertrag mit Kündigung der Elternzeit wieder auf und du bekommst das Mutterschaftsgeld vom alten Vertrag